Gesundheit: Informationen für Erwachsene
Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie gesund wir alle eigentlich sind? Die Frage mag einfach klingen. Aber sie ist von beträchtlicher Bedeutung – und keineswegs leicht zu beantworten. Verschiedenste Erkrankungen häufen sich im höheren Alter – dennoch bleibt vielen auch in späteren Jahren eine gute Gesundheit erhalten. Das Gesundheitsamt des Landkreises Leer informiert über wichtige Verfahren und verlinkt wichtige Seiten.
Untersuchungen & Begutachtungen im Auftrag von Behörden
Amtsärztlicher Dienst
Der „Amtsärztliche Dienst" führt Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch. Nur in Ausnahmefällen können Privatpersonen den amtsärztlichen Dienst für Untersuchungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel für Bescheinigungen über ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt gelten gemacht werden sollen. In der Regel finden die Untersuchungen für die zu erstellenden Gutachten im Gesundheitsamt statt, je nach Fragestellung können auch Hausbesuche durchgeführt werden.
Folgenden Untersuchungen werden durchgeführt:
Gutachten nach Beamtenrecht |
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Gutachten nach den Beihilfevorschriften |
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Gutachten nach Tarifrecht |
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Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch |
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Untersuchungen im Auftrag von Gerichten |
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Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde |
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Sonstige Untersuchungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
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Gutachten für Privatpersonen |
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Die ärztlichen Begutachtungen werden durch ein Team aus Ärztinnen und Ärzten und Medizinischen Assistentinnen durchgeführt. Falls sie nur von einer Ärztin oder nur von einem Arzt untersucht werden möchten, wird dies nach vorheriger Anzeige berücksichtigt.
Untersuchungsablauf
Am vereinbarten Untersuchungstermin werden Sie durch die Amtsärztin / den Amtsarzt zur gesundheitlichen Vorgeschichte und zu bestehenden aktuellen Beschwerden befragt. Daraufhin erfolgt eine ärztliche Untersuchung um den aktuellen körperlichen und psychischen Befund zu erheben. Je nach Fragestellung werden zusätzlich zum Beispiel ein Sehtest, ein Hörtest, eine Blutentnahme etc. durchgeführt. Die mitzubringenden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen werden ausgewertet, im Einzelfall ist es möglich, dass zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte veranlasst werden. Je nach Fragestellung erhält der Auftraggeber des Gutachtens ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.
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Heilpraktiker & Heilkunde
Wer berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird - § 1 des Heilpraktikergesetz (HprG).
Wenn Ihre angestrebte Tätigkeit sich nur auf den Geist oder Seelenzustand des Klienten bezieht, benötigen Sie die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Begrenzt sich die auszuübende Tätigkeit auf das Gebiet der Physiotherapie und Sie sind ausgebildeter Physiotherapeut, so ist die begrenzte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie zu beantragen.
So beantragen Sie eine Heilpraktikererlaubnis
- Antrag zur Heilpraktikerprüfung (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (812 kB)
Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuhängen:
- Lebenslauf (6-fache Ausfertigung)
- Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (vollständige Ablichtung des Personalausweises oder Reisepasses).
In Zweifelsfällen: Staatsangehörigkeitszeugnis - Amtliches Führungszeugnis (Beleg Art 0E) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Abs. 1, 2 Satz 2 und § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen (nicht älter als 1 Monat bei Antragstellung)
- Nachweis über den Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss)
Überprüfung beim Gutachterausschuss
Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist Voraussetzung für das weitere Verfahren. Die Überprüfung beim Gutachterausschuss besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses teilt den Termin für die schriftliche und die mündliche Überprüfung jeweils spätestens 3 Wochen vorher mit. Bei jeder Überprüfung ist neben der Benachrichtigung der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Die Unterlagen für den Termin im März sind bis zum 20. Januar und für den Termin im Oktober bis zum 20. August vorzulegen. Für Fragen steht das Gesundheitsamt gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen
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