Gleichstellung
Die Gleichstellungsarbeit hat im Landkreis Leer einen hohen Stellenwert. Um Veränderungen herbeizuführen – vorhandene Diskriminierungen zu beseitigen – Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.
Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit
Artikel 3 Absatz 2 GG
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hin."
§§ 8 und 9 NKomVG
1993 wurde das so genannte Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, mit dem die niedersächsischen kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet wurden, eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Am 20. April 2005 wurde zur Fortentwicklung des Gleichstellungsprozesses in den Kommunen vom Niedersächsischen Landtag eine Gesetzesnovellierung beschlossen. Das Gesetz führt den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten ein. Es sollte hiermit herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.
Seit dem 01.11.2011 gilt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das in den §§ 8 und 9 die bisherigen Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und des Gesetzes über die Region Hannover in einem Gesetz inhaltsgleich zu den zuvor geltenden Regelungen zusammenführt.
Diese Regelung wurde mit Wirkung vom 01.11.2016 für viele Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, und die mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben, geändert. Diese Städte und Gemeinden müssen seither ihre Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen. Das stärkt die kommunale Gleichstellungspolitik vor Ort und den Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.
Tätigkeitsfelder
Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.
Tätigkeitsfelder
- Gender Mainstraming
- Frauenförderung
- Beratungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zukunftstag / Girlsday
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Kinderbetreuung
- Gewalt gegen Frauen
- Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes
- Altersarmut von Frauen
- Internationaler Frauentag
- Frauen und Politik
- Frauen und Gesundheit
Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden. Dafür wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Verwaltung mit, die gleichstellungsrelevant sind.
Veranstaltungen & Aktionstage in der Gleichstellungsarbeit
Aktionstage der Vernetzungsstelle
Projekte der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Leer
Hilfe & Beratung in allen Lebenslagen
LSBTIQ*-Beratung
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und geschlechtliche Vielfalt
Der Fokus der Gleichstellungsarbeit beim Landkreis Leer wurde neben der Gleichstellung von Mann und Frau auch auf sexuelle und geschlechtliche Identitäten ausgeweitet.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist zu lesen:
„Der Alltag von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) ist noch immer nicht frei von Vorurteilen, Ausgrenzung, Diskriminierung und Gewalt. Ziel ist es, die Akzeptanz von LSBTIQ*-Personen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern und darauf hinzuwirken, dass die Diskriminierung von Personen der LSBTIQ*-Community abgebaut wird.“
Christopher Street Day
Der Christopher Street Day (CSD) hat in Leer erstmalig am 16.07.2022 stattgefunden. Der nächste CSD in Leer ist für den 15.07.2023 geplant.
Um queere Themen sichtbar zu machen und zur Akzeptanz von LSBTIQ* - Menschen hat der Landkreis Leer den Christopher Street Day unterstützt. Mehrere Kontaktpersonen aus unterschiedlichen Gruppen organisieren diesen Tag unter dem Motto "Leer wird Bunt": CSD in Leer (csdleer.de) und sind unter: kontakt@csdleer.de zu erreichen.
Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten im Gebiet des Landkreises Leer
- Die „Schwulen- und Lesbengruppe Leer" betreibt das RegenbogenCafé im Café International in Leer
- Treffen für Jugendliche (13 bis 18 Jahre) im Jugendzentrum Leer - Infos bei Instagram unter QueereJugend.leer
- Schwul-lesbischer Treff in Ostrhauderfehn - www.rainbowpoint.de
- Selbsthilfegruppe Fielappers in Aurich
- Präventionsnetzwerk SVeN – Schwule Vielfalt erregt Niedersachsen
- SCHLAU Ostfriesland ist ein ehrenamtlich organisiertes Projekt unter der Trägerschaft des Vereins Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V., das im Bereich der Jugendbildung über die Vielfalt von Lebensweisen, insbesondere von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*personen aufklärt und informiert
- Das Queeres Netzwerk Niedersachsen ist das Dach für die Vertretenden aller Gruppen, Vereine und Institutionen, die mit und für queere Menschen in Niedersachsen aktiv sind. Es ist dabei noch einmal unterteilt in vier Netzwerke für lesbische, schwule, trans*- und inter-Interessen.
Polizei
Die Ansprechperson für LSBTI ist für alle Bürger*innen bei Fragen zu Sachverhalten/Straftaten im Zusammenhang mit der eigenen oder fremden geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung zuständig, wenn ein Bezug zur Polizei gegeben ist. Dieser Bezug liegt z.B. vor, wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat geworden sind und sich diese Straftat gegen eine LSBTI- Person richtet. Selbstverständlich können Straftaten bei jeder anderen Polizeidienststelle angezeigt werden.
In Leer ist die Ansprechperson bei Straftaten und Netzwerkarbeit unter dustin.brandt@polizei.niedersachsen.de zu erreichen.
Der Landeskoordinator LSBTI der Polizei Niedersachsen ist auf der Website der Polizei unter Ansprechperson für LSBTI | Polizeidirektion Hannover (polizei-nds.de) verlinkt.
Fortbildungen für Fachkräfte
Die Trans*Beratung Weser-Ems (Oldenburg, Emsland, Ostfriesland, Oldenburger Münsterland) bietet akzeptierende, unabhängige und professionelle Beratung zu allen Fragen der Trans*Geschlechtlichkeit und geschlechtlichen Identität an. Es werden sowohl trans* (transgender, transsexuelle, transidente) Personen sowie Personen, die sich fragen, ob sie vielleicht trans* sind, An- und Zugehörige, wie auch Personen, die beruflich mit dem Thema trans* in Berührung kommen, beraten.
Infomaterial und bundesweite Anlaufstellen
Das Regenbogenportal des Bundesgleichstellungsministeriums steht LSBTIQ*-Personen, deren Angehörigen sowie fachlich, beruflich und auch privat interessierten Menschen zur Verfügung. Das Portal bietet eine stetig wachsende Datenbank mit Informationsmaterialen zu LSBTIQ*-Themen und liefert einen Überblick über bundesweite Anlaufstellen für Beratung, Selbsthilfe und Fortbildung.
Frauen & Beruf
Einkommen, Entgeltgleichheit, Kinderbetreuung, Minijob, Rente - Frauen müssen heute genug Einkommen erzielen, damit sie im Alter eine gute Rente erhalten. Arbeitsplätze, die Frauen ein eigenständiges Einkommen sichern, sind auch heute noch der Dreh- und Angelpunkt. Denn Gleichberechtigung kann nur bei finanzieller Unabhängigkeit funktionieren.
Obwohl mittlerweile gleiche Voraussetzungen und gesetzliche Regelungen für Männer und Frauen bestehen, gibt es in der Arbeitswelt erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen, wenn es um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und persönliche soziale Absicherung geht.
Egal, wie gleichberechtigt und partnerschaftlich Paare zusammenleben, mit der Geburt des ersten Kindes finden sich viele in der klassischen Rollenverteilung wieder. Meistens treten Frauen kürzer, wenn Kinder kommen. Eine gesellschaftliche Wertschätzung neuer Geschlechterrollen mit Veränderungen bei der Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ist notwendig, wie es der 1. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zeigt. 60 % der jungen Väter und Mütter wollen ein Lebensmodell, in dem beide in gleichem Maße erwerbstätig sind. Jeder dritte Vater möchte gerne seine Arbeitszeit reduzieren. Paare und Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der „Familienarbeit“.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Verbesserung der Kinderbetreuung. Auch wenn im Landkreis Leer bereits viel erreicht worden ist: Seien es die eingegrenzten Öffnungszeiten der Kitas, die Spät- oder Schichtdienste nicht zulassen, die Überbrückung von Schulferienzeiten oder die begrenzte Zahl der Hort- und Ganztagsplätze, die nicht den Anforderungen der Kinder und Eltern genügt. Noch schwieriger zu organisieren ist die Pflege von Angehörigen, für die es wenig gute Rahmenbedingungen gibt. Oft sorgen hier Angehörige, meistens Frauen, für Ihre Eltern oder Schwiegereltern.
- Dann geht es immer noch um Geld: Durchschnittlich erhalten Frauen in Deutschland 22% weniger Entgelt als Männer. Für so einen deutlichen Unterschied gibt es mehrere Ursachen:
- Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger und arbeiten häufiger in Teilzeit, um Familien- oder Pflegeaufgaben zu übernehmen. Und Teilzeittätigkeit führt zu Teilgehalt.
- In vielen besser bezahlten Berufen und Branchen ebenso wie in Führungspositionen gibt es weniger Frauen als Männer. Frauen streben eher in Dienstleistungsberufe - insbesondere im Pflegebereich sind deutlich mehr Frauen zu finden, als Männer.
Diese Aspekte haben negative Auswirkungen auf das Erwerbsleben von Frauen. Berufskarrieren werden unterbrochen oder in Minijobs fortgesetzt. Dies bedeutet für die Frauen, dass sie nicht annähernd eigenständig von ihrem Einkommen leben können, von den zu erwartenden Renten noch weniger.
Weitere Inhalte zum Thema
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Familie & Beruf
Beratung & Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg. Auszeichnung von familienfreundlichen Unternehmen.
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Kinderbetreuung
Überblick der Angebote in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Landkreis Leer.
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Ferienbetreuung
Berufstätige Eltern und Alleinerziehende können sich auf eine Betreuung in den Ferien verlassen.
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Unternehmerinnen Netzwerk Ostfriesland
Zusammenschluss von inhaberinnengeführten klein und mittelständischen Unternehmen.
Häusliche Gewalt: Ein Arbeitsschwerpunkt in der Gleichstellung
Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Es gibt Frauen, für die ist ihr Zuhause der gefährlichste Ort der Welt. In keinem anderen Lebensbereich werden Frauen so oft beleidigt, bedroht, geschlagen und sogar getötet. Rund ein Viertel aller Frauen in Deutschland hat körperliche und/ oder sexuelle Gewalt durch den Beziehungspartner erleben müssen.
Frauenhaus Leer
Häusliche Gewalt kann jede Frau treffen. Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, können alleine oder mit ihren Kindern Zuflucht im Frauenhaus finden. Das Frauenhaus ist rund um die Uhr erreichbar und kann schutzsuchende Frauen Tag und Nacht aufnehmen.
In Notfällen wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei unter 110! |
Für jede Frau oder Familie steht ein freundlich eingerichtetes Zimmer mit Bad zu Verfügung. Die Küche, Kinderspielzimmer und das Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Unser Haus ist so ausgestattet, dass Sie sich und Ihre Kinder selbst versorgen können. Der Garten lässt viel Platz zum Toben und Entspannen. Zum Schutz der Frauen bleibt die Adresse geheim.
Was ist häusliche Gewalt?
Gewalttäter:innen benutzen körperliche und psychische Gewalt um Macht und Kontrolle gegenüber Partnern:innen und Kindern auszuüben und um ihre eigenen Interessen durchzusetzen.
Es gibt unterschiedliche Formen der Gewalt:
Gewaltformen | Beispiele |
---|---|
Körperliche Gewalt |
schubsen, würgen, schlagen, stoßen, treten, kneifen, verbrennen oder auch mit Gegenständen verprügeln |
Psychische Gewalt |
respektloses Verhalten wie Beleidigungen, Beschimpfungen, Demütigung, Erniedrigung, anschreien |
Sexuelle Gewalt | Zu sexuellen Handlungen zwingen, Vergewaltigung, Belästigung, aufdrängen |
Finanzielle Gewalt | Verbot eines eigenen Kontos, bestimmen wie viel Geld ausgegeben wird, Wegnahme von Geld oder Wertsachen, Arbeitseinkommen abnehmen, Verbot arbeiten zu gehen, Kaufverträge oder Darlehen aufdrängen |
Nachgehende Beratung
Wir bieten den Bewohnerinnen nach dem Auszug aus dem Frauenhaus weiterhin Unterstützung und Beratung an.
Ambulante Beratung
Frauen die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, jedoch keine Wohnmöglichkeit brauchen, haben die Möglichkeit, eine ambulante Beratung wahrzunehmen. Die Beratungen erfolgen persönlich oder telefonisch. Sie sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Beratungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Frau.
Dolmetscherinnen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Beratungstermine werden kurzfristig angeboten:
Paarberatung
Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass viele Frauen, in deren Beziehungen es zu Gewalt kommt, sich nicht trennen wollen, sondern sich ein Ende der Gewalt seitens des Partners wünschen. Mit dem Beratungsangebot wollen wir den Paaren helfen, die Gewalt in den Beziehungen zu beenden.
Das Angebot des Frauenhauses Leer im Überblick
- Krisenintervention und individuelle Beratung und Begleitung
- Unterstützung bei der Verarbeitung Ihrer Gewalterfahrung
- Unterstützung bei der Entwicklung einer neuen, gewaltfreien Lebensperspektive
- Informationen und Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten
- Erstellung eines Sicherheitsplanes
- Unterstützung bei der Wohnungssuche oder der Beantragung der Wohnungszuweisung, wenn Sie weiterhin in Ihrer eigenen Wohnung leben wollen
- Begleitung und Unterstützung bei Ämterangelegenheiten, Rechtsanwaltsbesuchen und Besuchskontakten
- Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten
- Kontaktaufnahme zur Gewaltberatung für Männer
- Vorbereitung des Frauenhausaufenthalts
- Ausweise/Pässe
- Versicherungskarte der Krankenkasse
- Geburts- und Heiratsurkunde
- Unterlagen über das Einkommen z. B. Kindergeldnummer
- Unterlagen vom Arbeitsamt oder vom Zentrum für Arbeit
- Verdienstbescheinigungen / Kontokarte
- Steuer ID
- Kleidung für sich und die Kinder
- Schul- / Spielsachen
- Erforderliche Medikamente
Das Frauenhaus ist eine Einrichtung des Landkreises Leer, finanziell gefördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen. |
BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Sie sind von Gewalt betroffen:
- Körperlich: schlagen, stoßen, schubsen, treten, beißen
- Seelisch: beleidigen, isolieren, demütigen, kontrollieren, bedrohen
- Sexuell: zur Sexualität zwingen
Was kann ich tun?
Sie müssen die Gewalt nicht hinnehmen, nicht länger ertragen. Wir wissen um Ihre besondere Belastungssituation. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfe an.
Angebote
- Telefonische Beratung (Termine vereinbaren, Fragen klären, Adressen und weitere Anlaufstellen erfragen)
- Einzelberatung
- Information über die rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes
- Sicherheitsplanung
- Unterstützung bei der Bewältigung einer aktuellen Krise
- Suche nach Lösungsmöglichkeiten
- Entwickeln neuer Lebensperspektiven
- Klärung rechtlicher, sozialer und finanzieller Fragen bzgl. einer Trennung / Scheidung
- Begleitung zu Behörden, Anwälten/innen, Polizei und Gerichtsverhandlungen
Die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) ist eine Einrichtung des Landkreises Leer, finanziell gefördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen.
Täterberatung
Sozialer Trainingskurs für Täter bei Häuslicher Gewalt
Für Personen, die im Rahmen von Partnerschaft bzw. Familie gewalttätig geworden sind. Nur die gewalttätige Person kann die Gewalt beenden.
Ziele
- Prävention von Gewalttaten
- Gewaltfreie Bewältigung von Konflikten
- Übernahme von Verantwortung für eigene Handlungsweisen
- Schutz der Opfer, Vermeidung neuer Opfer
- Kindeswohl
- Soziales Verhalten ist erlernbar
Durchführung
Das eigene Verhalten zu verstehen und zu verändern, erfordert Zeit. Daher wird in einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten in circa 20 Terminen auf Grundlage der Qualitätsstandards der „BAG Täterarbeit HG e. V.“ ein sozialer Trainingskurs durchgeführt.
Lassen Sie sich beraten! Anonym, kostenlos und unverbindlich! Die Teilnahme am Kurs, mit jeweils einem Termin pro Woche, kostet 180 Euro. Die Teilnahmegebühr kann in einer Summe oder in monatlichen Raten von 30 Euro bezahlt werden. Die Kostenpflicht ist ein Teil der Verantwortungsübernahme.
Trainingsinhalte
- Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
- Auseinandersetzung mit den eigenen Taten
- Auswirkungen des eigenen Gewaltverhaltens auf alle Beteiligten verstehen
- gewaltfreie Konfliktlösungsmöglichkeiten
- sich nicht provozieren zu lassen
- Kommunikationstraining
- Notfallpläne für zukünftige Konfliktfälle entwickeln
Zugangswege
- Weisung oder Auflage durch die Justiz
- durch Frauenhäuser
- auf Wunsch der Partnerin
- durch Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen
- durch die Polizei
- durch den Täter-Opfer-Ausgleich
- durch Selbsthilfegruppen
- Selbstmeldung
Täterarbeit ist Opferschutz
Der Trainingskurs dient der Prävention weiterer Gewalttaten und dem Schutz der Betroffenen vor körperlicher, psychischer, sexualisierter, sozialer und ökonomischer Gewalt mit zum Teil lebenslangen Folgen. Was ist mit den Kindern? Gerade Kinder leiden darunter, Gewalt zu erleben. Der Täterberatungskurs hilft, das zu verstehen und bietet Lösungswege aus der Gewaltspirale heraus.
Arbeitskreis gegen Gewalt im Landkreis Leer
Zielsetzung des Arbeitskreises
- Enttabuisierung von Gewalt
- Aufbau und Unterstützung konkreter Hilfsmöglichkeiten
- Fortbildungsmaßnahmen
- Vernetzung
- Öffentlichkeitsarbeit
Die beteiligten Institutionen sind Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die (sexuelle) Gewalt erfahren oder erfahren haben sowie für Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die (sexuelle) Gewalt vermuten oder befürchten.
Der Arbeitskreis hat eine Broschüre herausgebracht, die Informationen und Anlaufstellen für von sexueller Gewalt Betroffene, deren Angehörige sowie für Fachkräfte bereitstellt.
Ausschuss für Gleichstellung, Familienförderung und Migration
Mentoring-Programm "Frau. Macht. Demokratie."
Mehr Frauen in die Politik, das ist – auf einen kurzen Nenner gebracht – das Ziel der bewährten Mentoring-Programme des Landes Niedersachsen. Im Vorfeld der Kommunalwahl 2021 fand der bereits sechste Durchgang statt. Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leer hat sich an der Durchführung des Mentoring-Programms beteiligt.
Alle Informationen zum Mentoring-Programm "Frau.Macht.Demokratie."
Das Mentoring-Programm im Landkreis Leer
Mehr Frauen in die Parlamente: Dieses Ziel verfolgt das niedersächsische Mentoring-Programm „FRAU.MACHT.DEMOKRATIE.“. Seit August 2019 wurden mehr als 400 interessierte Frauen von erfahrenen Kommunalpolitikerinnen und -politikern beraten und betreut - darunter auch sechs Teilnehmerinnen im Landkreis Leer, die nun eine positive Bilanz zogen und voller Ehrgeiz auf die Kommunalwahlen blicken, die im September stattfinden. Fünf der sechs Teilnehmerinnen werden bei den Neuwahlen antreten.