Beratung in der Schwangerschaft & Hebammenzentrale
Der Landkreis Leer unterstützt schwangere Frauen auf ihrem Weg in der Schwangerschaft, mit einer Schwangerschaftsberatung oder bei der Suche nach einer Hebamme. Zudem können auch Zuschüsse für eine Schwangerschafts-Verhütung für Bedürftige gewährt werden.
Der Landkreis Leer bietet folgende Hilfen an:
Schwangerenberatung in Not- & Konfliktlagen
Beratung nach §219 StGB - Beratung in einer Not- und Konfliktlage
Sie sind ungewollt schwanger? Als anerkannte Beratungsstelle beraten wir bei Schwangerschaftskonflikten gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht! Nach der Beratung wird die Beratungsbescheinigung ausgestellt. Termine werden kurzfristig vergeben. Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch besteht die Möglichkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Psychosoziale Beratung
Wir bieten Beratung an, wenn Sie einen unsicheren oder auffälligen Befund erhalten haben oder bei Verlust des Kindes Rat und Hilfe benötigen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!
Hebammenzentrale Leer
Die Hebammenzentrale für den Landkreis Leer
Sie sind schwanger und auf der Suche nach einer Hebamme? Dann sind Sie hier genau richtig. Mithilfe der Hebammenzentrale können Sie kostenlos nach einer Hebamme in Ihrer Region im Landkreis Leer suchen.
Jede Frau hat das Recht auf die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, sowohl während der Schwangerschaft und Geburt, als auch im Wochenbett und in der Stillzeit.
Informationen über freie Hebammen und deren Angebote zu Kursen, Schwangerenbetreuung, Schwangerenvorsorge, Geburt und Wochenbettbetreuung.
Schwangerschafts-Erstausstattung bei geringem Einkommen
Sozialberatung
Sie haben ein geringes Einkommen, sind alleinerziehend oder in einer Notsituation? Wir sind eine anerkannte Antrags- und Beratungsstelle für die Aufnahme von Anträgen bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, sowie „Familie in Not“. Außerdem klären wir über finanzielle und soziale Hilfen auf. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.
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Wir beraten kostenlos und unabhängig von Ihrer Nationalität oder Religion! Es besteht die Möglichkeit eine Übersetzung für das Beratungsgespräch hinzuzuziehen.
Sexualpädagogische Jugendarbeit
Auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit Schulen, Schulsozialarbeiter:innen, Jugendzentren usw. bietet das Gesundheitsamt Informationsgespräche an und führt Veranstaltungen in Schulen und anderen Einrichtungen durch.
Kostenloses Informationsmaterial ist im Gesundheitsamt oder online im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich!
Finanzielle Unterstützung bei der Schwangerschaftsverhütung
Das Amt für Teilhabe und Soziales zahlt einen Zuschuss für:
- das Einsetzen einer Spirale
- das Einsetzen von Hormonstäbchen
- die Durchführung einer Sterilisation
Finanzielle Hilfe ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
Hinweis
Es fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 80 Euro an, die unter bestimmten Voraussetzungen durch die Jugendhilfe übernommen werden kann. Lassen Sie sich beraten.