Jagd, Waffen & Sprengstoff
Jeder, der in Deutschland eine Waffe besitzen und auch verwenden will, muss sich an die Regelungen des Waffengesetzes halten. Für bestimmte Berufe und Tätigkeiten sind Waffen jedoch unerlässlich, wie zum Beispiel bei der Jagd.
Der Landkreis Leer ist untere Jagdbehörde für das gesamte Kreisgebiet sowie untere Waffenbehörde. Die Kreisverwaltung ist somit für alle jagd-, waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten zuständig. Hierzu gehört unter anderem auch die Erteilung von Jagderlaubnissen, Jagscheinen, Waffenscheinen oder Waffenbesitzkarten sowie die regelmäßige Überprüfung der rechtlich erforderlichen Zuverlässigkeit.
Jagdangelegenheiten
Im Bereich der Jagdangelegenheiten stellt das Ordnungsamt die jeweiligen Berechtigungs- bzw. Befähigungsausweise aus, überprüft die Antragstellenden hinsichtlich ihrer Befähigung, Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung.
Die Jagdbehörde ist unter anderem zuständig für Jagdscheinerteilungen, die Prüfung von Jagdpachtverträgen und Genossenschaftssatzungen sowie von Jagdan- und abgliederungen.
Formulare & Anträge
- Jagd - Antrag Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheins (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (255 kB)
- Jagd - Antrag Jagerprüfung (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (29 kB)
- Jagd - Infoblatt Befriedung von Grundflächen aus ethischen GründenPDF-Datei: (222 kB)
- Jagd - Antrag Jagd Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (139 kB)
... oder direkt online im OpenKreishaus erledigen.
Waffenangelegenheiten
Um Bereich der Waffenangelegenheiten regelt das Waffengesetz den Umgang, also den Erwerb, Besitz, Überlassung mit Waffen. Hierzu zählen nicht nur Schusswaffen sondern auch Hieb- und Stoßwaffen (Messer, Schlagstöcke etc.).
Das Waffenrecht bzw. Waffengesetz stellt daher ein besonderes und wichtiges Regelungsgebiet im Rahmen der Gefahrenabwehr und Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung dar.
Formulare & Anträge im Waffenrecht
- Waffen - Infoblatt Kleiner WaffenscheinPDF-Datei: (105 kB)
- Waffen - Infoblatt zur Aufbewahrung (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (119 kB)
- Waffen - Infoblatt Verbringen von Waffen und MunitionPDF-Datei: (214 kB)
- Waffen - Antrag Kleiner Waffenschein (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (118 kB)
- Waffen - Antrag Waffenrechtliche Erlaubnis (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (415 kB)
- Waffen - Antrag Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (27 kB)
- Waffen - Antrag VoreintragPDF-Datei: (377 kB)
- Waffen - Antrag Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Erben (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (45 kB)
- Waffen - Antrag Europäischer Feuerwaffenpass (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (179 kB)
- Waffen - Antrag Verbringen von Schusswaffen und:oder Munition (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (891 kB)
- Waffen - Antrag Waffenhandelserlaubnis (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (90 kB)
- Waffen - Anzeige Aufbewahrung von Schusswaffen & Munition(nicht barrierefrei)PDF-Datei: (773 kB)
- Waffen - Anzeige Erwerb & Überlassen einer Schusswaffe (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (186 kB)
Sprengstoffangelegenheiten
Wer explosionsgefährliche Gegenstände im privaten Bereich erwerben oder mit ihnen umgehen will, benötigt eine Erlaubnis (§ 27 Sprengstoffgesetz). Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt oder verlängert. Genutzt wird diese Erlaubnis im sportlichen oder jagdlichen Schießen oder zur Brauchtumspflege zum Wiederladen von Patronenhülsen, Vorderladerschießen oder Böllerschießen.
Der Landkreis Leer ist nicht zuständig für Erlaubnisse im gewerblichen Bereich. Hierfür wenden Sie sich bitte an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt.
Um eine Erlaubnis nach § 27 SprengG zu beantragen, muss - sofern noch nicht geschehen - zunächst einen Fachkundelehrgang besucht werden. Die Lehrgangsteilnahme setzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung voraus.
Nach dem erfolgreichen Besuch des Fachkundelehrgangs kann der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG im nicht gewerblichen Bereich gestellt werden.
Benötigte Unterlagen & Anträge:
- Personalausweis
- Fachkundenachweis im Original (§ 9 SprengG)
- Bedürfnisnachweis (z.B. als Jäger mittels gültigem Jagdschein; als Sportschütze mittels Bescheinigung des Schützenvereins)
- Sprengstoff - Infoblatt zur Erlaubnis nach § 27 SprengstoffgesetzPDF-Datei: (230 kB)
- Sprengstoff - Antrag einer Erlaubnis nach § 27 SprengG (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (73 kB)
- Sprengstoff - Antrag einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht barrierefrei)PDF-Datei: (100 kB)