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Lärm & Erschütterungen: Aufgabe des Immissionsschutzes

Das Immissionsschutzrecht ist einer der zentralen Rechtsbereiche des Umweltschutzes. Es verfolgt das Ziel, potenziell schädliche Einwirkungen auf den Menschen und seine Umwelt (Immissionen) durch Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der Vorsorge zu verringern.

Eine Öffentliche Bekanntmachung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von drei Windenergieanlagen ist Bereich Bekanntmachung einsehbar.

Anlagen nach Industrie-Emissionsrichtlinie

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen) regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU.

Tierhaltungsbetriebe, die im förmlichen Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt worden sind, unterliegen aufgrund ihrer Anzahl an Tierplätzen zusätzlich der Regelungen der IED-Richtlinie.

Die Industrieemissionsrichtlinie hat das Ziel, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Richtlinie u. a. vor bestimmte Industriebranchen stärker zu überwachen. Zu diesen Branchen zählen auch die Intensivtierhaltungsbetriebe, die eine bestimmte Anlagegröße, die über die Anzahl an Tierplätzen definiert wird, überschreiten. Diese Betriebe sind von der zuständigen Behörde in regelmäßigen Abständen zu besichtigen.

Im Wesentlichen ist zu kontrollieren, ob die Stallgebäude (einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen wie z.B. Güllelagerstätten) so betrieben werden, wie sie genehmigt worden sind. Das gilt vor allem für die Tierzahlen, die Lüftungsanlagen, Filter und Güllelagerstätten. Zusätzlich wird überprüft, ob die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Das Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung ist in einem Inspektionsbericht zu dokumentieren. Sollten sich Mängel ergeben, hat die zuständige Stelle zu veranlassen, dass diese beseitigt werden.

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