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In den Altpapiersack gehören nur Teile, die ausschließlich aus Papier oder Karton bestehen. Getränkekartons oder Coffee-to-go Becher bestehen nicht nur aus Karton: damit sie dicht bleiben und eine lange Haltbarkeit garantieren, kommen noch hauchdünne Schichten aus Kunststoff und Aluminium hinzu. Diese sogenannten Verbundverpackungen gehören grundsätzlich in den gelben Sack.

Tapeten, die von der Wand entfernt wurden, egal ob mit Kunststoff beschichtet oder aus Papier hergestellt, dürfen nicht zum Altpapier.

Auch ungebrauchte Tapetenrollen, die beim Tapezieren übrig geblieben sind, gehören nicht zum Altpapier. Dies gilt nicht nur für Vinyl- und andere Kunststofftapeten, sondern auch für Raufaser- und andere Papiertapeten. Denn wie alle Tapeten sind auch Papiertapeten nassfest, das heißt sie lösen sich in Wasser nicht auf. Dies ist gerade bei der Altpapierverwertung wichtig.

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