Regionalplanung im Landkreis Leer
Die Regionalplanung bezeichnet die Planungsebene der Raumordnung, die für einzelne Teilräume eines Landes Regionalpläne aufstellt. Der Landkreis Leer ist Träger der Regionalplanung und stellt das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) auf. In diesem sind die Ziele der Kreisentwicklung dargelegt.
Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) von 2024
Der Kreistag des Landkreises Leer hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 das Regionale Raumordnungsprogramm 2024 für den Landkreis Leer als Satzung beschlossen.
Mit Verfügung vom 16.12.2024 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das Regionale Raumordnungsprogramm 2024 für den Landkreis Leer genehmigt.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 01/2025 für den Landkreis Leer vom 15.01.2025 ist das RROP 2024 für den Landkreis Leer in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das RROP 2006 außer Kraft getreten.
Das RROP 2024 und die zugehörigen Unterlagen liegen für jeden zur Einsicht beim Landkreis Leer, Planungsamt, Bergmannstraße 37, aus.
Darüber hinaus können die Unterlagen auf dieser Seite als PDF-Dateien abgerufen werden.
Die Festlegungen der zeichnerischen Darstellung des RROP 2024 sind zudem auf der Plattform des Landkreises Leer für Geodaten einzusehen.
Unterlagen zum RROP 2024
Dateien ggf. nicht barrierefrei.
- Beschreibende DarstellungPDF-Datei: (326 kB)
- Zeichnerische Darstellung mit SatzungPDF-Datei: (19.5 MB)
- UmweltberichtPDF-Datei: (10.5 MB)
- Begründung der Ziele und GrundsätzePDF-Datei: (14.1 MB)
- Zusammenfassende ErklärungPDF-Datei: (55 kB)
- RechtsbehelfsbelehrungPDF-Datei: (13 kB)
Anlagen zur Begründung:
- Anlage 1.1. - Themenkarte SiedlungsstrukturPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.2. - Themenkarte Natur LandschaftPDF-Datei: (6.3 MB)
- Anlage 1.3. - Themenkarte_ErholungPDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 1.4. - Themenkarte Land ForstwirtschaftPDF-Datei: (6.3 MB)
- Anlage 1.5. - Themenkarte BodenschutzPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.6. - Themenkarte Kulturelles SachgutPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.7. - Themenkarte RohstoffgewinnungPDF-Datei: (5.9 MB)
- Anlage 1.8. - Themenkarte VerkehrPDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 1.9. - Themenkarte WasserwirtschaftPDF-Datei: (6 MB)
- Anlage 1.10. - Themenkarte EnergiePDF-Datei: (6.1 MB)
- Anlage 2.1. - Übersichtskarte Vorrang Vorbehalt Natur Landschaft.PDF-Datei: (5.6 MB)
- Anlage 2.2. - Vorrang Vorbehaltsgebiete Natur LandschaftPDF-Datei: (4.4 MB)
- Anlage 2.3. - Übersichtskarte Vorrang Vorbehalt GrünlandPDF-Datei: (5.6 MB)
- Anlage 2.4. - Vorrang Vorbehaltsgebiete GrünlandPDF-Datei: (2.8 MB)
- Anlage 3 - Beikarte regionaler BiotopverbundPDF-Datei: (18.9 MB)
- Anlage 4a - Karte Schutzwürdige Böden im Landkreis LeerPDF-Datei: (1.5 MB)
- Anlage 4b - Karte Sulfatsaure Böden im Landkreis LeerPDF-Datei: (1.7 MB)
- Anlage 5 - Landwirtschaftlicher FachbeitragPDF-Datei: (11 MB)
- Anlage 6 - BodenabbaukonzeptPDF-Datei: (17 MB)
- Anlage 7 - Abgleich Bundesraumordnungsplan HochwasserschutzPDF-Datei: (217 kB)
Windenergie
Flächenbeitragswert für 2027 im Landkreis Leer erreicht.
Das Land Niedersachsen muss gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis zum 31.12.2027 1,7 % und bis zum 31.12.2032 2,2 % seiner Landesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen haben. Hieraus hat das Land im Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) regionale Teilflächenziele entwickelt. Für den Landkreis Leer ergibt sich für den 31.12.2027 ein Wert von 1.036 ha (0,97 % des Planungsraums) und für den 31.12.2032 ein Wert von 1.341 ha (1,26 % des Planungsraums). Für die Erreichung der Flächenbeitragswerte können die Träger der Regionalplanung (die Landkreise) selbst Flächen für die Windenergie an Land in ihren Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROPs) ausweisen oder Flächen anrechnen, die von Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Rahmen der Bauleitplanung für die Windenergie an Land ausgewiesen sind.
Über die Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden des Landkreises Leer können gemäß WindBG derzeit 1.210,8 ha bilanziert werden. Der Flächenbeitragswert für den Stichtag 31.12.2027 ist somit bereits erfüllt. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 30.09.2024.
Mit der erfolgten Feststellung gilt für den Landkreis Leer nach § 249 Absatz 2 des Baugesetzbuches, dass sich außerhalb der Windenergiegebiete gemäß § 2 Nummer 1 WindBG die Zulässigkeit für Vorhaben, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie dienen, nach § 35 Absatz 2 BauGB richtet.