Schwangerschaftsverhütung
Der Landkreis Leer beantwortet Fragen zur Familienplanung und bietet finanzielle Unterstützung bei der Schwangerschaftsverhütung an.
Das Amt für Teilhabe und Soziales zahlt einen Zuschuss für:
- das Einsetzen einer Spirale
- das Einsetzen von Hormonstäbchen
- die Durchführung einer Sterilisation
Finanzielle Hilfe ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
Hinweis
Es fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 80 Euro an, die unter bestimmten Voraussetzungen durch die Jugendhilfe übernommen werden kann. Lassen Sie sich beraten.