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Asyl, Flucht & Migration

Krieg, politische Verfolgung und der Wunsch nach einem besseren Leben vertreibt Millionen von Menschen aus ihren Heimatländern. Viele Vertriebene suchen Schutz auch in Ostfriesland. Gemeinsam ist die große Herausforderung schon oft gelungen, eine so hohe Zahl von Menschen unterzubringen.


Illustration mit einer Menschenmenge, die sich bewegt - Symbolbild für Flucht

Wie unterscheiden sich Flüchtlinge, Migranten und Asylbewerber?

Das Völkerrecht unterscheidet zwischen Flüchtlingen, Migranten und Asylbewerbern: Menschen, die zur Flucht gezwungen sind, werden als "Flüchtlinge" bezeichnet. Menschen, die aus eigenem Antrieb ihr Land verlassen, gelten als "Migranten". Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als "Asylbewerber" bezeichnet.

  • Flüchtlinge
    Flüchtling nach der Genfer Konvention ist, wer eine begründete Furcht vor Verfolgung hat - Ethnie, Religion, Nationalität, politische Überzeugung oder seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe. Der Flüchtling weiß, dass er deswegen den Schutz seines Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht mehr dorthin zurückkehren kann.

  • Migranten
    Meist wird von einem/einer Migrant:in gesprichen, wenn jemand sein Heimatland freiwillig verlässt, um seine Lebensbedingungen zu verbessern.

  • Asylsuchende
    Wurden Menschen von ihrem Staat wegen ihrer politischen Überzeugung so stark ausgegrenzt, dass ihre Menschenwürde verletzt ist, haben sie ein Recht auf Asyl. Asylbewerber befinden sich in Deutschland im Asylverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet ihre Anträge individuell. Die Asylbewerber müssen schildern, wie und warum sie verfolgt werden. Das Amt beurteilt, ob ein Bewerber asylberechtigt ist, ob er den Flüchtlingsstatus erhält oder ob ihm beides verweigert wird.
    Asylbewerber dürfen sich in der Regel nach Ablauf von drei Monaten frei in Deutschland bewegen.

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