Wahlen
Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz fest verankert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" - Art. 20 Abs. 2 GG
Damit an den Wahltagen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, müssen die Wahlen gründlich vorbereitet werden. Das übernimmt beim Landkreis Leer das Kreiswahlbüro unter Leitung der Kreiswalleiterin/ des Kreiswahlleiters.
Kommunalwahlen am 13. September 2026: Kreiswahl & Landratswahl
Am Sonntag, dem 13. September 2026, findet im Landkreis Leer in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die allgemeine Neuwahl des Kreistages statt. Es sind 54 Kreistagsabgeordnete zu wählen. Gleichzeitig wird im Landkreis Leer die Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates durchgeführt.
Das Wahlgebiet für die Kreistagswahl ist in fünf Wahlbereiche unterteilt.
Wahlbereich I: Stadt Leer
Wahlbereich II: Hesel, Moormerland
Wahlbereich III: Jümme, Uplengen, Ostrhauderfehn
Wahlbereich IV: Borkum, Bunde, Jemgum, Weener
Wahlbereich V: Rhauderfehn, Westoverledingen
Die Kreiswahlleitung übernimmt Frau Anja Freesemann. Sie wird vertreten durch Herrn Andreas Smidt.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, wenn sie am Wahltag
- 16 Jahre alt sind,
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z.B. im Landkreis Leer für die Wahl des Kreistags),
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein besitzen.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Städten und (Samt-)Gemeinden geführt. Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt in der Regel automatisch, sofern die melderechtliche Anmeldung im Einwohnermeldeamt rechtzeitig erfolgt ist.
Wahlvorschläge für die Kreistagswahl und die Landratswahl können bei der Kreiswahlleitung (Bergmannstraße 37, 26789 Leer) bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr eingereicht werden.
Wenden Sie sich gerne frühzeitig an das Büro der Kreiswahlleitung:
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber der Kreistagswahl
Aufstellungsversammlung
- Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in einer ordnungsgemäß einberufenen und geheimen Aufstellungsversammlung bestimmt werden, sofern es sich nicht um eine Einzelbewerberin bzw. einen Einzelbewerber handelt.
- Stimmberechtigt in der Aufstellungsversammlung sind nur für die jeweilige Wahl wahlberechtigte Parteimitglieder bzw. Mitglieder oder Anhänger/-innen der Wählergruppe
- Über die Aufstellung ist eine Niederschrift (Anlage 11) anzufertigen, ergänzt durch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung an Eides statt (Anlage 12).
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Wahlvorschlag sind u. a. einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte Vordruck für den Wahlvorschlag (Anlage 5),
- Zustimmungserklärungen aller Bewerberinnen und Bewerber (Anlage 8 Nr. 1),
- eidesstattliche Erklärungen, dass die Bewerberinnen und Bewerber keine Mitgliedschaft in einer anderen Partei haben (Anlage 8 Nr. 2),
- Bescheinigungen der Wählbarkeit (Anlage 10),
- Niederschrift und eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung (Anlage 11 und Anlage 12),
- ggf. Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigungen der Unterzeichnenden (Anlage 6 und Anlage 7).
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger müssen die Zustimmungserklärung und eidesstattliche Versicherung nicht auf dem Vordruck der Anlage 8, sondern auf dem Vordruck der Anlage 9 abgeben.
Der Wahlvorschlag muss
- von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan bzw.
- von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw.
- von der wahlberechtigten Einzelperson
unterzeichnet sein.
Die Anlagen der Nds. Kommunalwahlordnung erhalten Sie auf Nachfrage vom Büro der Kreiswahlleitung.
Unterstützungsunterschriften
Sofern Ihre Partei oder Wählergruppe nicht bereits in der aktuellen Vertretung, im niedersächsischen Landtag oder im Bundestag (mit mind. einer im Land Niedersachsen gewählten Person) vertreten ist, sind Unterstützungsunterschriften erforderlich.
Mindestens 30 Wahlberechtigte des Wahlbereichs müssen persönlich und handschriftlich ein amtliches Formblatt für Unterstützungsunterschriften unterzeichnen. Die Formblätter erhalten Sie kostenfrei bei der Wahlleitung.
Für die Ausgabe des Formblatts für Unterstützungsunterschriften ist erforderlich, dass Parteien und Wählergruppen der Kreiswahlleitung formlos bestätigen, dass die Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber bereits erfolgt ist. Eine entsprechende Versicherung ist dafür ausreichend. Für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber genügt die bloße Ankündigung, kandidieren zu wollen.
Wer kann gewählt werden?
Für die Wahl zum Kreistag ist wählbar, wer am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (Landkreis Leer) einen Wohnsitz hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzt und
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber der Landratswahl
Aufstellungsversammlung
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss in einer ordnungsgemäß einberufenen und geheimen Aufstellungsversammlung bestimmt werden, sofern es sich nicht um eine Einzelbewerberin bzw. einen Einzelbewerber handelt.
- Stimmberechtigt in der Aufstellungsversammlung sind nur für die jeweilige Wahl wahlberechtigte Parteimitglieder bzw. Mitglieder oder Anhänger/-innen der Wählergruppe.
- Über die Aufstellung ist eine Niederschrift (Anlage 11a) anzufertigen, ergänzt durch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung an Eides statt (Anlage 12).
Erforderliche Unterlagen
Mit dem Wahlvorschlag sind u. a. einzureichen:
- der vollständig ausgefüllte Vordruck für den Wahlvorschlag (Anlage 5a)
- Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers (Anlage 8 Nr. 1)
- eidesstattliche Erklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber keine Mitgliedschaft in einer anderen Partei hat (Anlage 8 Nr. 2)
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 10a)
- Niederschrift und eidesstattliche Versicherung über die Aufstellungsversammlung (Anlage 11a und Anlage 12)
- ggf. Unterstützungsunterschriften mit Wahlrechtsbescheinigungen der Unterzeichner (Anlage 6a und Anlage 7)
Nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und -bürger müssen die Zustimmungserklärung und eidesstattliche Versicherung nicht auf dem Vordruck der Anlage 8, sondern auf dem Vordruck der Anlage 9 abgeben.
Der Wahlvorschlag muss
- von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan bzw.
- von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw.
- von der wählbaren Einzelperson
unterzeichnet sein.
Die Anlagen der Nds. Kommunalwahlordnung erhalten Sie auf Nachfrage vom Büro der Kreiswahlleitung.
Unterstützungsunterschriften
Sofern Ihre Partei oder Wählergruppe nicht bereits in der aktuellen Vertretung, im niedersächsischen Landtag oder im Bundestag (mit mind. einer im Land Niedersachsen gewählten Person) vertreten ist, sind Unterstützungsunterschriften erforderlich. Unterstützungsunterschriften für den bisherigen Amtsinhaber sind nicht erforderlich. Mindestens 270 Wahlberechtigte des Wahlgebietes müssen persönlich und handschriftlich ein amtliches Formblatt für Unterstützungsunterschriften unterzeichnen. Die Formblätter erhalten Sie kostenfrei bei der Wahlleitung.
Für die Ausgabe des Formblatts für Unterstützungsunterschriften ist erforderlich, dass Parteien und Wählergruppen der Kreiswahlleitung formlos bestätigen, dass die Aufstellung ihrer Bewerberin bzw. ihres Bewerbers bereits erfolgt ist. Eine entsprechende Versicherung ist dafür ausreichend. Für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber genügt die bloße Ankündigung, kandidieren zu wollen.
Wer kann gewählt werden?
Für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrates ist wählbar, wer am Wahltag
- das 23., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet hat,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist und
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Ein Wohnsitz im Wahlgebiet ist für die Landratswahl nicht erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO).
- Informationen der Niedersächsischen Landeswahlleiterin: Grundzüge des niedersächsischen KommunalwahlsystemsPDF-Datei: (167 kB)
Dokumente
- Leitfaden Wahlvorschlagsträger Kommunalwahlen 2026PDF-Datei: (211 kB)
- Wahlbekanntmachung KreiswahlPDF-Datei: (796 kB)
- Wahlbekanntmachung LandratswahlPDF-Datei: (761 kB)
Bundestagswahl
Am 16. Dezember 2024 hat der Bundestag dem amtierenden Bundeskanzler Olaf Scholz das Vertrauen abgesprochen, nachdem dieser die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt hatte. Die vorgezogenen Neuwahlen zum 21. Deutschen Bundestag haben am 23.02.2025 stattgefunden.
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Ergebnisse online
Wahlergebnisse für den 23. Februar aus unserem Wahlkreis!
© Andreas Prott - stock.adobe.com
Kreiswahlleitung
Zur Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 25 Unterems wurde Kreisverwaltungsoberrätin Anja Freesemann berufen. Kreisverwaltungsrat Andreas Smidt wurde als Stellvertreter berufen.
Verzeichnis der Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter im Land Niedersachsen (nicht barrierefrei)
Kreiswahlvorschläge
Kreiswahlvorschläge für den Wahlkreis 25 Unterems konnten beim Wahlbüro (Bergmannstraße 37, 26789 Leer) bis zum 20.01.2025 (18:00 Uhr) eingereicht werden. Sprechen Sie das Wahlbüro gerne frühzeitig dazu an.
- Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenPDF-Datei: (61 kB)
- Bekanntmachung Sitzung des Kreiswahlausschusses am 24. Januar 2025 PDF-Datei: (22 kB)
Wahlgebiet
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Leer gehört zusammen mit neun Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zum Wahlkreis 25 Unterems.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).
Wer wird gewählt?
Gewählt werden die Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestages für die Dauer von vier Jahren. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Wie wird gewählt?
Im Jahr 2023 hat der Deutsche Bundestag eine Wahlrechtsreform beschlossen. Diese begrenzt die Anzahl der Sitze im Bundestag. Die Stimmzettel werden aber wie bisher ausgefüllt und ausgewertet. Hier wird Ihnen das aktuell geltende Wahlrecht erklärt.
Die Wählenden entscheiden bei der Bundestagswahl, welche Personen in den Deutschen Bundestag einziehen. Der Bundestag hat nach dem neuen Wahlrecht 630 Mitglieder. Auf dem Stimmzettel hat jede wahlberechtigte Person zwei Stimmen - eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Erststimme
- Man hat eine Stimme, um eine Person aus dem eigenen Wahlkreis direkt zu wählen.
- Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Erststimme auf der linken Seite.
Zweitstimme
- Man vergibt eine zweite Stimme an eine Partei.
- Auf dem Stimmzettel macht man das Kreuz für die Zweitstimme auf der rechten Seite.
- Mit der Zweitstimme wird bestimmt, wie viele Sitze jede Partei im Deutschen Bundestag erhält.
Wählen im Ausland
Sie wohnen im Ausland und möchten am 23. Februar 2025 Ihr Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausüben?
Dann sollten Sie wie folgt vorgehen:
Als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ohne Wohnsitz im Inland sollten Sie so früh wie möglich einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Zuständig ist die Stadt oder (Samt)-Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben. Sollten Sie in den vergangenen 25 Jahren nicht länger als 3 Monate in Deutschland gelebt haben, ist die Stadt oder (Samt)-Gemeinde zuständig, zu der Sie eine persönliche Verbundenheit haben, z.B. aufgrund Ihrer familiären Herkunft oder Ihrer Berufstätigkeit. Für die Antragstellung verwenden Sie Formulare, die Sie von der Internetseite der Bundeswahlleiterin herunterladen.
Achten Sie darauf, dass Ihr Antrag spätestens am 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland vorliegen muss. Wenn Sie in den vergangenen 25 Jahren mindestens 3 Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben, können Sie Ihren Antrag elektronisch stellen. Wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland länger zurückliegt oder Sie nie in Deutschland gelebt haben, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich einreichen. Ihr Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gilt gleichzeitig als Antrag auf Briefwahl. Die Stadt oder (Samt)-Gemeinde versendet die Briefwahlunterlagen an die von Ihnen angegebene Adresse, wenn Sie im außereuropäischen Ausland leben oder wenn es aus anderen Gründen erforderlich ist, per Luftpost. Da die Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl erst im Februar versandt werden können, sollten Sie prüfen, ob Sie zur Beschleunigung eine besondere Versendungsform wählen (Expressversand, privater Kurierdienst etc.) und dies mit der Gemeinde absprechen. Die Kosten dafür tragen Sie selbst.
Gegebenenfalls können die Briefwahlunterlagen über den Kurierdienst des Auswärtigen Amts an die für Sie zuständige Auslandsvertretung versandt und auch zurückgeschickt werden. Erkundigen Sie sich bei der betreffenden Auslandsvertretung, ob dies möglich ist und regeln mit ihr das Verfahren der Lagerung und Übergabe bzw. Weiterleitung der Sendungen. Grundsatz ist die persönliche Abholung der Unterlagen durch die Wahlberechtigten. Die Kosten für die Weiterleitung tragen Sie selbst. Eine Haftung für die Mitbenutzung des Kurierwegs und die Weiterleitung der Unterlagen sowie den rechtzeitigen Eingang der Briefe übernimmt das Auswärtige Amt nicht. Klären Sie auch rechtzeitig mit Ihrer Auslandsvertretung die Laufzeiten des amtlichen Kurierwegs. Unter Umständen kann dieser länger dauern als andere Versandformen. Um die Wahlbriefe fristgerecht weiterleiten zu können, ist es erforderlich, dass die Kuriersendungen im Auswärtigen Amt in Berlin bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vorliegen. Es wird daher empfohlen, mit der jeweiligen Auslandsvertretung zu klären, bis zu welchem Zeitpunkt die Wahlbriefe dort eingeliefert sein müssen, um den Kurierweg nutzen zu können.
Wenn Sie eine Übersendung an eine Auslandsvertretung wünschen, weisen Sie Ihr Wahlamt darauf hin, dass die Wahlunterlagen in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag versandt werden müssen, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält. Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend frankiert:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Dienstort)
Kurstraße 36
10117 Berlin
Sollen die Wahlunterlagen weitergeleitet werden, lassen Sie der Auslandsvertretung zu diesem Zweck einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag zukommen.
Briefwahlunterlagen
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen sind die im Wahlkreis liegenden Städte, Gemeinden und Samtgemeinden zuständig. Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich an Ihre zuständige Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde.
Meldungen aus dem Kreiswahlbüro
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Datum: 25. Februar 2025 Bundestagswahl 2025: Kreiswahlausschuss tagt
Öffentliche Sitzung in Leer am 26. Februar um 14 Uhr zur Feststellung der Ergebnisse Am morgigen Mittwoch, 26. Februar, 14 Uhr, tagt der ...
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© J. BambrowiczDatum: 19. Februar 2025 Bundestagswahl 2025: Öffentliche Präsentation der Wahlergebnisse
Landkreis Leer lädt dazu für den 23. Februar ins Mariko in Leer ein Am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, wird der ...
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Datum: 17. Februar 2025 Bundestagswahl: In 11 Wahllokalen gibt es besondere Stimmzettel
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren In 11 Wahllokalen im Wahlkreis 25 Unterems werden die Wählerinnen und Wähler ihre ...
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Datum: 12. Februar 2025 Bundestagswahl: Die rechte obere Ecke fehlt
Blinde und Sehbehinderte können so ihre Blindenschablone an den Stimmzettel der Bundestagswahl legen Bei allen Stimmzetteln zur Bundestagswahl fehlt die rechte ...
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Datum: 10. Februar 2025 Versand von Briefwahlunterlagen hat begonnen
Landkreis Leer zählt alle Briefwahlstimmen im Wahlkreis 25 Unterems aus Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Wahlkreis 25 Unterems (Landkreis Leer und nördliches ...
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Datum: 17. Januar 2025 Bundestagswahl 2025: Kreiswahlausschuss tagt in Leer
Am Freitag, 24. Januar, tagt der Kreiswahlausschuss, um über die vorläufige Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlkreis 25 Unterems bei der diesjährigen ...
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Datum: 16. Januar 2025 Bundestagswahl 2025: Briefwahl kann beantragt werden
Landkreis Leer gibt Hinweise / Rund 238.000 Wahlberechtigte im Wahlkreis "Unterems"
Am 23. Februar findet in Deutschland die vorgezogene Neuwahl des Bundestages ...
Landtagswahl
Der Niedersächsische Landtag ist als gewählte Vertretung des Volkes das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Wahlgebiet
Der Landkreis Leer besteht aus zwei Wahlkreisen:
- Wahlkreis 83 Leer
Dazu zählen die Stadt Leer, die Samtgemeinden Hesel und Jümme und die Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Uplengen. - Wahlkreis 84 Leer/Borkum
Dazu zählen die Städte Borkum und Weener und die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland und Westoverledingen.
Europawahl
Am 9. Juni 2024 hat in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament stattgefunden. Bei der Wahl werden die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. 2024 wurden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl fand im Mai 2019 statt.
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene. Zurzeit gibt es insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten.
Fraktionen im Europäischen Parlament
Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament:
- Europäische Volkspartei (EVP)
- Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten (S&D)
- Renew Europe (Renew)
- Grüne / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
- Europäische Konservative und Reformer (EKR)
- Identität und Demokratie (ID)
- Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL)
Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an und gelten als fraktionslos.
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Wahlergebnis online im Votemanager - bis ins kleinste Wahllokal
© bluedesign-AdobeStock
Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Für Personen, die am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dabei kann man seine Stimme vorab per Post abgeben.
Wer darf wählen?
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat;
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).
Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.
Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Deutsche Bilden und Sehbehindertenverband (DBSV) sorgt dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an der Europawahl teilnehmen können.
Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.
In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten.
Diese Informationen online auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) abgerufen werden.
Europa-Wahl in Leichter Sprache
Was ist die Europa-Wahl?
Bei der Europa-Wahl wählen die Menschen in der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mitglieder vertreten dann die Menschen im Parlament.
Die Europäische Union nennt man EU.
Die Wahl findet in allen 27 EU-Ländern statt.
Wie oft findet die Europa-Wahl statt?
Die Wahl findet alle 5 Jahre statt.
Wann ist die nächste Europa-Wahl?
Die nächste Europa-Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Wer darf bei der Europawahl wählen?
Sie möchte bei der Europawahl wählen?
Dann müssen Sie auf diese 4 Regeln achten:
- Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
- Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder in einem EU-Land.
- Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin.
Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem EU-Land. - Sie sind im Wähler-Verzeichnis eingetragen.
Wie sehe ich ob ich im Wähler-Verzeichnis bin?
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Wie kann ich wählen?
Bei der Europa-Wahl haben Sie eine Stimme. Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 1 Kästchen ankreuzen.
Mit Ihrer Stimme wählen Sie eine Partei.
Weitere Informationen gibt es auf diesen Internet-Seiten
Bekanntmachungen
Aktuelle Meldungen aus dem Kreiswahlbüro
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Datum: 11. Juni 2025 Jetzt anmelden: Busfahrt auf der Dollard Route - noch Plätze freiVier Bustouren in die Niederlande inklusive Schifffahrt über das Oldambtmeer und Mittagsimbiss Auch in diesem Jahr finden wieder die beliebten Bustagesfahrten ...
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Datum: 19. Mai 2025 Über die Grenze hinaus: Bustagesfahrten auf der Dollard RouteVier Bustouren in die Niederlande inklusive Schifffahrt über das Oldambtmeer und Mittagsimbiss / Ab diesem Jahr eine Stunde länger Auch in diesem ...
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Datum: 12. Mai 2025 Erweiterung der Dollard Route in Midden-Groningen feierlich eröffnetAm 8. Mai wurde die Erweiterung der Internationalen Dollard Route (IDR) auf dem Campingplatz Kolham bei der Firma Ecomotion Buitensport feierlich ...