Wohngeld
Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.
Wohngeld kann nur an Personen geleistet werden, die keine anderen sozialen Leistungen wie z. B. Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Die Höhe des Wohngelds hängt ab von der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben sowie vom monatlichen Einkommen des Haushalts und der Höhe der Miete/Belastung. Wohngeld wird grundsätzlich auf Antrag als
- Mietzuschuss (z.B. für den Mieter von Wohnraum) oder
- Lastenzuschuss (z.B. für den/die Eigentümer:in eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt.
Antragsformulare sind beim Amt für Teilhabe und Soziales als auch in den Rathäusern vor Ort in den Städten & Gemeinden erhältlich und können dort auch wieder abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit die interaktiven Formulare digital auszufüllen:
- Wohngeldantrag auf Mietzuschuss (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (3 MB)
- Wohngeldantrag auf Lastenzuschuss (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (4.6 MB)
- Hinweisblatt zum WohngeldantragPDF-Datei: (125 kB)
Individuelle Beratung
Die Stadt Leer bearbeitet die Anträge aus dem Stadtgebiet selbst - Informationen im Bereich Wohngeldabteilung. Für die übrigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden ist die Kreisverwaltung zuständig.
Die Mitarbeiter:innen der Wohngeldstelle des Landkreises Leer sind Ihnen gerne behilflich. Wir wollen Sie in Ihrem individuellen Anliegen bestmöglich beraten. Nehmen Sie für eine notwendige telefonische oder persönliche Beratung vorab bitte per E-Mail Kontakt über das Kontaktformular zu uns auf. Die Sachbearbeitung wird sich zwecks Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen, damit unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie für die Kontaktaufnahme eine Telefon- bzw. Handynummer angeben.
Die Zuständigkeit ergibt sich aus Ihrem Wohnort und zusätzlich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens.
Wohnort & Anfangsbuchstaben | Durchwahl |
---|---|
Bunde |
0491 926 3033 |
Weener A-G |
0491 926 1678 |
Weener H-R |
0491 926 1523 |
Weener S-Z |
0491 926 3524 |
Westoverledingen A-F |
0491 926 1474 |
Westoverledingen G-M |
0491 926 3525 |
Westoverledingen N-Z |
0491 926 1538 |
Moormerland A-L |
0491 926 1664 |
Moormerland M-Z |
0491 926 3340 |
Ostrhauderfehn A-G |
0491 926 3538 |
Ostrhauderfehn H-R |
0491 926 3235 |
Ostrhauderfehn S-Z |
0491 926 1505 |
Samtgemeinde Hesel |
0491 926 1481 |
Rhauderfehn A-K |
0491 926 1441 |
Rhauderfehn L-Z, Holtland |
0491 926 1677 |
Uplengen |
0491 926 1673 |
Borkum, Jemgum, Samtgemeinde Jümme |
0491 926 3332 |