Bisam- & Nutriabekämpfung
Die Bisamratte (Ondatra zibethicus) ist ein Nagetier und gehört zur Familie der Wühlmäuse. Ursprünglich aus den Feuchtgebieten Nordamerikas stammend, verbreitete sich der Bisam über große Teile der Welt. Auch Niedersachsen hat er als seinen Lebensraum erschlossen.
Die Nutria (Myocastor coypus), ist eine aus Südamerika stammende und in Mitteleuropa angesiedelte Nagetierart. Die Nutria wird gelegentlich mit der aus Nordamerika stammenden Bisamratte verwechselt, die sich gleichfalls in Europa als Neozoon etabliert hat, allerdings kleiner ist und einen seitlich abgeplatteten Schwanz hat. Die Nutria erreicht eine Körperlänge von bis zu 65 cm und wiegt erwachsen 8–10 kg. Nutria fällt im Niedersächsischen Jagdrecht unter jagdbares Wild.
Gefährliche Schäden
Wegen ihrer Lebensweisen und ihrer selbst gegrabenen Höhlen richten Bisam und Nutria nachhaltige und gefährliche Schäden an Ufern, Deichen, Dämmen und anderen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen an. Es entstehen Ufer-/Böschungsabbrüche und -einbrüche, Unterspülungen, Einbrüche gewässernaher Straßen und Deichaushöhlungen.
Folge sind hohe zusätzliche Kosten für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Ebenso bereiten die von der Bisamratte verursachten Fraßschäden Schwierigkeiten. Seit der Erstbesiedlung Niedersachsens wird dem Bisam nachgestellt. Auch die Nutria wird seit seinem Auftreten bejagt. Ziel ist es, durch Regulierung der Befallszahlen die durch den Bisam und die Nutria entstehenden Schäden vorzubeugen.
Fangprämie
Die Fangprämie beträgt für die Bisam seit 2020 pro Tier 5,00 € und für die Nutria pro Tier 8,00 €.
Der Landkreis Leer beteiligt sich seit mehreren Jahren zu 50 % an der Bisamfangprämie. Aufgrund der starken Population der Nutria in den vergangenen Jahren beteiligt sich der Landkreis seit 2020 auch hier nun zu 50 % an der Nutriafangprämie.
Hierzu zahlt der Landkreis Leer die ganze Prämie in Höhe von 5,00 € pro Bisam an die beauftragten sachkundigen Privatfänger bzw. 8,00 € pro Nutria an die Jäger aus und erhält eine anteilige Erstattung durch die Unterhaltungs- und Deichverbände. Lediglich auf Borkum beteiligt sich anstelle eines Verbandes die Stadtverwaltung an der Prämienzahlung.
Finanzielle Unterstützung an der Anschaffung von Nutriafallen
Der Landkreis Leer unterstützt die Unterhaltungs- und Deichverbände ergänzend zu der Fangprämie auch bei der Anschaffung von Nutriafallen und beteiligt sich hieran zu 50 % an den Anschaffungskosten. Die Nutriafallen werden von den Unterhaltungs- und Deichverbände angeschafft, bleiben in deren Eigentum, werden aber an die Jäger ausgehändigt.