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Der Kreistag des Landkreises Leer

Landkreise und Gemeinden haben eine Vertretungskörperschaft, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgeht. Bei den Landkreisen heißt diese bürgerschaftliche Vertretung Kreistag, in den Gemeinden ist es der Rat. Der Kreistag ist mit seinen gewählten Vertretern (den Kreistagsabgeordneten) das höchste Entscheidungsorgan des Landkreises Leer.


Der Kreistag wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl war am 12. September 2021, die laufende Wahlperiode hat am 1. November 2021 begonnen. Dem Kreistag des Landkreises Leer gehören neben dem Landrat 54 Kreistagsabgeordnete an.

Im Zentrum der Zuständigkeit stehen die Aufgaben, die dem Kreistag im Gesetz vorbehalten werden und die wegen ihrer Wichtigkeit nicht auf andere Kreisorgane delegiert werden dürfen. Der Kreistag trifft die kommunalpolitischen Grundsatzentscheidungen und entscheidet etwa über den Erlass oder die Änderungen von Satzungen, den Haushalt des Landkreises und die Aufnahme von Krediten.

Der Kreistag tagt je nach Geschäftslage etwa viermal pro Jahr und wird vom Landrat eingeladen. Die Sitzungen sind öffentlich. Den Vorsitz im Kreistag führt ein hierzu gewähltes Kreistagsmitglied.


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