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Gesundheit: Informationen für Erwachsene

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie gesund wir alle eigentlich sind? Die Frage mag einfach klingen. Aber sie ist von beträchtlicher Bedeutung – und keineswegs leicht zu beantworten. Verschiedenste Erkrankungen häufen sich im höheren Alter – dennoch bleibt vielen auch in späteren Jahren eine gute Gesundheit erhalten. Das Gesundheitsamt des Landkreises Leer informiert über wichtige Verfahren und verlinkt wichtige Seiten.


Untersuchungen & Begutachtungen im Auftrag von Behörden

Amtsärztlicher Dienst

Der „Amtsärztliche Dienst" führt Untersuchungen und Begutachtungen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch. Nur in Ausnahmefällen können Privatpersonen den amtsärztlichen Dienst für Untersuchungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel für Bescheinigungen über ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die als Sonderausgaben beim Finanzamt gelten gemacht werden sollen. In der Regel finden die Untersuchungen für die zu erstellenden Gutachten im Gesundheitsamt statt, je nach Fragestellung können auch Hausbesuche durchgeführt werden.

Folgenden Untersuchungen werden durchgeführt:

Gutachten nach Beamtenrecht
  • Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
  • Beurteilung der Dienstfähigkeit von Beamten
  • Feststellung von Dienstunfallfolgen
Gutachten nach den Beihilfevorschriften
  • Heilkur/Sanatoriumsbehandlung, Beihilfe für Heil- und Hilfsmittel
Gutachten nach Tarifrecht
  • Einstellungsuntersuchung für Tarifbeschäftigte
  • Arbeitsfähigkeitsuntersuchungen
Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch
  • Arbeits- und Erwerbsfähigkeit
  • Eingliederungshilfe für Erwachsene
  • Krankenkostzulage/Mehrbedarf
  • Pflegestufe
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Haftfähigkeit
  • Reisefähigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
  • Feststellung der Fahreignung
Sonstige Untersuchungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Reisefähigkeit
  • Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und Hilfsmittel
  • Prüfungsrücktritt nach den Anforderungen der Universitäten oder Schulen
Gutachten für Privatpersonen
  • BTM-Bescheinigung - Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
  • Bescheinigung der Notwendigkeit einer Kur sowie spezieller Behandlungen für das Finanzamt
  • Bescheinigung für die Familienkasse


Die ärztlichen Begutachtungen werden durch ein Team aus Ärztinnen und Ärzten und Medizinischen Assistentinnen durchgeführt. Falls sie nur von einer Ärztin oder nur von einem Arzt untersucht werden möchten, wird dies nach vorheriger Anzeige berücksichtigt.

Untersuchungsablauf

Am vereinbarten Untersuchungstermin werden Sie durch die Amtsärztin / den Amtsarzt zur gesundheitlichen Vorgeschichte und zu bestehenden aktuellen Beschwerden befragt. Daraufhin erfolgt eine ärztliche Untersuchung um den aktuellen körperlichen und psychischen Befund zu erheben. Je nach Fragestellung werden zusätzlich zum Beispiel ein Sehtest, ein Hörtest, eine Blutentnahme etc. durchgeführt. Die mitzubringenden Fremdbefunde über bereits durchgeführte Untersuchungen oder Behandlungen werden ausgewertet, im Einzelfall ist es möglich, dass zusätzliche Untersuchungen durch weitere Fachärzte veranlasst werden. Je nach Fragestellung erhält der Auftraggeber des Gutachtens ein Gesundheitszeugnis, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten.

  1. Amtsärztlicher Dienst

    Gesundheitsamt

    Jahnstraße 4
    26789 Leer (Ostfriesland)

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Heilpraktiker & Heilkunde

Wer berufs- oder gewerbsmäßig die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt zu sein, benötigt die Heilpraktikererlaubnis. Die Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird - § 1 des Heilpraktikergesetz (HprG).

Wenn Ihre angestrebte Tätigkeit sich nur auf den Geist oder Seelenzustand des Klienten bezieht, benötigen Sie die eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie. Begrenzt sich die auszuübende Tätigkeit auf das Gebiet der Physiotherapie und Sie sind ausgebildeter Physiotherapeut, so ist die begrenzte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie zu beantragen.

So beantragen Sie eine Heilpraktikererlaubnis


Füllen Sie den Antrag vollständig aus. Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuhängen:
  • Lebenslauf (6-fache Ausfertigung)
  • Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (vollständige Ablichtung des Personalausweises oder Reisepasses).
    In Zweifelsfällen: Staatsangehörigkeitszeugnis
  • Amtliches Führungszeugnis (Beleg Art 0E) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a Abs. 1, 2 Satz 2 und § 30 Abs. 5 Satz 1 BZRG bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen (nicht älter als 1 Monat bei Antragstellung)
  • Nachweis über den Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss)

Überprüfung beim Gutachterausschuss

Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen ist Voraussetzung für das weitere Verfahren.  Die Überprüfung beim Gutachterausschuss besteht aus einem schriftlichen und einen mündlichen Teil. 

Der schriftliche Teil der Überprüfung wird vor dem mündlichen Teil durchgeführt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses teilt den Termin für die schriftliche und die mündliche Überprüfung jeweils spätestens 3 Wochen vorher mit. Bei jeder Überprüfung ist neben der Benachrichtigung der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Der schriftliche Teil der Überprüfung wird jeweils am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober eines jeden Jahres durchgeführt. Die Unterlagen für den Termin im März sind bis zum 20. Januar und für den Termin im Oktober bis zum 20. August vorzulegen. Für Fragen steht das Gesundheitsamt gerne zur Verfügung.

Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz des Landes Niedersachsen

  1. Amtsärztlicher Dienst

    Gesundheitsamt

    Jahnstraße 4
    26789 Leer (Ostfriesland)

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