Tierhaltung
Wer ein Tier hält oder betreut, trägt die Verantwortung, das Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen. Das Veterinäramt wacht darüber, dass tierschutzrechtliche Regelungen eingehalten werden.
Haltung von Nutztieren - Anzeige
Tiere können an Seuchen erkranken und diese durch Ansteckung weiter verbreiten. Insbesondere in der Nutztierhaltung und der Haltung größerer Tierbestände ist ein Überblick notwendig, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Aus diesem Grund besteht die Pflicht zur Anzeige der Tierhaltung an das zuständige Veterinäramt - bereits vor Aufnahme der Tierhaltung.
Wenn Sie eine der folgenden Tierarten halten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, diese beim Veterinäramt anzumelden:
- Rinder (hierzu zählen auch Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
- Schweine,
- Schafe,
- Ziegen,
- Einhufer (Pferde, Ponys, Esel, Maulesel, Maultiere und Zebras),
- Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perl-, Reb- und Truthühner, Wachteln und Tauben) und
- Kameliden (Kamele, Lamas, Alpakas und Vicunjas)
- Bienenvölker.
Anzeige einer Nutztierhaltung
- Registriernummernantrag zur Haltung von Nutztieren (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (2.1 MB)
- Erläuterungen zum RegistriernummerantragPDF-Datei: (170 kB)
Zur Anmeldung von Bienenvölkern steht folgender Antrag zur Verfügung:
- Bienenhaltung - BestandsanzeigePDF-Datei: (17 kB)
So geht es nach der Registrierung weiter
Für Ihre Tierhaltung wird durch das Veterinäramt eine Registriernummer beantragt und durch das VIT Verden vergeben. Für die Erteilung der Registriernummer werden einmalig Gebühren in Höhe von 20,00 € erhoben.
Ebenfalls angemeldet wird Ihre Tierhaltung bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Hannover, sofern die Tierart dort meldepflichtig ist.
Wenn die Registrierung abgeschlossen ist, bekommen Sie Ihre Registriernummer schriftlich mitgeteilt.
Änderungen an Standort, Tieranzahl oder -art sowie die Aufgabe der Tierhaltung sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Zu Beginn eines jeden Jahres werden Sie schriftlich von der Tierseuchenkasse aufgefordert, Ihren aktuellen Tierbestand mitzuteilen, da sich der zu zahlende Beitrag danach berechnet. Die jährlichen Beiträge der Tierseuchenkasse können über den Beitragsrechner online errechnet werden.
Besondere Melde- und Kennzeichnungspflichten
Für einige Tierarten gelten neben der Anzeige der Tierhaltung über den Registriernummernantrag noch besondere Melde- und Kennzeichnungspflichten.