Das Coronavirus betrifft immer mehr Unternehmen und Selbstständige im Landkreis Leer. Hier finden Sie Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Unternehmen. Wegen der dynamischen Lage kann aber weder Gewähr für Vollständigkeit noch für Aktualität übernommen werden. Dementsprechend sind die zusammengetragenen Punkte als Erstinformation zu verstehen. Die rechtlich verbindlichen Informationen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Einrichtung.
Eine Übersicht zu den niedersächsischen Corona-Sonderprogrammen finden Sie auf der Website der NBank. Diese bietet auch Webinare zu den Förderbedingungen an.
Eine Übersicht zu den Bundesweiten Corona Sonderprogrammen (Überbrückungshilfen, Neustarthilfen) finden Sie auf folgender Website:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Für größere Mittelständler, die keine Überbrückungshilfen in Anspruch nehmen können, könnte die Erweiterung um das Instrument „Garantien für Anleihen“ im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WFS) von Interesse sein. Hierdurch wird der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert und eine weitere Finanzierungsmöglichkeit eröffnet (siehe Website).
KfW-Kredite
Die Bundesregierung bietet über die KfW inzwischen verschiedene Förderprogramme an. Um das für Sie passende Förderprogramm auszuwählen können Sie den Förderassistenten der KfW nutzen. Weitere detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Programmen erhalten Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Für eine ausführliche Beratung zu KfW-Finanzierungen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.
Niedersachsen-Schnellkredit
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- Für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
- Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung
Weitere Informationen finden Sie hier.
NVenture
Wenn Sie im Zuge der COVID-19-Krise als Start-up oder als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen einen Liquiditätsbedarf haben, können Sie durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital in Form von Kleinbeihilfen gefördert werden.
Mehr Informationen hier.
Darlehen der Rentenbank
Für Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur. Bietet die Rentenbank verschiedene Darlehensmöglichkeiten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/ .
Bürgschaften des Bundes oder des Landes Niedersachsen
Der Bund und das Land Niedersachsen gewähren derzeit bis zu 90%ige Bürgschaften in einem auf 1-2 Wochen verkürzten Verfahren. Informationen zu den entsprechenden Bürgschaften finden Sie hier für das Land Niedersachsen und hier für den Bund.
Selbstständige, die nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, können beim Zentrum für Arbeit einen Antrag auf SGB II-Leistungen - die einkommens- und vermögensabhängig sind - stellen. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung.
Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.
Nähere Info unter www.zfa-leer.de/Zentrum-f%C3%BCr-ArbeitLandkreis Leer - Zentrum für Arbeit
Telefon: 0491/ 9994-0
Selbstständige, die in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, wenden sich bitte an die Agentur für Arbeit.
Nähere Infos unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld
Telefon: 0800/ 4 5555 00
Nähere Info unter: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/erleichtertes-kurzarbeitergeld.html
Nähere Infos unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Auch die Agentur für Arbeit Emden-Leer ist nur noch telefonisch und online erreichbar und hat aktuell eine zusätzliche Rufnummer eingerichtet.
Ergänzend zur Hotline 0800/4555520 (für Arbeitgeber) kann die Kontaktaufnahme auch unter der Nummer 0491/9270700 erfolgen.
Nähere Info unter: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Allgemeinverfügungen, Informationen über regionale Fallzahlen und dem Verhalten bei einer möglichen Erkrankung
Informationen zum Arbeitsausfall, Arbeitsschutz und zur Vorbereitung auf einen Krankheitsfall im Unternehmen
Tel.: 04921 / 8901 155
Informationen zum Arbeits- und Arbeitsschutzrecht
Tel.: 04941 / 1797 0
Informationen zu Fördermitteln und Finanzhilfen des Landes
Tel.: 0511 / 30031 333 (auch samstags von 9-15 Uhr)
Informationen zu Kurzarbeitergeld
Tel.: 0800 / 45555 20
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten des Landes, FAQs und Ansprechpartnern für spezifische Fragen
Tel.: 0511 / 120 5757
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Information zu Hilfsprogrammen des Bundes, Kurzarbeit und Förderprogrammen
Tel.: 030 / 18615 1515
Bundesministerium für Finanzen
Informationen zu Hilfsprogrammen des Bundes, Fragen und Antworten
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Informationen zur Auswirkungen auf die Land- und Ernährungswirtschaft
Tel.: 0511 / 120 2000
Informationen über Fallzahlen, Diagnostik, Infektionsschutzmaßnahmen, Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus
Um die Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus zu schützen, hat das Land Niedersachsen eine Verordnung erlassen.