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Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt Städte und Gemeinden deutschlandweit bei der Sanierung und Modernisierung ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Für die Förderrunden bis zum Jahr 2021 wurden insgesamt 1,54 Mrd. Euro im Haushalt des Bundesbauministeriums zur Verfügung gestellt. 905 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt. Für die Förderrunden der Jahre 2022 und 2023 hat der Deutsche Bundestag im Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ weitere rund 645 Mio. Euro bereitgestellt und insgesamt 222 Projekte für eine Förderung ausgewählt. Mit über 80 Prozent aller geförderten Projekte bilden Sportstätten den Schwerpunkt des Programms.

Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.

Im Jahr 2025 wurde das Bundesprogramm SJK durch das ausschließlich auf die Förderung von Sportstätten beschränkte Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) abgelöst. Hierfür stehen in den Wirtschaftsplänen 2025 und 2026 des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Programmmittel in Höhe von insgesamt 916 Mio. Euro bereit.

Beide Programme liegen in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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