Neuzulassung
= Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, welches bislang weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen wurde.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches), sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorliegt
- Certificate of Conformity (COC)-Bescheinigung oder Gutachten gemäß § 21 StVZO
COC-Bescheinigungen werden bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. - EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
- ggf. Einverständniserklärung Zulassung GbR
- ggf. Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter
Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
= Zulassung eines Fahrzeugs, welches zuvor im Ausland zugelassen war.
- Ausländische Fahrzeugdokumente
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches)
- Certificate of Conformity (COC)-Bescheinigung oder Gutachten gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
COC-Bescheinigungen werden bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt. - EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug zuvor außerhalb der EU zugelassen war
- Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke
Wiederzulassung eines Fahrzeugs (mit/ohne Halterwechsel) oder Umschreibung eines Fahrzeugs (aus einem anderen Landkreis)
= Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs - auf den letzten eingetragenen Halter (ohne Halterwechsel) oder auf einen neuen Halter, wenn das Fahrzeug zuletzt im Landkreis Leer zugelassen war (mit Halterwechsel). Als Umschreibung wird ein Zulassungsvorgang beschrieben, wo ein Fahrzeug im Landkreis Leer auf einen neuen Halter zugelassen wird, welches zuvor in einem anderen Landkreis zugelassen war/ist. Die Umschreibung kann mit gleichbleibenden Kennzeichen oder mit neuen Kennzeichen erfolgen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Kennzeichen (Nummernschilder), sofern diese nicht am Fahrzeug verbleiben sollen
- Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint