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Versammlungen

Unser Grundgesetz garantiert in Artikel 8 die Versammlungsfreiheit. Alle Menschen haben in Deutschland das Recht, sich in kleineren oder größeren Gruppen zu versammeln und ihre Forderungen oder Proteste öffentlich bekannt zu machen.

Nähere Bestimmungen enthält das Niedersächsische Versammlungsgesetz (NVersG). Dieses umfasst Zusammenkünfte von mindestens zwei Personen, zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung und Kundgebung. Wichtig zu wissen ist vor allem, dass Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich einer Anzeigepflicht unterliegen. Im Merkblatt erfahren Sie alles weitere zur Anzeigepflicht. Zudem finden Sie auch ein entsprechendes Formular für die Anzeige einer Versammlung.


  1. Versammlungen - Infoblatt zum Versammlungsrecht


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