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Ortsübliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen aus dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit


2026-07-03 Allgemeinverfügung zur Untersagung der Anbindehaltung von Rindern


Bekanntmachung aus dem Umweltamt – Untere Naturschutzbehörde

Bekanntmachung Geplantes Landschaftsschutzgebiet LSG »Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum« für den Bereich der Stadt Emden, des Landkreises Aurich und des Landkreises Leer vom 26.06.2026

Öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes

Der Landkreis Leer plant im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich die Teilbereiche „Terborg-Oldersum“ und „Oldersum-Petkum“ des EU-Vogelschutzgebietes V10 (Emsmarsch von Leer bis Emden) als Landschaftsschutzgebiet„Emsmarsch zwischen Terborg und Petkum“ auszuweisen. Das Gebiet erstreckt sich auf Flächen der Gemeinde Moormerland auf dem Gebiet des Landkreises Leer, der Gemeinde Ihlow auf dem Gebiet des Landkreises Aurich sowie der Stadt Emden. Das geplante Landschaftsschutzgebiet weist eine Größe von ca. 1504 ha auf.


Mit Erlass vom 20.12.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz die Zuständigkeit gemäß § 32 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104) für die hoheitliche Sicherung der oben genannten Teilbereiche des EU-Vogelschutzgebietes V10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“ auf den Landkreis Leer übertragen.

Im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens vom 24.06.2024 bis 18.08.2024 wurden die eingegangenen Stellungnahmen sorgfältig ausgewertet, gewürdigt und gewichtet. Unter Ausnutzung des zustehenden Normsetzungsermessens wurden im Einvernehmen mit der Stadt Emden und dem Landkreis Aurich Änderungen am Verordnungstext vorgenommen. Da der Verordnungsentwurf wesentlich geändert wurde, ist das Beteiligungsverfahren zu wiederholen. Stellungnahmen, die bereits in der ersten öffentlichen Auslegung eingereicht wurden, befinden sich im laufenden Abwägungsverfahren. Sie behalten ihre Gültigkeit.

Der geänderte Verordnungsentwurf und die Begründung [jeweils als Änderungsfassung (Änderungen sind in roter und fett hervorgehobener Schrift dargestellt) und Entwurfsfassung] sowie die zugehörigen Karten liegen gem. § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 19 NNatSchG vom

06.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026

bei den folgenden Verwaltungen während der jeweiligen Dienststunden oder nach telefonischer Vereinbarung aus:

  • Landkreis Leer, Bergmannstraße 37, 26789 Leer
    Terminvereinbarung: Tel.: 0491/926 1418

  • Gemeinde Moormerland, Theodor-Heuss-Straße 12, 26802 Moormerland
    Terminvereinbarung: Tel.: 04954/801 155

  • Landkreis Aurich, Kirchdorfer Straße 7-9, 26603 Aurich
    Terminvereinbarung: Tel.: 04941/166 200

  • Gemeinde Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
    Terminvereinbarung: Tel.: 04929/89 303

  • Stadt Emden, Frickensteinplatz 2, 26721 Emden
    Terminvereinbarung: Tel.: 04921/87 1416

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital über die Internetseite des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Ortsübliche-Bekanntmachungen eingesehen werden. 
In der Auslegungszeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 31.08.2026 kann jedermann bei den oben genannten Verwaltungen Bedenken oder Anregungen zur geplanten Landschaftsschutzgebietsverordnung vorbringen.

Leer, 26.06.2026

Landkreis Leer
Der Landrat
Matthias Groote


Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind nicht online-barrierefrei:

   



Bestandserfassungen, Kartierungen sowie Kontrollen von Biotopen und Wallhecken

Der Landkreis Leer informiert darüber, dass er ganzjährig, hauptsächlich während der Vegetationszeit, im gesamten Gebiet des Landkreises Leer Bestandserfassungen, Kartierungen sowie Kontrollen von Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Wallhecken nach § 22 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) zur Wahrnehmung seiner Aufgaben durchführen wird. Die Kartierungsarbeiten und Kontrollen im Gelände erfolgen durch fachkundige Mitarbeitende der unteren Naturschutzbehörde (Umweltamt) des Landkreises Leer. Dafür betreten diese die erforderlichen Grundstücke, ohne dabei Veränderungen, Bodenproben oder Ähnliches vorzunehmen. Es finden lediglich Kartierungsmaßnahmen bzw. Kontrollen statt. Es werden öffentlich zugängliche Flächen und kein befriedetes Besitztum angrenzend an Wohngebäude und Betriebsräume betreten.

Weiterhin werden Kontrollen von zu leistenden Kompensationsverpflichtungen im Rahmen von Ausgleichs- als auch Ersatzmaßnahmen überprüft.

Dies wird hiermit allen betroffenen Grundstückseigentümern und Nutzungsberechtigten gemäß § 39 NNatSchG angekündigt.

Für Rückfragen steht der Landkreis Leer, Umweltamt, Bergmannstraße 37, 26789 Leer (Telefon: 0491 926-1382), zur Verfügung.


Leer, Februar 2026

Landkreis Leer
Der Landrat

Bekanntmachung zur Kreiswahl 2026

Bekanntmachung zur Landratswahl 2026

Bekanntmachung zur Kreiswahl 2021


Bekanntmachung aus dem Ordnungsamt

+aktuell keine Bekanntmachung veröffentlicht+


Bekanntmachung aus dem Bauamt

Öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen in der Gemeinde Hesel "Windpark Hasselt-Süd"

Öffentliche Bekanntmachung über die Genehmigung von vier Windenergieanlagen in der Gemeinde Hesel  "Windpark Heseler-Wald"

Unterlagen zur Bekanntmachung über die Genehmigung zum Repowering von 13 Windenergieanlagen (WEA) durch fünf WEA in der Stadt Weener

Unterlagen zur Bekanntmachung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Zusammenhang mit der Genehmigung von drei Windenergieanlagen in der Gemeinde Uplengen



Sonstige Bekanntmachungen

Aktuell wurden keine sonstigen Bekanntmachungen veröffentlicht.

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