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Kinderschutz: Das Wohl des Kindes im Fokus

Der Landkreis Leer nimmt die Aufgaben nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) wahr. Das Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sowie deren körperlich, geistig und seelisch unversehrte Entwicklung zu schützen.


Um das Leben eines jeden Kindes im Landkreis Leer so gesund, liebevoll und sicher wie möglich zu gestalten gibt es das Netzwerk Kinderschutz.

Sollten Verdachtsmomente/Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung im Raume stehen, kann eine Beratung zur Gefährdungseinschätzung Klarheit über die weiteren Vorgehensschritte bringen. Hierfür bietet das Beratungssystem des Amtes für Kinder, Jugend und Familie mit den ausgebildeten „insoweit erfahrenen Fachkräften“ nach §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4KKG der freien Träger der Jugendhilfe kostenlose „Fachberatung im Kinderschutz“ an.

Wer kann diese kostenlose Beratung in Anspruch nehmen?

  • Mitarbeitende von Kindertagesstätten
  • Tagespflegepersonen
  • Lehrkräfte
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Hebammen/ Entbindungspfleger
  • Berufspsycholog/-innen
  • Beratende bei Suchtfragen
  • Sozialarbeitende
  • Sozialpädagog/-innen
  • Alle weiteren Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben

Was ist Inhalt einer Fachberatung im Kinderschutz?

  • Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungseinschätzung (anonymisierte/pseudonymisierte Beratung)
  • Beratung bei der Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendlichen
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten und notwendigen Maßnahmen sowie Hilfsangeboten
  • Information über Aufgaben/Arbeitsweisen
  • Beratung bei Fragen des Datenschutzes

Aktuelle Liste der erfahrenen Fachkräfte sowie weitere Kontaktinformationen zum Thema Kinderschutz

  1. Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen Diakonie

    Friesenstraße 65a
    DEU-26789 Leer (Ostfriesland)

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  2. Familienberatungsstelle der AWO

    Heisfelder Straße 28
    26789 Leer (Ostfriesland)

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Weitere Informationen:

  1. Koordinierungsstelle Frühe Hilfen

    Amt für Kinder, Jugend & Familie

    Bergmannstraße 37
    26789 Leer (Ostfriesland)

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Im Landkreis Leer können sich Bürgerinnen und Bürger an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden, wenn sie sich um das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen sorgen. 

Fachkräfte aus den Bereichen Pädagogik, Gesundheit und Soziales sowie ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen Tätige können sich mit ihren Fragen und Anliegen an die Netzwerkkoordination Frühe Hilfen wenden.

Vertraulich
Die Beratung zum Thema und/oder eine Meldung zu einer möglichen Kindeswohlgefährdung ist vertraulich. Nehmen Sie dazu jederzeit Kontakt über die Hotline des Amts für Kinder, Jugend und Familie über die Kontaktdaten auf.

Unter "Kinder- und Jugendschutz" wird eine Vielzahl von Vorgehensweisen und Maßnahmen verstanden, die dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Junge Menschen haben Anspruch auf eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung sowie auf Schutz vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung, Misshandlung und vor sexualisierter Gewalt.


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