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Baudenkmal

Der Begriff „Baudenkmal" muss nicht zwangsläufig für ein Gebäude stehen; es kann sich hierbei auch lediglich um ein Teil eines Gebäudes, Gebäudegruppen oder auch um eine Grünanlage handeln. Die Einstufung als „Baudenkmal" und somit als erhaltenswerte Substanz erfolgt, wenn die Bedeutung nach städtebaulichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder geschichtlichen Kriterien gegeben ist. Das Landesamt für Denkmalpflege stellt das Denkmalverzeichnis auf und führt es fort.

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