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Schülerbeförderung

Der Landkreis Leer ist in seinem Gebiet zuständig für die Schülerbeförderung, die er in einer eigenen Satzung (nicht barrierefrei) geregelt hat. Für die im Kreisgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler besteht ein Anspruch auf Beförderung bzw. auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Weg zur nächsten Schule, wenn der Schulweg eine bestimmte Mindestentfernung überschreitet.  

Anspruch haben...

  • Kinder der Schulkindergärten (Mindestentfernung 2 km)
  • Kinder der Vorklassen (Mindestentfernung 2 km)
  • Schüler der 1. bis 4. Schuljahrgänge (Mindestentfernung 2 km)
  • Schüler der 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemeinbildenden Schulen (Mindestentfernung 3,5 km)
  • Schüler der Schulen für geistig Behinderte der 11. bis 12. Schuljahrgänge (Mindestentfernung 2 km)
  • Schüler der Berufseinstiegsschule (Mindestentfernung 5 km)
  • Schüler der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besucht werden (Mindestentfernung 5 km)

Das Jugendticket 

Das Jugendticket gibt es seit 2022 im Landkreis Leer. Es hat die bisherige Schülersammelzeitkarte ersetzt. Alle Schülerinnen und Schüler können das Ticket erhalten.

Damit können Busse auf allen Linien des Verkehrsverbundes Ems-Jade an allen Tagen im Kalenderjahr ganztägig genutzt werden. 

Häufig gestellte Fragen und Kritikpunkte

Oftmals zum Schuljahresbeginn kommen Fragen, Kritik und Unsicherheiten bezüglich der Schülerbeförderung auf. Hier folgen Informationen der Landkreise Aurich, Friesland, Leer und Wittmund und der dortigen Verkehrsunternehmen zum Thema. 

Weitere Fragen oder Beschwerden? Beschwerden werden wir (Verkehrsverbund, Verkehrsunternehmen oder Landkreis), abhängig davon, wo sie eingehen, aufnehmen. Es wird ihnen nachgegangen und nach Lösungen gesucht.

Rechtliche Situation

Es gibt bundesweit einen umfangreichen Anforderungskatalog gesetzlicher Vorschriften für Busse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden. Die Busse werden vor der Zulassung vom TÜV abgenommen. Dabei wird die zulässige Zahl von Sitz- und Stehplätzen festgelegt, diese wird in die Fahrzeugpapiere eingetragen und darf natürlich nicht überschritten werden.

Sitz- und Stehplätze: Es dürfen im Bus nur so viele Schülerinnen und Schüler befördert werden, wie im Fahrzeugschein Sitz- und Stehplätze eingetragen sind. Für Stehplätze müssen geeignete Halteeinrichtungen angebracht sein. Die Haltegriffe befinden sich in der Regel an den zum Gang ausgerichteten Sitzen. Ebenso können Haltestangen oder Halteschlaufen genutzt werden.

Anschnallpflicht: In Bussen im Linienverkehr besteht keine Anschnallpflicht, da ja auch stehende Fahrgäste befördert werden dürfen.

Nicht zulässig: Schülerinnen und Schüler dürfen nicht im Bereich der Trittstufen der Ein- und Ausstiege stehen. Wenn das doch der Fall sein sollte, liegt es oft daran, dass im Bus nicht aufgerückt wird, obwohl im hinteren Bereich des Busses noch Platz ist.

Warum nicht Sitzplätze für alle?

In großstädtischen Einzugsbereichen, wo Busse, aber auch U-Bahnen oder Straßenbahnen Schülerinnen und Schüler befördern, ist es an der Tagesordnung, dass die Fahrgäste zu bestimmten Zeiten oder auf gewissen Abschnitten stehen müssen. Das ist auch im Linienverkehr in unserer Region der Fall, der insbesondere der Schülerbeförderung dient. In der morgendlichen Spitze sind bereits alle verfügbaren Fahrzeuge im Einsatz. Aus Kapazitätsgründen kann aber nicht jeder Schüler, jede Schülerin einen Sitzplatz bekommen. Eine Sitzplatzgarantie würde für jeden zusätzlich erforderlichen Bus einen jährlich fünfstelligen Betrag bedeuten, was aus Kostengründen von den Landkreisen nicht zu leisten ist.

Überfüllte Busse?

Der Eindruck „überfüllter Busse“ entsteht häufig dadurch, dass nicht ausreichend nach hinten aufgerückt wird, weshalb sich an einigen Stellen im Bus Engpässe bilden können. Vielfach wurde die Besetzung der Busse schon überprüft (auch durch die Polizei), wobei eine Überschreitung der Sitz- und Stehplätze nicht festgestellt werden konnte. Verkehrsunternehmen und Landkreise nehmen alle Beschwerden, die in diese Richtung gehen, auf, kontrollieren die Besetzung der genannten Busse und suchen gegebenenfalls nach Lösungen.

Richtiges Verhalten im Bus?

Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zur Schule befördert werden, sollten:

  • vor dem Einsteigen die Schultaschen zu ihrer eigenen Sicherheit vom Rücken nehmen. Die Tasche sollte –falls man stehen muss– zwischen den Füßen platziert werden
  • beim Einsteigen die gültige Fahrkarte vorzeigen
  • beim Einsteigen nicht drängeln, sondern sich in Reihe anstellen und dann zügig einsteigen und nach hinten aufrücken.
  • sich im Bus stets einen festen Halt verschaffen (z.B. an Haltegriffen an den Sitzbänken in der Gangmitte oder den Haltestangen oder Halteschlaufen)
  • den Ausstiegswillen mit dem Drücken des roten „Stop-Knopfes" rechtzeitig signalisieren
  • gegenseitig Rücksicht nehmen, damit die Busfahrt für alle sicher und angenehm verläuft

Sicherheit der Schulbusse und Ausbildung der Busfahrerinnen und Busfahrer

Technische Sicherheit der Schulbusse
Busse zur Schülerbeförderung unterliegen strengen Sicherheitskontrollen. Sie müssen:
• jährlich zum TÜV
• vierteljährlich zur Zwischenuntersuchung 
• jährlich zur Bremsensonderuntersuchung

Ausbildung der Busfahrer und Busfahrerinnen
Busfahrerinnen und Busfahrer müssen eine umfangreiche Ausbildung und schwierige Prüfung absolvieren. Zudem werden sie auf ihre Eignung medizinisch und psychologisch geprüft. Darüber hinaus müssen sie sich alle fünf Jahre einer gesundheitlichen Überprüfung unterziehen. Seit 2009 müssen sie zusätzlich noch regelmäßige Weiterbildungen zur Berufskraftfahrerqualifikation besuchen.

Die Schulwegsicherheit ist bei der Fahrt mit dem Bus am höchsten
Die allgemeine Unfall-Statistik bezogen auf Schulwege weist den Bus als sicherstes Verkehrsmittel bei der Fahrt zu Schule aus. Die häufigsten Unfälle sind mit folgenden Verkehrsmitteln zu verzeichnen:
1. Fahrrad
2. Fußweg
3. Mitfahrt im Pkw (Bringdienst durch Eltern oder Angehörige)
4. Nach dem Ein- und Ausstieg vom Bus
5. Mitfahrt im Schulbus

Projekt Einsteigerbus

Der Einsteigerbus spricht mit abgestimmten Angeboten verschiedene Zielgruppen an. Diese gliedern sich in die Gruppe der „Neueinsteiger“ (Kindergartenkinder, Grundschülerinnen und -schüler und Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen sowie junge Erwachsene), der „Quereinsteiger“ (Berufstätige und Erwachsene in der Freizeit) sowie der
„Wiedereinsteiger“ (Seniorinnen und Senioren). Dabei wird auf die speziellen Bedürfnisse in den unterschiedlichen Lebenslagen eingegangen. Für die Gruppe der Neueinsteiger steht der Aspekt „Sicherheit im ÖPNV“ im Mittelpunkt, für die Quereinsteiger der Aspekt „ÖPNV als attraktive Alternative“ und für die Wiedereinsteiger „ÖPNV ohne Hemmschwellen“.

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