Kreiseigene Sportstätten
Der Landkreis unterstützt in vielfältiger Weise den Sport und bietet Förder- und Informationsmöglichkeiten für Vereine und seine Kommunen.
Für den Sportunterricht der kreiseigenen Schulen unterhält der Landkreis Leer verschiedene Sporthallen und Sportplätze. Diese können bei entsprechend freien Kapazitäten für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Da auch die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet ihre Sportstätten für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung stellen, können eventuell auch dort freie Nutzungszeiten erfragt werden. Für die Vergabe fallen ggf. Gebühren an.
Dokumente
- Benutzungs- und Gebührenordnung für Schuleinrichtungen des Landkreises LeerPDF-Datei: (PDF)
- Sporthallenordnung des Landkreises Leer (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (PDF)
- Vereinbarung über die Vergabegrundsätze von kreiseigenen Sporthallen zwischen dem Landkreis Leer und dem KreisSportBund Leer e.V.PDF-Datei: (PDF)
- 1. Nachtrag zur Vereinbarung über die Vergabegrundsätze von kreiseigenen Sporthallen (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (PDF)