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Der Landkreis Leer bietet für Existenzgründungen sowie Betriebserweiterungen und -übernahmen kleiner Unternehmen eine Förderung an. Sie wird mit Mitteln des Landkreises und der jeweiligen Gemeinde, in dessen Bereich das Unternehmen liegt, finanziert.
Grundvoraussetzung für einen Investitionszuschuss ist die Sicherung vorhandener und die Schaffung zusätzlicher Dauerarbeitsplätze.
Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der formelle Förderantrag nebst Investitionsgüterliste und Vorhabensbeschreibung vor Beginn des Vorhabens beim Landkreis Leer eingegangen ist. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Liefer-, Leistungs- oder Arbeitsvertrages zu werten.
Für die Stadt Leer und das Rheiderland:
Für das übrige Kreisgebiet: