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Wirtschaftliche Hilfen

Die wirtschaftliche Erziehungshilfe umfasst alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe für einzelne Minderjährige und junge Volljährige, deren Erziehungsanspruch von der Familie nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und die Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses erhalten.

Aufgabenschwerpunkte:

  • Übernahme von Tagespflegegeld
  • Pflegegeld bei Erziehung in einer Pflegefamilie
  • Beihilfen gemäß der Richtlinien des Landkreises Leer
  • Tagesgruppenkosten
  • Heimpflegekosten
  • Gewährung von Leistungen für seelisch behinderte junge Menschen
Kind und Erwachsener halten gemeinsam Münzen in den Händen
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