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Gleichstellung

Die Gleichstellungsarbeit hat im Landkreis Leer einen hohen Stellenwert. Um Veränderungen herbeizuführen – vorhandene Diskriminierungen zu beseitigen – Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.

Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit

Artikel 3 Absatz 2 GG

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hin."

§§ 8 und 9 NKomVG

1993 wurde das so genannte Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, mit dem die niedersächsischen kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet wurden, eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Am 20. April 2005 wurde zur Fortentwicklung des Gleichstellungsprozesses in den Kommunen vom Niedersächsischen Landtag eine Gesetzesnovellierung beschlossen. Das Gesetz führt den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten ein. Es sollte hiermit herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.

Seit dem 01.11.2011 gilt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das in den §§ 8 und 9 die bisherigen Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und des Gesetzes über die Region Hannover in einem Gesetz inhaltsgleich zu den zuvor geltenden Regelungen zusammenführt.

Diese Regelung wurde mit Wirkung vom 01.11.2016 für viele Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, und die mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben, geändert. Diese Städte und Gemeinden müssen seither ihre Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen. Das stärkt die kommunale Gleichstellungspolitik vor Ort und den Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.


Tätigkeitsfelder

Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.

Tätigkeitsfelder

  • Gender Mainstraming
  • Frauenförderung
  • Beratungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Zukunftstag / Girlsday
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Kinderbetreuung
  • Gewalt gegen Frauen
  • Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes
  • Altersarmut von Frauen
  • Internationaler Frauentag
  • Frauen und Politik
  • Frauen und Gesundheit

Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden. Dafür wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Verwaltung mit, die gleichstellungsrelevant sind.

Projekte der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Leer


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