Haushalt
Das Leistungsspektrum und die Aufgaben einer Kreisverwaltung sind vielseitig. Der Bau und Betrieb von kreiseigenen Schulen, die Unterhaltung des breit angelegten Straßen- und Radwegenetzes oder die vielfältigen Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des Jugend- und Gesundheitswesens sind zu meistern. Alle Leistungen einer Kreisverwaltung verursachen Kosten. Einnahmen und Ausgaben müssen vorab kalkuliert und eingeplant werden. Diese Aufgabe kommt der ganzheitlichen Haushaltsplanung zu.
Wie wird der Haushalt beschlossen?
Der Haushalt des Landkreises besteht aus der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben für ein Jahr (Haushaltsjahr). Vor Beginn eines Haushaltsjahres wird dazu der Haushaltsplan aufgestellt, welcher sämtliche Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellt, die im Jahresverlauf erwartet werden. Ziel ist dabei die Kostendeckung.
Beschlossen wird der Haushalt durch den Kreistag, dem von den Bürger:innen gewählten obersten Organ des Landkreises Leer. Der Haushalt wird anschließend der Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zur Genehmigung vorgelegt worden.
Der Leeraner Kreishaushalt umfasst im Jahr 2022 ein Volumen von knapp 400 Millionen Euro. Wesentliche Investitionen sind die Fortführung des Breitbandausbaus, die der Landkreis Leer mit rund 24,7 Millionen Euro mit Unterstützung von Bund, Land und Kommunen veranschlagt. Weiter werden Investitionen in die Schulen, beispielsweise an der Oberschule Uplengen, den Berufsbildenden Schulen I und II in Leer und an der Oberschule Weener vorgenommen. Das Digitalpaket wird vorangebracht. Man investiert in die Sicherheit der Bevölkerung, indem der Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale einschließlich eines Einsatzzentrums für Tierseuchen eingerichtet wird. Auch weitreichende Straßenbaumaßnahmen werden durchgeführt.
Empfang von digitalen Rechnungen
Ein einfaches PDF-Dokument entspricht nicht den Anforderungen an eine elektronische Rechnung, da eRechnungen maschinenlesbar abgebildet und eindeutig beschrieben sein müssen.
PDF-Rechnungen werden angenommen. Sollte das Versenden von eRechnungen und PDF-Rechnungen nicht möglich sein, werden auch Papierrechnungen verarbeitet. eRechnungen werden bevorzugt.
Vorgehensweise für eRechnungen (XRechnung, ZUGFeRD u.ä.):
Werden Ihre eRechnungen konform der aktuellen Standards durch ihr ERP-System erstellt, schicken Sie Ihre Rechnungen bitte an rechnungen@lkleer.de (bitte führen Sie vor dem ersten Versand eine Konformitätsprüfung z.B. über www.portinvoice.com/ durch. Invalide eRechnungen können nicht verarbeitet werden).
Sollten Sie nicht über eine Softwarelösung für die Erstellung von eRechnungen verfügen, können Sie diese auch online über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online NAVO erstellen und uns diese anschließend über dieses Portal zusenden.
Die Leitweg-ID für den Landkreis Leer lautet 03457-0-81 und ist immer mitzuliefern. Über das NAVO-Portal erhalten Sie umgehend eine Bestätigung der eingegangenen Rechnung sowie der stattgefundenen Prüfung auf Formatkompatibilität. Sie können Ihre eRechnung ebenfalls per E-Mail an eRechnung@niedersachsen.de unter Angabe der Leitweg-ID schicken.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal Niedersachsen unter https://rechnung.niedersachsen.de.
Vorgehensweise für sonstige elektronische Rechnungen/PDF-Rechnungen:
PDF-Rechnungen sind zu senden an: rechnungen@lkleer.de.
Für den digitalen Rechnungsversand von eRechnungen und PDF-Rechnungen gelten dabei folgende Bedingungen:
- Je E-Mail nur eine Rechnung mit nur einem Dokument (Rechnung mit Anhang ist in einem Dokument zusammenzuführen) versenden
- in dem Adressfeld der Rechnung ist klar zu hinterlegen, wer der Rechnungsempfänger ist. Dabei ist die folgende Anschrift zu beachten:
Landkreis Leer
Amt XY / Kindergarten XY / Schule XY
Mitarbeiter Max Mustermann
Bergmannstraße 37
26789 Leer
- Wurde bei Auftragserteilung eine Nummer übermittelt, ist die Auftragsnummer „EKBXX-XXXX“ auf der Rechnung anzugeben
- eine PDF-Rechnung verfügt über eine Texterkennung (OCR) und ist somit maschinell lesbar
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.