Verfahrenslotsin gemäß § 10b SGB VIII im Landkreis Leer
Junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung sowie ihre Familien stehen in ihrem Alltag vor besonderen Herausforderungen. Es ist nicht immer einfach, hier die passende Hilfe zu finden und zu beantragen. Daher bietet die Verfahrenslotsin diesen Familien ein Beratungs- und Unterstützungsangebot an.
Über die Verfahrenslotsin
Was macht die Verfahrenslotsin?
Die Verfahrenslotsin „lotst“ auf Wunsch der Hilfesuchenden durch das gesamte Eingliederungshilfeverfahren oder nur punktuell zu einem Zeitpunkt des Prozesses. Bei folgenden Fragen kann die Verfahrenslotsin begleiten und unterstützen:
- Welchen Leistungsanspruch nach der Eingliederungshilfe habe ich?
- Welche Leistungserbringer gibt es?
- Wo und wie kann ich einen Antrag stellen? Was passiert danach?
- Was kann ich im Falle eines Ablehnungsbescheides tun?
- Was sind meine Rechte?
Als Vertrauensperson kann die Verfahrenslotsin auch zu Gesprächen mit Behörden und anderen Stellen begleiten, um mit den Hilfesuchenden gemeinsam das persönliche Anliegen vorzutragen.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?
Junge Menschen bis zum 27. Geburtstag mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Ihre Mütter, Väter, Pflegeeltern, Personensorge-/ Erziehungsberechtigte sowie Vormünder:innen und gesetzliche Betreuer:innen.
Wie läuft die Beratung durch die Verfahrenslotsin ab?
Die Begleitung durch die Verfahrenslotsin ist unabhängig von der Art der Behinderung, vertraulich und kostenfrei.
Die Beratung kann telefonisch, per Mail oder persönlich erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit ausreichend Zeit für Ihr Anliegen eingeplant werden kann und das Gespräch bedarfsgerecht (barrierefrei) stattfindet.
Wo kann die Beratung durch die Verfahrenslotsin stattfinden?
Die Verfahrenslotsin passt die gewünschte Begleitung und Unterstützung an die Bedarfe der leistungsberechtigten Personen an.
Die individuelle Beratung kann an folgenden Orten stattfinden:
- bei Ihnen Zuhause
- im Büro der Verfahrenslotsin, Bergmannstraße 37 in 26789 Leer
- ggf. in einer externen Beratungsstelle an Ihrem Wohnort
Die Verfahrenslotsin freut sich über Ihre Kontaktaufnahme.