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Herzlich Willkommen beim Jobcenter des Landkreises Leer

Seit 2005 ist der Landkreis Leer als zugelassener kommunaler Träger für die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zuständig. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde die Grundsicherung an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes angepasst und grundlegend reformiert. Auf den folgenden Seiten finden Sie viele Informationen über die gesetzlichen Leistungen des Bürgergeldes, über berufliche Integration, begleitende Hilfen, Qualifizierungsmöglichkeiten und die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Gewährung der Vielzahl der Leistungen des SGB II (u.a. Bürgergeld, Kosten der Unterkunft, Bildungs- und Teilhabeleistungen) und bei Ihrem Wiedereintritt in das Arbeitsleben. Dabei finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen für die Leistungsgewährung direkt bei Ihnen vor Ort in dem Sozialamt Ihrer Heimatgemeinde. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie der jeweiligen Homepage. Ihre Integrationsfachkräfte stehen Ihnen zentral im Zentrum für Arbeit des Landkreises Leer in der Bavinkstraße 23 in Leer mit Rat und Hilfe zur Verfügung.

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