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Vereinsberatung & Fördermöglichkeiten

Gerne beraten und unterstützen wir Vereine und Organisationen im Landkreis Leer bei ihren Herausforderungen und Ideen. Seien es Fragen zu Fördermöglichkeiten, Projektmanagement, Weiterbildungen oder weitere ehrenamtliche Helferinnen und Helfern die gesucht werden, wir unterstützen mit unserem Netzwerk und Dienstleistungen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, damit wir Ihre individuellen Fragen und Anliegen klären können!

Fördermöglichkeiten für Vereine & Organisationen

Wir informieren an dieser Stelle über finanzielle Unterstützungsprogramme für gemeinnützige Organisationen.

Bildung & Soziales

Aktion Mensch fördert Barrierefreiheit im Alltag

Förderprogramm der Aktion Mensch: Mehr Barrierefreiheit im Alltag – für mehr Teilhabe

Wenn es um Teilhabe im Alltag geht, ist jede Barriere eine zu viel. Mit dem Förderprogramm „#1BarriereWeniger“ nimmt Aktion Mensch den öffentlichen Raum in den Fokus. Gefördert werden gemeinnützige Projekte von Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Vereinen, die eine Kooperation mit der Privatwirtschaft oder einer öffentlich-rechtlichen Institution schließen – also z.B. mit der Bäckerei nebenan, dem Café um die Ecke oder ähnliches.

Gefördert werden Vorhaben zur Beseitigung von Barrieren im öffentlichen Raum mit einem Zuschuss von bis zu 5.000 Euro.

Weitere Infos auf Aktion Mensch - 1Barriereweniger.

Förderung Teilhabe & Zusammenhalt

Mit der Richtlinie Teilhabe und Zusammenhalt gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen, die der Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft dienen sollen. Es werden auch Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert.

Anträge können gestellt werden von Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüssen als juristische Personen des öffentlichen Rechts, von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts und von gemeinnützigen juristischen Personen des Privatrechts.

Es gibt keine Antragsfristen, so dass Zuwendungen jederzeit beantragt werden können.

Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Anteilfinanzierungen zur Projektförderung gewährt. Die notwendigen Personal- und Sachausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt. Die Förderung beträgt höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Informationen auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.

25.000 Euro für Beratungs- und Integrationsarbeit

Der Kreistag hat in der Sitzung vom 08.03.2023 für die Unterstützung der ehrenamtlichen Beratungs- und Integrationsarbeit im Landkreis Leer 25.000,00 Euro für den Haushalt 2023 bereitgestellt. Die Mittel wurden 2023 nicht vollständig ausgeschöpft, daher wurden die restlichen Mittel in 2024 übertragen.

Diese finanzielle Unterstützung steht Vereinen und Organisationen jetzt nach der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung.

Einmalig kann jeder Verein, jede Organisation im Landkreis Leer bis zum 31.12.2024 einen maximalen Betrag in Höhe von 1.000 Euro abrufen bzw. beantragen. Vereine und Organisationen, die in 2023 bereits begünstigt wurden, können einen weiteren Antrag stellen, dabei ist die Voraussetzung, dass die maximale Fördersumme von 1.000 Euro noch nicht überschritten wurde.  

Die Förderung kann für Maßnahmen beantragt werden, die interkulturelles Kennenlernen zwischen Neuzugewanderten und Einheimischen im Landkreis Leer initiieren, unterstützen und den Integrationsprozess stärken.

Folgende Auslagen können im Rahmen von niedrigschwelligen Angeboten erstattet werden:

  • notwendige Fahrtkosten (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer, Hin-und Rückfahrt) jedoch max. 60,00 Euro
  • Bahntickets (max. 49,00 Euro pro Monat)
  • Eintrittsgelder zu Veranstaltungen
  • Materialien zur Sprachvermittlung
  • Ausgaben für Geflüchtete bei gemeinsamen Aktivitäten
  • Förderung von  Veranstaltungen in der Migrationsarbeit, wie beispielsweise Dankesfeste, Weihnachtsfeiern u.ä.
  • Unterstützung von Chören, Bands, Künstlergruppen (z.B. durch den Kauf von Noten)
  • Sportaktivitäten durch Beschaffung von Materialien (z.B. Bälle)
  • Initiierung und Durchführung von Willkommenscafes
  • Verbrauchsgüter und kurzfristige Mietaufwendungen für stunden- oder tageweise Nutzung von Räumen
  • Fortbildung und entlastende Gespräche für freiwillig Engagierte in der Flüchtlingsarbeit (analog Supervision)
  • Betreuung von Kindern freiwillig Engagierter (während der Sprachvermittlung)
  • Beschaffung von Bastelmaterial und sonstigen Verbrauchsmaterialien
  • notwendige Ausgaben für angemessene Übernachtungs- und Fahrtkosten
  • Schulungsveranstaltungen, an denen ehrenamtlich Tätige teilnehmen, um ihre Arbeit in der Flüchtlingsbetreuung zu verbessern.

Nicht förderfähige Ausgaben sind:

  • Investitionen, wie z.B. größere technische Geräte, Mobiliar, Fahrräder Dolmetscherkosten und Aufwandsentschädigungen
  • Fahrtkostenabrechnungen zu regelmäßigen Terminen (z.B.: Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie usw.)
  • Personal- und Honorarkosten, inkl. Übungsleiterentgelte.

Die entstandenen Auslagen können online beantragt werden. Den Antragsvordruck zum Download:

Alternativ senden wir Ihnen auch gerne den Antragsvordruck zu.

Förderprogramm für ländliche Entwicklung

Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung / ZILE 2023 Teilintervention "Basisdienstleistungen"

Förderung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung, z.B. Dorf-/Nachbarschaftsläden, Betreutes Wohnen, Sozialstationen, Jugendtreffs, Sportstätten, Dienstleistungen zur Mobilität

Förderhöhe bis maximal 55%, mindestens 10.000 Euro - maximal 200.000 Euro.

Antragsstichtag: 30. September (jährlich)

Frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung empfohlen.

Mehr Infos unter: Richtlinien des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaf und Verbraucherschutz

Förderprogramm Teilhabe und Zusammenhalt

Förderung von Projekten, die der gleichberechtigten Teilhabe von zugewanderten Menschen und ihrem Engagement in der Gesellschaft sowie dem gesellschaftl. Zusammenhalt dienen sollen.

Zuschuss von maximal 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Laufende Antragsmöglichkeit

Mehr Infos unter: Richtlinie Teilhabe vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Förderprogramm Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Mit diesem Programm unterstützt das Niedersächische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie( LS) Projekte, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen auf Ebene der Städte und Gemeinden fördern.

Fördersatz: maximal 50%; Förderfähig: Personal- und Sachausgaben; maximal 50.000 Euro.

Mehr Infos unter: Richtlinie Inklusion vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Förderung der Gründnung von Sozialgenossenschaften

Die Sozialgenossenschaft muss besonders in folgenden Bereichen tätig sein:

  • Gesundheit und Soziales
  • Regionalentwicklung und lokale Daseinsvorsorge oder
  • Wohnen und Quartiersentwicklung

Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 6.000 €

Laufende Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Niedersäsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie unter: Gründung von Sozialgenossenschaften

Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen in Niedersachsen

Gefördert werden

  • Gründung von Trägervereinen oder gesellschaften
  • Anmietung, erstmalige Einrichtung sowie der Betrieb von Beratungsstellen für erwerbslose Personen im Sinne des Sozialgesetzbuches II
  • Beschäftigung sowie die Fortbildung von entsprechend qualifiziertem Personal
  • Aufbau und Entwicklung von Netzwerkstrukturen

Der Fördersatz liegt bei Erstantragstellung einmalig bis zu 10.000 € als Gründungszuschuss. Für den laufenden Betrieb der Beratungsstelle liegt der Fördersatz bei bis zu 13.500 € pro Jahr.

Laufende Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie unter: Förderung unabhängiger Erwerbslosenberatungsstellen

Sport

Landessportbund: Sanierung von Sportstätten

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen stellt seit August 2023 zusätzlich 13 Millionen Euro bereit, damit Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände ihre vereinseigenen Sportanlagen sowie Sportleistungszentren und Sportschulen energetisch sanieren können.

Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse beantragen. Anträge können online über das LSB-Förderportal gestellt werden. Die überarbeiteten Förderrichtlinien sind bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Mit Blick auf den Klimawandel oder den Umweltschutz fördert der LSB darüber hinaus weitere Maßnahmen im Sportstättenbau.

Alle weiteren Infos gibt es im LSB-Förderportal.

Förderung Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung

Förderung von Projekten in den Bereichen Sport und Integration im Rahmen der allgemeinen Projektförderung sowie Förderung über spezielle Programme.

Der Fördersatz ist abhängig von den verschiedenen Programmen.

Förderfähig sind Durchführungskosten, wie unter anderem Fahrtkosten, Mieten, Honorare oder Sachkosten.

Antragsfristen:

  • Bis 5.000 € gibt es keine Antragfrist
  • bis 20.000 € gibt es folgendene Fristen: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember
  • Über 20.000€ ist die Frist beim 28./29. Februar und 30. September

Weitere Informationen finden Sie unter: Lotto-Sport-Stiftung-Fördermöglichkeiten

Förderung Sport vor Ort

"Sport vor Ort" - Kleine Projekte mit großer Wirkung fördert kleinere Projektvorhaben, wie die Entwicklung neuer Sportangebote im Verein, Digitalisierungsvorhaben, kleine Sanierungsmaßnahmen oder auch Sportgeräte und Ausstattungen.

Antragsberechtigte: Sportvereine, die ordentliches Mitglied im LandesSportBund sind

Förderhöhe: maximal 3.000€ beziehungsweise 50 %

Es gibt laufende Antragsmöglichkeiten

Weitere Informationen zum Programm der Lotto-Sport-Stiftung finden Sie unter: Sport-vor-Ort

Förderung Klima(s)check für Sportvereine

Förderung von individuellen Energie und Beleuchtungsberatungen vor Ort in den Vereinen mit bis zu 3.500 € Förderung.

Voraussetzungen: Mitgliedschaft im Landessportbund, das Gebäude befindet sich im Eigentum des Sportvereins oder es bestehen langfristige Nutzungsrechte und Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landessportbundes: Energieberatung für Vereine

Sportstättenbauförderung des Landessportbundes

Der Landesportbund Niedersachsen fördert Maßnahmen zur Bestandssicherung, wie Sanierung oder Modernisierungund Bestandsentwicklung, wie Umbau inklusive Herstellung von Barrierefreiheit oder Neubauvorhaben, sowie energetische Sanierungen und die Umstellung auf regenerative Wärme-und Energieerzeugung.

Voraussetzung: Mitgliedschaft im Landessportbund

Bestandssicherungsmaßnahmen: Die Förderhöhe beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000€.

Bestandsentwicklungsmaßnahmen: Die Förderhöhe beträgt bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000€.

Maßnahmen zur Energieeinsparung: Förderhöhe bis zu 50 % der förderungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 €.

Weitere Informationen finden Sie unter: Sportstättenbau

Jugend

Förderprogramm 4Generation

4Generation fördert Projekte von Jugendlichen für Jugendliche in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt. Hauptamtliche sind als Antragsteller:innen ausgenommen, dürfen die Projekte aber unterstützen.

Antragsberechtigte: Ehrenamtlich geführte örtliche Jugendgruppen und –initiativen.
Förderung: 1.500 € bis maximal 10.000€ pro Laufzeitjahr, maximal 850 Euro pro Monat. Monatliche Antragsstellung jeweils zum 1.

Mehr Infos unter: Programm 4Generation

Förderprogramm Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung

Förderung von Projekten der kulturellen Bildung, die vor Ort zu mehr Bildungsgerechtigkeit beitragen. Zielgruppe: Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit eingeschränkten Bildungschancen; Projektdurchführung durch sogenannte "Bündnisse für Bildung", das heißt von i.d.R. lokalen Kooperationen von mindestens drei Patnern aus Kultur, Bildung und Sozialarbeit.

Förderung: 100%, mindestens 1.500 Euro, Für Fahrtkosten, Verpflegung und Material, Honorare, Ehrenamts- und Verwaltungspauschale.

Weitere Infos unter: Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Förderprogramm CHILDREN Jugend hilft!

Das Förderprogramm hat zum Schwerpunkt die Förderung von gesellschaftlichen Vorhaben von Kindern und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren, die sich mit ihren eigenen politischen, ökologischen oder sozialen Ideen für andere Menschen einsetzen. Dies überwiegend eigeninitiiert, von Kindern und Jugendlichen organisiert und überwiegend ehrenamtlich getragen. Es können deutschlandweit und im Ausland Projekte gefördert werden.

Antragsberechtigte: Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren (zum Beispiel Privatpersonen, private Gruppen/Teams, Schulklassen, Vereine/Verbände)

Förderhöhe: Pauschalförderung von maximal 2.500 € pro Projekt und pro Jahr.

Laufende Antragsmöglichkeiten und Anträge werden bis zum 15. März für Projekte im jeweiligen Jahr berücksichtig.

Mehr Infos unter: Programm CHILDREN Jugend hilft!

Kultur

Förderung Ostfriesische Landschaft

Die Ostfriesische Landschaft bietet verschiedene Fördermöglichkeiten im Bereich Kultur an.

Für die Regionale Kulturförderung können Anträge bis zum 31. Oktober 2024 für Projekte im Jahr 2025 eingereicht werden. Alle Informationen zur Regionalen Kulturförderung finden Sie unter Regionale Kulturförderung der Ostfriesischen Landschaft.

Ebenfalls wird ein Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen angeboten, Anträge können bis zum 15. Oktober eingereicht werden. Es können Fördersummen von 1.000 bis 25.000 Euro beantragt werden.

Alle Informationen hierzu unter Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen.

Umwelt

Dorfentwicklung: Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung

Förderperiode für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Förderungen sind bis 2027 möglich.

Förderung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung, z.B. Dorf-/Nachbarschaftsläden, Betreutes Wohnen, Sozialstationen, Jugendtreffs, Sportstätten, Dienstleistungen zur Mobilität. Förderhöhe bis maximal 55%, mindestens 10.000 Euro bis maximal 200.000 Euro.

Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Ämter für regionale Landesentwicklung zur Verfügung. Für Vereine im Landkreis Leer ist es das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems.

Weitere Informationen zur Förderung auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Förderung durch die LEADER-Region "Ostfriesland an der Ems"

Breites Förderspektrum = Förderung investiver und nichtinvestiver Projekte möglich, maßgeblich ist das Regionale Entwicklungskonzept.

Förderhöhe in der Regel 50% der Projektkosten, mindestens 2.500€ und maximal 200.000€ (Fehngebiet). Anträge sind laufend im Jahr möglich.

Nähere Informationen bei der Stabsstelle Ehrenamt oder online bei der LEADER-Region.

Förderung Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Förderung von insbesondere kleinen Vorhaben mit ehrenamtlichem Engagement in den Förderbereichen: Umwelt-und Naturschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Denkmalpflege, Emsfonds.

Eigenbeteiligung: mindestens 15 %

Projektlaufzeit: in der Regel maximal 36 Monate

Laufende Antragsmöglichkeiten, Entscheidungen abhängig von der Antragssumme.

Weitere Informationen unter: Bingo-Umweltstiftung

Förderung Umweltstiftung Weser-Ems

Förderung von Vorhaben in den Bereichen: Arten-und Biotopschutz, Umweltkommunikation, Wissenschaft und Forschung

Fördergebiet: Region Weser-Ems

Antragsberechtigte: Verbände, Vereine, Initiativen, die sich ausschließlich für Tier-, Natur und Umweltschutz einsetzen.

Beratung über Anträge zwei Mal pro Jahr seitens der Stiftung möglich.

Weitere Informationen unter: Umweltstiftung Weser-Ems

Förderung Klimaschutz, Kommunalrichtlinie

Es werden unter anderem strategische Klimaschutzmaßnahmen, wie Beratungsleistungen oder Energiemanagement gefördert, sowie investive Klimaschutzmaßnahmen, wie Außen-und Straßenbeleuchtung, Innen-und Hallenbeleuchtung, raumlufttechnische Anlagen, Warmwasseraufbereitungssysteme, oder Elektrogeräteaustausch.

Der Fördersatz, wird je nach Förderschwerpunkt entschieden und kann bis zu 85% betragen, mindestens aber 5.000 Euro betragen.

Laufende Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter: Kommunalrichtlinie

Förderung Energieberatungen für Nichtwohngebäude

Gefördet werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und Neubau, die Beratungen werden nur dann gefördert, wenn Sie durch zugelassene Energieberater erfolgen.

Fördersatz: 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Netto grundfläche des betreffenden Gebäudes ab.

Laufende Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundeamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: Energieberatungen

Förderung Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude

Es werden Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienzan der Gebäudehülle, wie Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, gefördert.

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, bei der Suche hilft die Website der Deutschen Energie-Agentur GmbH gerne weiter unter: Website Deutsche Energie-Agentur GmbH

Der Fördersatz beträgt 15 %, mindestens 2.000€ (brutto).

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf jährlich 1.000 Euro pro m² Nettogrundfläche, insgeamt auf jährlich maximal 5 Millionen Euro.

Laufende Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: Förderung Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude

Anschubfinanzierung für Windenergie

Förderung lokaler Bürgerenergiegesellschaften, die ein Projekt zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen an Land umsetzen wollen. Gefördert werden Ihre Kosten für die Planung und Genehmigung einer Windenergieanlage.

Der Fördersatz beträgt bis zu 70 % der Genehmigungskosten, maximal 200.000 Euro. Der Zuschuss ist zurückzuzahlen, wenn die Windenergieanlage eine Förderung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) erhält.

Laufende Antragsstellung möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter: Windenergie an Land



Spendenaufrufe von Vereinen aus dem Landkreis Leer

Gemeinnützige Organisationen haben hier die Möglichkeit ihre Spendenaufrufe zu veröffentlichen.

Fernmeldemuseum-Leer e.V. benötigt Unterstützung

Das Fernmeldemuseum-Leer e.V., ein gemeinnütziger Verein, benötigt Unterstützung.

Unter anderem fallen für die Nutzung des Gebäudes, in welchem das Museum untergebracht, hohe Kosten an. Auch die gestiegenen Energiekosten machen dem Verein zu schaffen.

Das Museum bewahrt das alte Kulturgut des Fernmeldewesens und zeigt die Nachrichtentechnik und deren Geschichte von 1850 bis heute - lebendig vor Ort. Der Verein arbeitet unter anderem auch mit der Hochschule Emden Leer zusammen, welche das Thema "Das Fräulein vom Amt" als Studienthema mit unterstützt.

Der Verein würde sich sehr über eine Spende freuen:

  • Fernmeldemuseum-Leer e.V.
  • Ostfriesische Volksbank Leer
  • IBAN DE15 2859 0075 0118 1068 00

Hilfsanker Ostfriesland: Hilfsgüter für Kriegs- und Katastrophenopfer

Der Hilfsanker Ostfriesland setzt sich als Verein für die Unterstützung von Kriegs- und Katastrophenopfern im In- und Ausland ein. Regelmäßig finden Transporte in Länder statt, die Hilfe genötigen.

Seit Oktober 2022 starten durch den Hilfsanker Ostfriesland e.V. in regelmäßigen Abständen Transporter mit organisierten Hilfsgütern in Richtung Ukraine.

Alle Informationen und regelmäßige Updates online auf der Internetseite des Hilfsankers. ´

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