Tierschutz
Wer ein Tier hält oder betreut, trägt die Verantwortung, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Das Veterinäramt wacht darüber, dass tierschutzrechtliche Regelungen eingehalten werden. Überprüfungen werden als Stichproben durchgeführt oder erfolgen wegen Hinweisen von Bürgern oder anderen Behörden, z.B. der Polizei.
Anzeige einer nicht artgerechten Tierhaltung
Wenn Sie den begründeten Eindruck haben, eine bestimmte Tierhaltung sei nicht in Ordnung, so sollten Sie dies dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Leer mündlich oder schriftlich mitteilen. Selbstverständlich stehen Ihnen neben dem/der zuständigen Mitarbeiter:in auch die anderen Mitarbeiter:innen des Veterinäramtes als Anlaufstelle zur Verfügung und nehmen Ihr Anliegen an.
Beachten Sie bitte, dass möglichst vollständige Angaben der Tierhalteranschrift bzw. zur Örtlichkeit der Tierhaltung eine zügige Bearbeitung ermöglichen. Zu einer Anzeige gehören für eventuelle Rückfragen auch Name und Telefonnummer des Anzeigenden.
Die Tierärzte des Veterinäramtes werden dann die Tierhaltung überprüfen und sofern erforderlich, notwendige Maßnahmen zur Beseitigung tierschutzwidriger Zustände ergreifen. Solche Maßnahmen können von einer konkreten Anordnung an den Tierhalter zur Abstellung der Mängel bis hin zur Wegnahme von Einzeltieren oder ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung reichen.