Barrierefreiheit im Nahverkehr
Entsprechend der Novellierung des PBefG haben Nahverkehrspläne die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.
In § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wird der Begriff Barrierefreiheit definiert. Als barrierefrei sind hierbei zu verstehen:
„bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Konkretisiert wird die Herstellung von Barrierefreiheit für den verkehrlichen Bereich im § 8 BGG. Demnach sind sonstige bauliche oder andere Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften des Bundes barrierefrei zu gestalten. Weitergehende landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Hochborde, Niederflurtechnik & Bordcomputer
Das Land Niedersachsen trägt dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs insbesondere im Rahmen der Förderrichtlinien zur Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur Rechnung. Ausgehend hiervon werden bei der Neuausstattung von Haltestellen mit Wartehallen gleichzeitig entsprechende Anforderungen an die Ausstattungsmerkmale der Haltestellenbereiche gestellt. Hier sind Hochborde vorzusehen, die dann dazu führen sollen, den Fahrgästen einen ebenerdigen Einstieg in die Busse zu ermöglichen.
Aus Sicht der Fahrgäste ist es erstrebenswert auf allen Linien in Zukunft nur noch moderne Busse mit Niederflurtechnik einzusetzen. Die Nutzung von Hochborden und Niederflurtechnik kommt nicht nur behinderten Menschen zugute. Ein Großteil der Fahrgäste – kleinere Kinder, ältere Menschen, Schwangere, Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck – profitieren ebenfalls davon. Auch der Einsatz von Fahrscheindruckern bzw. Bordcomputern, welche u.a. für Haltestellenansagen und Ampelbeeinflussung genutzt werden können, ist erstrebenswert.