Kommunalaufsicht
Die kommunale Selbstverwaltung ermöglicht es Kommunen, ihre Verwaltungsaufgaben eigenverantwortlich zu gestalten. Dennoch unterliegen Kommunen - da sie Staatsgewalt ausüben - der Aufsicht des Staates.
Das bedeutet: Im eigenen Wirkungskreis der Verwaltung überwacht eine staatliche Aufsicht die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verwaltungstätigkeit. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Leer nimmt die Rechtsaufsicht für die kreisangehörigen Gemeinden wahr: Dazu gehören die Städte Leer, Borkum und Weener, die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland, Ostrhauderfehn, Rhauderfehn, Uplengen, Westoverledingen, die Samtgemeinde Hesel mit ihren Mitgliedsgemeinden Brinkum, Firrel, Hesel, Holtland, Neukamperfehn und Schwerinsdorf sowie die Samtgemeinde Jümme mit ihren Mitgliedsgemeinden Detern, Filsum und Nortmoor.
Vorrangige Aufgabe der Kommunalaufsicht ist die Beratung der kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbände in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten sowie die Ausübung der Rechtsaufsicht entsprechend der Landesrechte.
Insbesondere befasst sich die Kommunalaufsicht mit:
- Fragen des Kommunalrechts, Haushaltsrechts und Abgabenrechts,
- der Prüfung und Genehmigung von Satzungen und Verordnungen,
- der Beurteilung der Leistungs- und Finanzkraft der Kommunen, Ämter und Zweckverbände,
- der Genehmigung der Veräußerungen von Kommunalvermögen,
- der Genehmigung von Bürgschaften der Kommunen, Ämter und Zweckverbände sowie
- der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, Ämter und Zweckverbände