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Beratung Prostitutionsschutz

Das Prostituiertenschutzgesetz ist am 1. Juli 2017 in Deutschland in Kraft getreten. Mit diesem neuen Gesetz wird die rechtlichen Situation von Prostituierten weiter gestärkt. Es wurden damit außerdem erstmals umfassende Regeln für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes geschaffen. 

Das Gesetz soll dem Schutz von in der Prostitution tätigen Frauen und Männern verbessern. Es besteht eine Anmeldepflicht. Mit der Anmeldepflicht soll erreicht werden, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfeangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können. Sie müssen für die Anmeldung persönlich in der Behörde (Ordnungsamt des Landkreises Leer) erscheinen. Die Anmeldung ist mit einem vertraulichen Informations- und Beratungsgespräch verbunden.


Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung

Um sich anmelden zu können, benötigt jede Prostituierte und jeder Prostituierter eine Bescheinigung über eine gesundheitliche Beratung nach dem §10 ProstSchG - die Beratung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen:

  • 18 bis 21 Jahre: alle sechs Monate zur gesundheitlichen Beratung
  • Ab 21 Jahre: alle zwölf Monate zur gesundheitlichen Beratung

Die Bescheinigung bekommen Sie bei uns im Gesundheitsamt des Landkreises Leer. Wir bieten eine vertrauliche und kostenlose Einzelberatung an. Bei Bedarf wird eine Sprachmittlerin von uns das Gespräch begleiten. Sollten Sie eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie uns dies bitte direkt bei der Terminvereinbarung mit.

Folgende Themenbereiche werden in der gesundheitlichen Beratung besprochen:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelungen/Schwangerschaft
  • Absicherung im Krankheitsfall
  • Soziale Absicherung
  • Erreichbarkeit in Notsituationen
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