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Wahlen

Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz fest verankert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" - Art. 20 Abs. 2 GG


Damit an den Wahltagen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, müssen die Wahlen gründlich vorbereitet werden. Das übernimmt beim Landkreis Leer das Kreiswahlbüro unter Leitung der Kreiswalleiterin/ des Kreiswahlleiters.

Bundestagswahl am 23. Februar

Am 16. Dezember 2024 hat der Bundestag dem amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen abgesprochen, nachdem dieser die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt hatte. Die vorgezogenen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am 23.02.2025 statt.

Kreiswahlleitung

Zur Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 25 Unterems wurde Kreisverwaltungsoberrätin Anja Freesemann berufen. Kreisverwaltungsrat Andreas Smidt wurde als Stellvertreter berufen.

Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter im Land Niedersachsen (nicht barrierefrei)

Kreiswahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 25 Unterems können beim Wahlbüro (Bergmannstraße 37, 26789 Leer) bis zum 20.01.2025 (18:00 Uhr) eingereicht werden. Sprechen Sie das Wahlbüro gerne frühzeitig dazu an.

Wahlbüro

Hauptamt

Bergmannstraße 37
26789 Leer (Ostfriesland)



Wahlgebiet

Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Leer gehört zusammen mit neun Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zum Wahlkreis 25 Unterems.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Wie wird gewählt?

Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet. Hier wird Ihnen das aktuell geltende Wahlrecht erklärt.

Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat nach dem neuen Wahlrecht 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Erststimme

  • Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.

Zweitstimme

  • Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
  • Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
  • Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.

Wählen im Ausland

Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 Ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?

Dann sollten Sie wie folgt vorgehen:

Als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz im Inland sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Stadt oder (Samt)-Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben. Sollten Sie in den vergangenen 25 Jahren nicht länger als 3 Monate in Deutschland gelebt haben, ist die Stadt oder (Samt)-Gemeinde zuständig, zu der Sie eine persönliche Verbundenheit haben, z.B. aufgrund Ihrer familiären Herkunft oder Ihrer Berufstätigkeit. Für die Antragstellung verwenden Sie Formulare, die Sie von der Internetseite der Bundeswahlleiterin herunterladen.

Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag spätestens am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland vorliegen muss. Wenn Sie in den vergangenen 25 Jahren mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, können Sie Ihren Antrag elektronisch stellen. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger zurückliegt oder Sie nie in Deutschland gelebt haben, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen. Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt gleichzeitig als Antrag auf Briefwahl. Die Stadt oder (Samt)-Gemeinde versendet die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse, wenn Sie im außereuropäischen Ausland leben oder wenn es aus anderen Gründen erforderlich ist, per Luftpost. Da die Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl erst im Februar versandt werden können, sollten Sie prüfen, ob Sie zur Beschleunigung eine besondere Versendungsform wählen (Expressversand, privater Kurierdienst etc.) und dies mit der Gemeinde absprechen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.

Gegebenenfalls können die Briefwahlunterlagen über den Kurierdienst des Auswärtigen Amts an die für Sie zuständige Auslandsvertretung versandt und auch zurückgeschickt werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Auslandsvertretung, ob dies möglich ist und regeln mit ihr das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. Weiterleitung der Sendungen. Grundsatz ist die persönliche Abholung der Unterlagen durch die Wahlberechtigten. Die Kosten für die Weiterleitung tragen Sie selbst. Eine Haftung für die Mitbenutzung des Kurierwegs und die Weiterleitung der Unterlagen sowie den rechtzeitigen Eingang der Briefe übernimmt das Auswärtige Amt nicht. Klären Sie auch rechtzeitig mit Ihrer Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs. Unter Umständen kann dieser länger dauern als andere Versandformen. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, ist es erforderlich, dass die Kuriersendungen im Auswärtigen Amt in Berlin bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vorliegen. Es wird daher empfohlen, mit der jeweiligen Auslandsvertretung zu klären, bis zu welchem Zeitpunkt die Wahlbriefe dort eingeliefert sein müssen, um den Kurierweg nutzen zu können.

Wenn Sie eine Übersendung an eine Auslandsvertretung wünschen, weisen Sie Ihr Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag versandt werden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:

Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin

Sollen die Wahlunterlagen weitergeleitet werden, lassen Sie der Auslandsvertretung zu diesem Zweck einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen.


Briefwahlunterlagen 
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sind die im Wahlkreis liegenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zuständig. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde.


Aktuelle Meldungen aus dem Kreiswahlbüro


Kommunalwahlen

Auch im Landkreis Leer wurden am Sonntag, 12. September 2021 ein neuer Kreistag, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte und die Ortsräte neu gewählt. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten betrug 54. Am gleichen Tag fand im Landkreis Leer auch die Landratswahl sowie zahlreiche Bürgermeisterwahlen statt.


Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO).

Landtagswahl

Der Niedersächsische Landtag ist als gewählte Vertretung des Volkes das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.


Wahlgebiet

Der Landkreis Leer besteht aus zwei Wahlkreisen:

  • Wahlkreis 83 Leer
    Dazu zählen die Stadt Leer, die Samtgemeinden Hesel und Jümme und die Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Uplengen.

  • Wahlkreis 84 Leer/Borkum
    Dazu zählen die Städte Borkum und Weener und die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland und Westoverledingen.

Europawahl

Am 9. Juni 2024 hat in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament stattgefunden. Bei der Wahl werden die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. 2024 wurden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl fand im Mai 2019 statt.

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene. Zurzeit gibt es insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten.

Fraktionen im Europäischen Parlament

Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament:

  • Europäische Volkspartei (EVP)
  • Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten (S&D)
  • Renew Europe (Renew)
  • Grüne / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
  • Europäische Konservative und Reformer (EKR)
  • Identität und Demokratie (ID)
  • Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL)

Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an und gelten als fraktionslos.

Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments?

Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.

Wie wird gewählt?

Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.

Für Personen, die am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dabei kann man seine Stimme vorab per Post abgeben.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer 

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat;
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt; 
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält; 
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).

Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.

Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen

Der Deutsche Bilden und Sehbehindertenverband (DBSV) sorgt dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an der Europawahl teilnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten.

Diese Informationen online auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) abgerufen werden.

Europa-Wahl in Leichter Sprache

Was ist die Europa-Wahl?
Bei der Europa-Wahl wählen die Menschen in der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mitglieder vertreten dann die Menschen im Parlament.
Die Europäische Union nennt man EU.
Die Wahl findet in allen 27 EU-Ländern statt.

Wie oft findet die Europa-Wahl statt?
Die Wahl findet alle 5 Jahre statt.

Wann ist die nächste Europa-Wahl?
Die nächste Europa-Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Wer darf bei der Europawahl wählen?
Sie möchte bei der Europawahl wählen?
Dann müssen Sie auf diese 4 Regeln achten:

  • Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
  • Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder in einem EU-Land.
  • Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin.
    Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem EU-Land.
  • Sie sind im Wähler-Verzeichnis eingetragen.

Wie sehe ich ob ich im Wähler-Verzeichnis bin?
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.

Wie kann ich wählen?
Bei der Europa-Wahl haben Sie eine Stimme. Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 1 Kästchen ankreuzen.
Mit Ihrer Stimme wählen Sie eine Partei.


Weitere Informationen gibt es auf diesen Internet-Seiten

Bekanntmachungen

Aktuelle Meldungen aus dem Kreiswahlbüro

  1. Datum: 06. Juni 2024 Europawahl: Landkreis Leer präsentiert Ergebnisse im Kreishaus

    Landkreis lädt für den Wahlsonntag am 9. Juni ein / Landrat ruft zur Wahl auf /Ergebnisse können auch digital mitverfolgt werden Am ...

  2. Datum: 05. Juni 2024 In vier Wahllokalen gibt es besondere Stimmzettel

    Europawahl: Vier Kommunen sind ausgewählt für die repräsentative Wahlstatistik In vier Wahllokalen werden die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl am ...

  3. Datum: 04. Juni 2024 Europawahl: Die rechte obere Ecke fehlt

    Blinde und Sehbehinderte können so ihre Blindenschablone an den Stimmzettel der Europawahl legen Bei allen Stimmzetteln zur Europawahl fehlt die rechte ...

  4. Datum: 29. Mai 2024 Europawahl: Briefwahl bleibt beliebt

    Viele Wähler aus dem Landkreis Leer wollen schon vor dem 9. Juni ihre Stimme abgeben / Bisher sind 8140 Wahlbriefe eingegangen ...

  5. Datum: 10. Mai 2024 Europawahl: Wählen ab 16 Jahren möglich

    Am 9. Juni findet in Deutschland die Europawahl statt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl (aktives Wahlrecht) wurde in Deutschland auf ...

  6. Datum: 30. April 2024 Europawahl: Briefwahl möglich

    Am 9. Juni ist Europawahl. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Die erforderlichen Unterlagen können Wahlberechtigte ab ...

  7. Datum: 01. Januar 2024 Kleine Summen - große Wirkung - Jahresrückblick 2024, Teil 15

    Leben auf dem Land verschönern: EU-Programm LEADER unterstützt zahlreiche örtliche Aktionen Die Förderung kleiner Unternehmen, kurz FKU, nimmt mit einer ...



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