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Coronavirus: Informationen für Unternehmen

Das Coronavirus betrifft immer mehr Unternehmen und Selbstständige im Landkreis Leer. Hier finden Sie Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen. Wegen der dynamischen Lage kann aber weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernommen werden. Dementsprechend sind die zusammengetragenen Punkte als Erstinformation zu verstehen. Die rechtlich verbindlichen Informationen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Einrichtung.



Coronavirus-Hilfe

Finanzielle Hilfe für Unternehmen & Selbstständige

Eine Übersicht zu den niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen finden Sie auf der Website der NBank. Diese bietet auch Webinare zu den Förderbedingungen an.

Eine Übersicht zu den Bundesweiten Corona Sonderprogrammen (Überbrückungshilfen, Neustarthilfen) finden Sie auf folgender Website:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Für größere Mittelständler, die keine Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen können, könnte die Erweiterung um das Instrument „Garantien für Anleihen“ im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) von Interesse sein. Hierdurch wird der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und eine weitere Finanzierungsmöglichkeit eröffnet (siehe Website).

Kredite für Unternehmen

KfW-Kredite

Die Bundesregierung bietet über die KfW inzwischen verschiedene Förderprogramme an. Um das für Sie passende Förderprogramm auszuwählen können Sie den Förderassistenten der KfW nutzen. Weitere detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Programmen erhalten Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/

Für eine ausführliche Beratung zu KfW-Finanzierungen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.

Niedersachsen-Schnellkredit

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

- Für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %

- Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung

Weitere Informationen finden Sie hier.


NVenture

Wenn Sie im Zuge der COVID-19-Krise als Start-up oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen einen Liquiditätsbedarf haben, können Sie durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital in Form von Kleinbeihilfen gefördert werden.
Mehr Informationen hier.


Darlehen der Rentenbank

Für Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Bietet die Rentenbank verschiedene Darlehensmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/ .

 

Bürgschaften des Bundes oder des Landes Niedersachsen

Der Bund und das Land Niedersachsen gewähren derzeit bis zu 90%ige Bürgschaften in einem auf 1-2 Wochen verkürzten Verfahren. Informationen zu den entsprechenden Bürgschaften finden Sie hier für das Land Niedersachsen und hier für den Bund.

Sozialleistungen für in Not geratene Selbstständige

Selbstständige, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können beim Zentrum für Arbeit einen Antrag auf SGB II-Leistungen - die einkommens- und vermögensabhängig sind - stellen. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung.

Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Nähere Info unter www.zfa-leer.de/Zentrum-f%C3%BCr-Arbeit

Landkreis Leer - Zentrum für Arbeit

Telefon: 0491/ 9994-0

Selbstständige, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, wenden sich bitte an die Agentur für Arbeit.

Nähere Infos unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld

Telefon: 0800/ 4 5555 00

Kurzarbeit - Informationen und Vorgehensweise

Die neuen Kurzarbeiterregelungen der Bundesregierung

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Nähere Info unter: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html

Beantragung von Kurzarbeit

Unternehmen zeigen Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit an. Auf der Webseite der Agentur für Arbeit finden Sie die nötigen Formulare und Informationen zur Beantragung.

Nähere Infos unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Auch die Agentur für Arbeit Emden-Leer ist nur noch telefonisch und online erreichbar und hat aktuell eine zusätzliche Rufnummer eingerichtet.

Ergänzend zur Hotline 0800/4555520 (für Arbeitgeber) kann die Kontaktaufnahme auch unter der Nummer 0491/9270700 erfolgen.

Vorteile der Gewährung von Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber profitiert mittelbar, wenn die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten, da er während der Kurzarbeit von den Lohnkosten entlastet wird. Bisher hatte jedoch der Arbeitgeber während der Kurzarbeit die Sozialversicherungsabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) für die ausgefallene Arbeitszeit weiter zu tragen. Aktuell jedoch soll der Arbeitgeber wegen des Coronavirus zukünftig bei Kurzarbeit zu 100% von den Sozialversicherungsbeiträgen für das Kurzarbeitergeld entlastet werden. Die Kurzarbeit soll Unternehmer auch in die Lage versetzen, nach Ende des Arbeitsausfalls schnell und mit der vorhandenen Belegschaft die Arbeit wieder aufnehmen zu können.

Nähere Info unter: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Ansprechpartner im Überblick

Landkreis Leer

Allgemeinverfügungen, Informationen über regionale Fallzahlen und dem Verhalten bei einer möglichen Erkrankung


Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg

Informationen zum Arbeitsausfall, Arbeitsschutz und zur Vorbereitung auf einen Krankheitsfall im Unternehmen

Tel.: 04921 / 8901 155


Handwerkskammer Aurich

Informationen zum Arbeits- und Arbeitsschutzrecht

Tel.: 04941 / 1797 0


NBank

Informationen zu Fördermitteln und Finanzhilfen des Landes

Tel.: 0511 / 30031 333 (auch samstags von 9-15 Uhr)


Bundesagentur für Arbeit

Informationen zu Kurzarbeitergeld

Tel.: 0800 / 45555 20


Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten des Landes, FAQs und Ansprechpartnern für spezifische Fragen

Tel.: 0511 / 120 5757


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  

Information zu Hilfsprogrammen des Bundes, Kurzarbeit und Förderprogrammen

Tel.: 030 / 18615 1515


Bundesministerium für Finanzen

Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes, Fragen und Antworten


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

Informationen zur Auswirkungen auf die Land- und Ernährungswirtschaft

Tel.: 0511 / 120 2000


Robert Koch-Institut

Informationen über Fallzahlen, Diagnostik, Infektionsschutzmaßnahmen, Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus

Regional Einkaufen und Liefern lassen

www.marktplatz-lkleer.de

Rechtliches

Um die Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus zu schützen, hat das Land Niedersachsen eine Verordnung erlassen.