Sprungziele
Inhalt

Beratung in der Schwangerschaft & Hebammenzentrale

Der Landkreis Leer unterstützt schwangere Frauen auf ihrem Weg in der Schwangerschaft, mit einer Schwangerschaftsberatung oder bei der Suche nach einer Hebamme. Zudem können auch Zuschüsse für eine Schwangerschafts-Verhütung für Bedürftige gewährt werden.

Titelbild Schwangerschaft
© 24nerudol - stock.adobe.com

Der Landkreis Leer bietet folgende Hilfen an:

Schwangerenberatung in Not- & Konfliktlagen

Beratung nach §219 StGB - Beratung in einer Not- und Konfliktlage

Sie sind ungewollt schwanger? Als anerkannte Beratungsstelle beraten wir bei Schwangerschaftskonflikten gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht! Nach der Beratung wird die Beratungsbescheinigung ausgestellt. Termine werden kurzfristig vergeben. Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch besteht die Möglichkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Psychosoziale Beratung

Wir bieten Beratung an, wenn Sie einen unsicheren oder auffälligen Befund erhalten haben oder bei Verlust des Kindes Rat und Hilfe benötigen. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich!

Hebammenzentrale Leer

Die Hebammenzentrale für den Landkreis Leer

Sie sind schwanger und auf der Suche nach einer Hebamme? Dann sind Sie hier genau richtig. Mithilfe der Hebammenzentrale können Sie kostenlos nach einer Hebamme in Ihrer Region im Landkreis Leer suchen.

Jede Frau hat das Recht auf die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, sowohl während der Schwangerschaft und Geburt, als auch im Wochenbett und in der Stillzeit.

Informationen über freie Hebammen und deren Angebote zu Kursen, Schwangerenbetreuung, Schwangerenvorsorge, Geburt und Wochenbettbetreuung.


Schwangerschafts-Erstausstattung bei geringem Einkommen

Sozialberatung

Sie haben ein geringes Einkommen, sind alleinerziehend oder in einer Notsituation? Wir sind eine anerkannte Antrags- und Beratungsstelle für die Aufnahme von Anträgen bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind“, sowie „Familie in Not“. Außerdem klären wir über finanzielle und soziale Hilfen auf. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Stiftung Familie in Not des Landes Niedersachsen

Bundesstiftung Mutter und Kind

Wir beraten kostenlos und unabhängig von Ihrer Nationalität oder Religion! Es besteht die Möglichkeit eine Übersetzung für das Beratungsgespräch hinzuzuziehen.

  1. Flyer "Hilfen für schwangere Mädchen & Frauen"

Sexualpädagogische Jugendarbeit

Auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit Schulen, Schulsozialarbeiter:innen, Jugendzentren usw. bietet das Gesundheitsamt  Informationsgespräche an und führt Veranstaltungen in Schulen und anderen Einrichtungen durch.

Kostenloses Informationsmaterial ist im Gesundheitsamt oder online im Shop der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhältlich!

Finanzielle Unterstützung bei der Schwangerschaftsverhütung

Das Amt für Teilhabe und Soziales zahlt einen Zuschuss für:

  • das Einsetzen einer Spirale
  • das Einsetzen von Hormonstäbchen
  • die Durchführung einer Sterilisation

Finanzielle Hilfe ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Sozialgesetzbuch XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld

Hinweis

Es fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 80 Euro an, die unter bestimmten Voraussetzungen durch die Jugendhilfe übernommen werden kann. Lassen Sie sich beraten.


Karte wird geladen...

Kontakt

Amt für Teilhabe & Soziales

Bavinkstaße 23
26789 Leer (Ostfriesland)

zurück