Kinder- und Jugendförderung
Die Kinder- und Jugendförderung ist zentrale Anlauf- und Koordinationsstelle für Fragen bezüglich der Kindertagesbetreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.
Dazu kooperiert das Team innerhalb der Bereiche Kinderbetreuung, Schule sowie Familie mit zahlreichen Partnern und Partnerinnen wie beispielsweise freien Trägern der Jugendhilfe. Damit es vor Ort auch weiterhin vielseitige und wirkungsvolle Unterstützungsangebote gibt. Es kümmert sich um die Förderprogramme des Landes wie die Sprachförderung und die Richtline Qualität in den Kindertagesstätten sowie die Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (Zuwendung bei Schaffung Krippen- oder Tagespflegeplätzen).
Dabei sein - Förderung von Freizeit- & Bildungsangeboten
Für Familien mit geringem Einkommen.
Für Kinder und Jugendliche ist es wichtig, ein Teil einer Gemeinschaft zu sein. Im Verein Sport zu machen, in den Ferien mit auf eine Freizeit fahren zu können oder ein Musikinstrument zu erlernen. Für einige Kinder eine Selbstverständlichkeit, aber längst nicht für alle.
Mit dem Projekt Dabei sein! fördern wir deshalb Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder, deren Familien sich diese „Extras" nicht ohne weiteres leisten können.
Wer kann Unterstützung beantragen?
Anträge können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Kindes und volljährige Schülerinnen und Schüler, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, stellen.
Voraussetzung ist, dass die Kinder oder volljährigen Schüler:innen im Landkreis Leer wohnen. Die Familien haben ein geringes Einkommen, beziehen keine Leistungen
wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen.
Familien, die eine der vorgenannten Leistungen beziehen, haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Beantragung hierfür erfolgt in Sozialämtern und Wohngeldstellen vor Ort, im Zentrum für Arbeit und in den Schulen.
Was wird gefördert?
Für folgende Aktivitäten können Zuschüsse beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen:
- Jugend- und Familienfreizeiten
- Erholungsmaßnahmen
- Kursgebühren für Musik-/Kunstschulen und ähnliches
- Kurse der Volkshochschulen
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine usw.
- Nachhilfeunterricht
- Kita-Ausflüge
- Klassenfahrten und Schulausflüge
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler
Was gibt es beim Antrag zu beachten?
Für das Kind kann 1 Mal jährlich ein Antrag gestellt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag selbst stellen. Die Höchstgrenze des Zuschusses liegt bei 120 Euro.
Zusätzlich kann für eine mehrtägige Klassenfahrt ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 400 Euro beantragt werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die vorgenannten Leistungen aus dem Projekt Dabei sein! Die Leistungen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Sonderfonds Dabei sein! gewährt.
Wichtig ist, dass dem Antrag folgende Unterlagen beigefügt sind:
a) Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate oder andere Nachweise über Einkommensverhältnisse
z.B. Rentenbescheid, Leistungsbescheid über Krankengeld, Arbeitslosengeld 1 usw.
b) Antragsgrund
z.B. Rechnung der Kita, Vereinsbeitrag, Anmeldung zur Klassenfahrt, Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahre
Anträge, bei denen die erforderlichen Nachweise fehlen, werden nicht berücksichtigt.
Antrag und Einkommensrechner
Anträge, bei denen die erforderlichen Nachweise fehlen, werden nicht berücksichtigt.
Antragsvordruck (nicht barrierefrei)
Einkommensrechner (Excel-Datei, nicht barrierefrei)
Dabei sein! wird durch die Stiftung Marienheim gefördert.
Willkommen im Landkreis Leer
Sind Sie gerade Eltern eines Neugeborenen geworden? Der Landkreis Leer gratuliert Ihnen herzlich!
Die Geburt eines Babys ist der Beginn einer neuen Lebensphase für Sie als Eltern. Sicherlich sind Sie am Anfang in manchen Abläufen noch unsicher und es tauchen viele Fragen auf – das ist völlig normal! Stück für Stück werden Sie in diese neue Aufgabe hineinwachsen und immer mehr zu Expertinnen und Experten für ihr Baby werden!
Um Sie dabei zu unterstützen gibt es seit 2009 das Projekt/Serviceangebot „Willkommen im Landkreis Leer“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, welches sich an alle Neugeborenen und ihre Familien im Kreisgebiet richtet.
Sie erhalten zunächst per Post ein persönliches Glückwunschschreiben von Landrat Matthias Groote zur Geburt ihres Kindes, der darin die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Besuches durch eine pädagogische Fachkraft der LeeWerk-WISA gGmbH ankündigt. Sie entscheiden darüber, ob Sie dies wünschen oder nicht.
Mit dem Babybegrüßungsbesuch können Sie eine Ansprechpartnerin bei kleinen und größeren Fragestellungen rund ums Kind kennen lernen und sich in vertrautem Umfeld über die hiesigen Angebote, Unterstützungs- und Freizeitangebote informieren.
Mit dem Willkommensbesuch erwartet Sie:
- Eine Mitarbeiterin mit ausreichend Zeit und einem offenen Ohr für Ihre Fragen und Belange
- Eine Geschenketasche mit Präsenten für Eltern und Kind inklusive Bilderbuch und Flyern
- Informationen mit vielfältigen Angeboten und Themen rund um das Kind sowie praktischen Tipps zur Elternschaft
- Die Broschüre »Wegweiser für Familien«
Im Landkreis Leer gibt es eine Fülle an Angeboten für junge Familien. Im Wegweiser für Familien können Sie sich darüber informieren, wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten, wenn sie Fragen zu Themen wie Elternzeit, Elterngeld, Kinderbetreuung, Freizeitgestaltung, Erziehung oder Entwicklung des Kindes haben.
Im Anschluss an den Baby-Willkommensbesuch können Sie uns darüber Rückmeldung geben, wie Sie diesen empfunden haben! Hier gelangen sie zur anonymen Elternbefragung.
Weitere Informationen und Angebote für Schwangere und junge Familien finden Sie unter Frühe Hilfen.
Fragebogen zum Projekt Willkommen im Landkreis Leer
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
seit mehr als zehn Jahren werden im Auftrag des Landrates an alle Eltern/Erziehungsberechtigte mit neugeborenen Kindern Begrüßungsgeschenke bei einem angekündigten Besuch überreicht.
Mit »Willkommen im Landkreis Leer" möchte der Landkreis Familien unterstützen und Informationen/Hilfen rund ums Kind anbieten. Eine pädagogische Fachkraft von der LeeWerk WISA GmbH hat auch Sie und Ihr Baby vor kurzem besucht und das Geschenk übergeben. Sie hatten die Möglichkeit, im privaten Rahmen ihre kleinen und großen Fragen rund ums Kind zu stellen.
Wir wissen, dass sich im Lauf der Zeit der Informationsbedarf der frischgebackenen Eltern ändert und deshalb ist uns Ihre Meinung zum Projekt wichtig. Sie helfen so mit, dass das Projekt dem Bedarf entsprechend aktualisiert werden kann. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, unseren Fragebogen zu beantworten. Die erhobenen Daten aus diesem Fragebogen werden anonym, vertraulich und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet!
Vielen Dank und alles Gute für Sie und Ihre Familie!PACE Pro-Aktiv-Center Landkreis Leer - die dauerhafte Integration von Jugendlichen in Ausbildung & Arbeit
Pro-Aktiv-Center Landkreis Leer: Angebote für Jugendliche
Das Ziel des Pro-Aktiv-Center Landkreis Leer ist die dauerhafte Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Arbeit. Dieses soll erreicht werden, indem jungen Menschen
- die schulische Probleme haben,
- die keinen Schulabschluss erreichen,
- die Probleme haben, nach der Schule einen Einstieg, z.B. in Ausbildung, zu finden,
- die keine berufliche Perspektive haben,
Angebote gemacht werden, die sie bei der Bewältigung dieser Probleme unterstützen sollen und können.
Plakat mit Förder-Informationen
Plakat des geförderten Vorhabens Pro-Aktiv-Center Landkreis Leer (nicht barrierefrei) zum Download
Das Projekt wird durch die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) durch Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und Landesmittel im Rahmen der Richtlinie "Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren" gefördert und in Zusammenarbeit mit der LeeWerk-WISA gGmbH durchgeführt.