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Regionalplanung im Landkreis Leer

Die Regionalplanung bezeichnet die Planungsebene der Raumordnung, die für einzelne Teilräume eines Landes Regionalpläne aufstellt. Der Landkreis Leer ist Träger der Regionalplanung und stellt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf. In diesem sind die Ziele der Kreisentwicklung dargelegt.

Raumordnungsprogramm von 2006

Der Landkreis Leer ist als sogenannter ‚Träger der Regionalplanung’ verpflichtet, ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) für sein Gebiet auf der Grundlage des Landesraumordnungsprogrammes aufzustellen sowie Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12/2006 für den Landkreis Leer vom 03.07.2006 ist das RROP des Landkreises Leer in Kraft getreten. Die ursprüngliche Geltungsdauer von 10 Jahren wurde, nachdem die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms bekannt gemacht worden sind (Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016), verlängert. Das RROP von 2006 ist somit bis zum Inkrafttreten des neuen RROP weiterhin rechtskräftig, maximal jedoch weitere 10 Jahre (bis 2026).

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2006 mit seiner Begründung liegt zu jedermanns Einsicht beim Landkreis Leer, Amt für Planung und Naturschutz, Bergmannstraße 37, Gebäude D, 1. OG, Zimmer 145, aus. Der Download als PDF:

Regionales Raumordnungsprogramm 2006 - Geodaten (nicht barrierefrei)

Hinweis:
Durch rechtskräftiges Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. März 2011, Az.: 12 KN 187/08, wurde das RROP 2006 des Landkreises Leer hinsichtlich des Teilbereichs Windenergie für unwirksam erklärt. Mit dem Urteil des Nds. OVG vom 27.07.2011, Az.: 1 KN 224/07, wurde das RROP 2006 hinsichtlich der Regelungen zu Kapitel D 3.4 08, 10 und 11 (Rohstoffgewinnung Quarzsand) für unwirksam erklärt.


Regionales Raumordnungsprogramm - Teilabschnitt Windenergie -

Mit dem Beschluss des Kreistages vom 24.01.2019 ist das Verfahren zur 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms, Änderung und Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie, eingestellt worden. Das Thema wird nun im Rahmen der bereits begonnenen gesamten Neuaufstellung des RROP erarbeitet.

In der Konsequenz dieses Beschlusses bedeutet es, dass im Landkreis Leer weiterhin auf der Ebene der Regionalplanung keine Regelungen zur Steuerung der Windenergienutzung im RROP 2006 vorhanden sind.

Hinweis: Die Unterlagen des verworfenen Entwurfs (Stand: Juni 2018) sind archiviert im Kreistagsinformationssystem verfügbar. Die umfangreichen Unterlagen (einschließlich Anlagen zur Abwägung und Entgegnung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken sowie der Berücksichtigung der Einwendungen aus dem Beteiligungsverfahren 2014) können über das Kreistagsinformationssystem zur Sitzung des Kreistages vom 24.01.2019 unter TOP 11 „1. Änderung Regionales Raumordnungsprogramm 2006 für den Landkreis Leer; Änderung und Ergänzung um einen sachlichen Teilabschnitt Windenergie - Entscheidung über den Satzungsbeschluss“ eingesehen werden.

Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Landkreis Leer

Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 beschlossen, das RROP gemäß des gesetzlich vorgegeben Turnus von 10 Jahren fortzuschreiben und das Neuaufstellungsverfahren einzuleiten. Die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten erfolgte im Amtsblatt Nr. 9/2016 vom 17.05.2016.

Derzeit wird der Entwurf zum neuen RROP von der Verwaltung erarbeitet. Ziel des Landkreises ist es, sich in dem neuen Programm am bestehenden und weiterhin gültigen RROP 2006 zu orientieren. Änderungsbedarf besteht in erster Linie aufgrund der Anpassungspflicht an das grundlegend novellierte, 2017 neu bekannt gemachte Landes‐Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), den neuen gesetzlichen Grundlagen der Raumordnung sowie den veränderten Rahmenbedingungen im Landkreis Leer.

Als fachliche Grundlagen für die Neuaufstellung werden zu unterschiedlichen Sachthemen Konzepte und Gutachten eingeholt bzw. von der Verwaltung erarbeitet, die in umfassenden Beteiligungsprozessen diskutiert und abgestimmt wurden bzw. werden.

Landwirtschaftlicher Fachbeitrag

Anlässlich der RROP-Neuaufstellung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Ostfriesland, mit der Erarbeitung eines landwirtschaftlichen Fachbeitrags beauftragt worden.

Die Landwirtschaft stellt einen der größten Flächennutzer und wichtigen Wirtschaftszweig im Landkreis Leer dar. Insofern soll der landwirtschaftliche Fachbeitrag dazu dienen, die Nutzungsinteressen und -ansprüche der Landwirtschaft im Landkreis Leer zu ermitteln, um diese sachgerecht in die Abwägung der verschiedenen öffentlichen Belange im Zuge der RROP-Neuaufstellung einstellen zu können.

Die Erarbeitung erfolgte unter Beteiligung der landwirtschaftlichen Vereine und Verbände sowie der Öffentlichkeit (drei öffentliche Veranstaltungen im Oktober 2017).

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