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Ferienbetreuung in den Herbstferien für Grundschüler der 1. Klasse

Der Landkreis Leer stellt ab dem Schuljahr 2026/2027 eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder sicher (Grundlage ist das Ganztagsförderungsgesetz). Das Gesetz sieht eine ganztägige Betreuung (8 Stunden täglich, montags bis freitags) vor. Dieser Anspruch wird schrittweise eingeführt und gilt zunächst nur für Kinder der 1. Klassen. Für alle anderen Grundschulkinder gibt es – wie bisher – ein freiwilliges Angebot der Ferienbetreuung.

Derzeit laufen die Planungen für die Ferienbetreuung in den Herbstferien 2026 für die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs. Wenn Sie Interesse an einem Betreuungsplatz haben, füllen Sie gerne das Formular aus. Weitere Informationen zum genauen Angebot erhalten Sie anschließend per E‑Mail.

Interesse an einem Betreuungsplatz für mein Kind



Es handelt sich noch nicht um eine verbindliche Anmeldung. Sie werden sobald möglich über das konkrete Angebot informiert.

Kontaktdaten

Angaben zum Umfang der Betreuung




Hinweis: Sofern ein Geschwisterkind bereits die 2. bis 4. Klasse besucht soll, grundsätzlich ermöglicht werden, dass beide Kinder das freiwillige Angebot besuchen können, um größere Fahrtwege zu vermeiden.

Wichtig ist, dass die Geschwisterkinder über die freiwillige Ferienbetreuung angemeldet werden.

Datenschutz

Es gelten hierzu die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.


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