Jugendticket
Kostenlos im VEJ-Gebiet mit dem Bus fahren, nicht nur zur Schule, sondern ebenso in der Freizeit, an Wochenenden und Feiertagen, abends und in den Ferien: Das ist für junge Leute aus dem Landkreis Leer seit Beginn des Schuljahres 2022 möglich.
Wer kann das Jugendticket kostenlos bekommen?
Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 13 der allgemeinbildenden Schulen sowie der Berufsbildenden Schulen, sofern sie dort Vollzeitunterricht haben. Die Entfernung zur Schule spielt dabei keine Rolle. Da es sich beim Jugendticket um eine freiwillige Leistung des Landkreises handelt, gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch.
Wer muss das Jugendticket beantragen?
Für Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen, die bereits im vergangenen Schuljahr ein Jugendticket hatten, wird automatisch ein Jugendticket für das neue Schuljahr ausgestellt und es muss kein erneuter Antrag gestellt werden (Klasse 2 bis 4 sowie Klasse 6 bis 13 ohne Schulwechsel)!
In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Schule, ob bereits ein Jugendticket bestellt wurde.
Eine Beantragung über OpenKreishaus ist in folgenden Fällen notwendig:
- Einschulung in die 1. Klasse einer Grundschule
- Wechsel von der Grundschule in die 5. Klasse einer Sekundarschule
- Besuch einer Berufsbildenden Schule (Vollzeitunterricht)
- wer im vergangenen Schuljahr nicht im Besitz eines Jugendtickets war
- bei einem Schulwechsel
- bei Zuzug in den Landkreis Leer
Grundvoraussetzung ist ein eingetragener 1. Wohnsitz im Landkreis Leer.
Wo gibt es das Jugendticket?
Es wird an den weiterführenden Schulen des Landkreises automatisch an die Schüler:innen verteilt und ersetzt die bisher üblichen Schülersammelzeitkarten.
Kinder an Grundschulen und an Förderschulen sowie die Schüler:innen auf Borkum erhalten das Ticket, wenn sie über ihre jeweilige Schule einen formlosen Antrag stellen.
Können auch Auszubildende das Jugendticket nutzen?
Ja. Aber für Auszubildende ist das Ticket nicht kostenlos. Sie können es jedoch beim Verkehrsverbund Ems-Jade vergünstigt bekommen: als Monatskarte für 54,10 Euro oder als Jahresabo für 432 Euro. Weiterhin können das Ticket auch Praktikant:innen und Bundesfreiwilligendienstleistende erwerben. Studierende sind von der Nutzung gesetzlich ausgeschlossen.
Wie lange gilt das Ticket?
Das Jugendticket gilt im Jahresabo vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres. In den Sommerferien kann das alte Jugendticket bis zur Ausgabe des neuen Jugendtickets über die Schule weiterhin verwendet werden, sofern die Schülerin bzw. der Schüler zum Kreis derjenigen gehört, die auch im neuen Schuljahr ein kostenloses Jugendticket erhalten (siehe Frage „Wer kann das Jugendticket kostenlos bekommen?).
Auf welchen Strecken gilt das Jugendticket?
Gültig ist das Jugendticket im gesamten Gebiet der Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ). Somit können junge Leute in folgenden Landkreisen und Städten kostenlos Bus fahren:
- Stadt und Landkreis Leer,
- Landkreis Aurich,
- Landkreis Wittmund,
- Stadt Emden,
- Landkreis Friesland und
- Stadt Wilhelmshaven.
Das Ticket gilt zudem auf den
- kreisübergreifenden Buslinien zwischen den Kreisen Leer und Ammerland sowie
- zwischen Leer und dem Emsland.
Das Ticket gilt auch für die Busse auf
- Norderney und
- Borkum.
Ausgenommen sind im Landkreis Leer die Nachteulen und der VLL-Anrufbus.
Verlust des Jugendtickets
Bei Verlust des Jugendtickets muss sich der Schüler/die Schülerin um eine neue Fahrkarte kümmern. Hierzu wendet man sich direkt an das zuständige Busunternehmen und muss dafür eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro entrichten.
Falls der Schüler/die Schülerin die Fahrkarte vergisst, muss ein Fahrschein erworben werden. Daher sollte immer ausreichend Kleingeld mitgenommen werden. Das Jugendticket ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden.
Hat man Anspruch auf eine passende Busverbindung oder andere Beförderung zur Schule, wenn man das Jugendticket nutzt?
Nein. Einen Anspruch auf eine passende Busverbindung oder andere Beförderung zur Schule, sprich die Schülerbeförderung, besteht nur für diejenigen Schüler:innen, die die Entfernungsgrenzen entsprechend der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Leer erfüllen. Das bedeutet, dass für anspruchsberechtigte Schüler:innen Busverbindungen im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen oder eine Beförderung durch den Landkreis in anderer Weise erfolgt. Dieses Angebot steht in keinem Zusammenhang mit dem Jugendticket.
Wenn es reguläre Linienbusse gibt, mit denen die Schülerbeförderung durchgeführt werden kann, so dürfen auch alle anderen Personen mit Jugendticket oder einem anderen Ticket diese Busse nutzen. In diesen Bussen dürfen auch die Eltern, Erziehungsberechtigen oder andere Bezugspersonen mitfahren.
Durch die Nutzung des Jugendtickets hat man aber keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung oder eine bestimmte Busverbindungen oder andere Beförderungsart. Für die Schülerbeförderung gelten weiterhin die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises auf Basis der Vorgaben des § 114 Nds. Schulgesetz.