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Heimaufsicht

Ältere sowie pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen sind besonders schutzwürdig, weil sie oftmals ihre Rechte und Interessen nicht oder nicht ausreichend selbst vertreten können. Die Heimaufsicht berät, überwacht und kontrolliert die voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Leer.

Das „Heimgesetz“ – welchen Schutz bietet es?

Wer in ein Heim umzieht, stellt sich unter den Schutz des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Ein Heimvertrag zwischen dem Heim und dem/r Bewohner:in hat die Vorschriften aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) zu erfüllen.

Welche Ziele verfolgt das NuWG?

Das NuWG ist ein Gesetz zum Schutz der Bewohner:innen. Es dient dem Zweck, die Rechtsstellung der Bewohner:innen und die Qualität der Betreuung und Pflege zu verbessern und einen sachgerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten herbeizuführen. Es will also dazu beitragen, dass...

  • die Bewohner:innen ein würdevolles Leben im Heim führen können,
  • ihre Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt werden,
  • sie ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung führen können.

Die Leistungen, die sie erhalten, müssen bestimmten Qualitäts- und Mindestanforderungen entsprechen und ihnen muss ein Mitspracherecht in den Angelegenheiten des Heimbetriebs zustehen, die Auswirkungen auf ihre Lebensführung im Heim haben.

Die Aufgaben der Heimaufsicht

Um dies sicherzustellen, ist eine behördliche Stelle, nämlich die Heimaufsicht, geschaffen worden. Sie hat eine doppelte Aufgabe:

Zum einen die Beratung in Heimangelegenheiten, zum anderen die Überwachung und Kontrolle der Heime.

Information und Beratung

Die primäre Aufgabe der Heimaufsicht ist, die Bewohner:innen sowie die Bewohnerbeiräte und Bewohnerfürsprecher:innen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und zu beraten.

Ebenso informiert und berät die Heimaufsicht Angehörige von Heimbewohner:innen, Träger der Einrichtungen und Personen bzw. Träger, die Heime errichten wollen.

Überwachung & Kontrolle der Altenheime

Die zweite wichtige Aufgabe der Heimaufsicht ist die Heimüberwachung. Hierbei nimmt die Heimaufsicht ordnungsrechtliche Aufgaben wahr, indem sie darauf achtet, dass die Heime ihre Aufgaben und Verpflichtungen gegenüber den Bewohner:innen wahrnehmen. Hierzu kann sie jederzeit angemeldete, aber auch unangemeldete Prüfungen vornehmen. Prüfungen finden grundsätzlich einmal jährlich statt. 

Bei den Prüfungen haben der Heimträger und das Personal Auskünfte zu erteilen. Auch die Bewohner:innen sowie die Bewohnervertretungen können von der Heimaufsicht befragt werden.

Zudem ist die Heimaufsicht berechtigt, die Aufzeichnung über die Pflegeplanung und die Pflegeverläufe einzusehen und mit Zustimmung der betroffenen Bewohner:in deren Pflegezustand in Augenschein zu nehmen. Mit der Überwachung der Betreuung und Pflege soll deren Qualität gewährleistet werden.

Das NuWG und die Heimaufsicht sind also ein Garant dafür, dass es den Bewohner:innen möglich ist, auch im Heim ein Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen und geistig-seelischen Fähigkeiten zu führen und dass die Leistung, die sie erhalten, fachlichen Standards entspricht.

Zusammenarbeit mit Behörden, Institutionen und Verbänden

Nicht nur die Heimaufsicht, sondern auch die Pflegekassen und deren Landesverbände, der Medizinische Dienst Niedersachsen (MDN), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und die Sozialhilfeträger wirken auf die Betriebs- und Wirtschaftsführung der Heime ein. Insbesondere die mit den Heimen abgeschlossenen Versorgungsverträge, die Pflegesatzvereinbarungen, die Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen stellen die Basis der Überprüfung dar.

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