Gleichstellung
Die Gleichstellungsarbeit hat im Landkreis Leer einen hohen Stellenwert. Um Veränderungen herbeizuführen – vorhandene Diskriminierungen zu beseitigen – Geschlechtergerechtigkeit herzustellen.
Gesetzliche Grundlagen der Gleichstellungsarbeit
Artikel 3 Absatz 2 GG
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung von bestehenden Nachteilen hin."
§§ 8 und 9 NKomVG
1993 wurde das so genannte Frauenbeauftragtengesetz verabschiedet, mit dem die niedersächsischen kommunalen Gebietskörperschaften verpflichtet wurden, eine Frauenbeauftragte zu bestellen. Am 20. April 2005 wurde zur Fortentwicklung des Gleichstellungsprozesses in den Kommunen vom Niedersächsischen Landtag eine Gesetzesnovellierung beschlossen. Das Gesetz führt den Begriff der Gleichstellungsbeauftragten anstelle desjenigen der Frauenbeauftragten ein. Es sollte hiermit herausgestellt werden, dass sich die Gleichstellungsbeauftragten grundsätzlich für den Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen beider Geschlechter einsetzen sollen.
Seit dem 01.11.2011 gilt das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), das in den §§ 8 und 9 die bisherigen Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) und des Gesetzes über die Region Hannover in einem Gesetz inhaltsgleich zu den zuvor geltenden Regelungen zusammenführt.
Diese Regelung wurde mit Wirkung vom 01.11.2016 für viele Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, und die mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern haben, geändert. Diese Städte und Gemeinden müssen seither ihre Gleichstellungsbeauftragte hauptberuflich mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen. Das stärkt die kommunale Gleichstellungspolitik vor Ort und den Verfassungsauftrag, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern.
Tätigkeitsfelder
Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.
Tätigkeitsfelder
- Gender Mainstreaming
- Frauenförderung
- Beratungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Thema Kinderbetreuung
- Häusliche Gewalt
- Einhaltung des Gleichstellungsgesetzes
- Altersarmut von Frauen
- Internationaler Frauentag
- Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
- Frauen und Politik
- Geschlechtsspezifische Gesundheitsthemen
Die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten ist notwendig, um den Interessen von Frauen in ihrem unmittelbaren Lebensbereich Geltung zu verschaffen und dem Auftrag unserer Verfassung, tatsächliche Gleichberechtigung herzustellen, gerecht zu werden. Dafür wirkt die Gleichstellungsbeauftragte bei allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen der Verwaltung mit, die gleichstellungsrelevant sind.
Veranstaltungen & Aktionstage in der Gleichstellungsarbeit
-
Datum: 08.03.2026 Internationaler Frauentag: Warum dieser Tag wichtig ist
Weltweit wird am 8. März der internationale Frauentag begangen, um auf die Bedeutung der Errungenschaften der Gleichstellung sowie auf Ungleichheiten und Benachteiligungen ...
© rapuks8835-adobe.stock -
Datum: 08.03.2026 bis 12.03.2026 Internationaler Frauentag: Aktionen
Zum Weltfrauentag lädt das Netzwerk Arbeit und Frauen Ostfriesland zu einer Online-Veranstaltung ein: 10. März 2026 von 19 bis 20.30 Uhr, ...
© rapuks8835-adobe.stock -
Datum: 11.01.2026 bis 04.12.2026 Lebendiger Frauen-Kalender 2026
Der Runde Tisch „FrauenLeben in Ostfriesland“ wurde 2014 in Aurich gegründet und besteht aus den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Region sowie Vertreterinnen ...
-
Datum: 19.11.2025 bis 02.12.2025 Aktionen rund um den Orange Day
Projekte der Gleichstellungsarbeit im Landkreis Leer
-
Hilfe & Beratung in allen Lebenslagen
-
Häusliche Gewalt/Gewaltschutz
-
Politik und Projekte
-
Vereinbarkeit Familie und Beruf
-
Männerthemen
-
LSBTIQ*- Themen
-
Frau Macht Demokratie
Mehr© Vernetzungsstelle -
Orange Day
Mehr
Tipps und Hinweise zum Minijob unter der Broschüre „Der Minijob. Da ist mehr für Sie drin!“
Die Broschüre wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen und der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Leer veröffentlicht.
„Minijobs sind für viele Menschen attraktiv. Wer zahlt schon gerne Steuern und Sozialabgaben? Doch in vielen Fällen sind Minijobs nicht empfehlenswert und Altersarmut kann vorprogrammiert sein. Für Studierende, Rentner und Rentnerinnen kann der Minijob aber durchaus sinnvoll sein.“