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Nahverkehrsplan

Der Landkreis Leer hat als Aufgabenträger des ÖPNV auf seinem Kreisgebiet einen Nahverkehrsplan (NVP) zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Er soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl. § 2 Absatz 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG) und er dient der Kontrolle der vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Die wesentliche Bedeutung des Plans liegt zudem darin, dass der Landkreis Leer zusammen mit allen Kommunen und Verkehrsunternehmen erstmals tatsächlich den Nahverkehr gestalten sowie die im Nahverkehrsplan formulierten Ziele umsetzen kann. Der Plan ist somit künftig das wesentliche Instrument zur Steuerung der ÖPNV-Entwicklung im Landkreis Leer und stellt die Grundlage zur Planung und Ausgestaltung des Angebotes im ÖPNV dar.

Der Nahverkehrsplan des Landkreises Leer wurde am 26.09.2019 durch den Kreistag beschlossen und gilt bis Ende 2023.

Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 (nicht barrierefrei)

Anlagen Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 (nicht barrierefrei)


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