Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Stipendien für Allgemeinmediziner:innen

Zur Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs hat der Landkreis Leer die Vergabe von jährlich drei Stipendien zur Förderung von Medizinstudent:innen ausgelobt. Ziel ist es, Student:innen zu fördern, die sich schon frühzeitig für die vertragsärztliche Tätigkeit als Hausarzt/Hausärztin im Landkreis Leer entscheiden.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Oktober eines Jahres

Lächelndes junges hübsches Mädchen in Peelings, das auf der Krankenhaustreppe steht. Im Hintergrund geschäftige Kollegen im Gespräch mit Professor
© Photographee.eu - stock.adobe.com


Wer kann sich bewerben? Studierende, die bereits die Zusage für einen Studienplatz in Humanmedizin haben oder bereits Humanmedizin studieren sowie die Weiterbildung in Allgemeinmedizin absolvieren und im Landkreis Leer als Hausarzt/Hausärztin 
arbeiten wollen.
Förderhöhe?
Der Landkreis Leer fördert die Stipendiaten in den ersten beiden Studienjahren mit 400 Euro monatlich und ab dem fünften Semester mit 600 Euro monatlich.

Förderdauer?

Maximal 75 Monate.

Verpflichtung?

Die Stipendiaten verpflichten sich nach der Weiterbildung für zwei bzw. drei Jahre im Landkreis Leer als Hausarzt/Hausärztin tätig zu sein.

Weitere Informationen zur Vergabe der Stipendien und zum Bewerbungsverfahren finden Sie in der Richtlinie:


Studierende/Auszubildende der Hebammenwissenschaften

Zur Gewinnung von Nachwuchs im Bereich der Hebammen (m/w/d) hat der Landkreis Leer die Vergabe von jährlich drei Stipendien zur Förderung von Auszubildenden/Studenten ausgelobt. Ziel ist es, Auszubildende und Studenten zu fördern, die sich schon frühzeitig für die Tätigkeit als Hebamme im Landkreis Leer entscheiden.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. November eines Jahres

Wer kann sich bewerben? Auszubildende oder Studierende der Hebammenwissenschaften
Förderhöhe? Der Landkreis Leer fördert die Stipendiaten in den ersten drei Ausbildungs-/Studienjahren mit 200 Euro monatlich und ab dem siebten Semester mit 300 Euro monatlich.
Förderdauer? Maximal 36 Monate (Ausbildung) bzw. 48 Monate (Studium).
Verpflichtung? Die Stipendiaten verpflichten sich nach der Ausbildung/dem Studium für die Förderdauer im Landkreis Leer als Hebamme tätig zu sein.

Weitere Informationen zur Vergabe der Stipendien und zum Bewerbungsverfahren in der Richtlinie:

zurück