Sprungziele
Inhalt

Schwangerschaftsverhütung

Der Landkreis Leer beantwortet Fragen zur Familienplanung und bietet finanzielle Unterstützung bei der Schwangerschaftsverhütung an.

Das Amt für Teilhabe und Soziales zahlt einen Zuschuss für:

  • das Einsetzen einer Spirale
  • das Einsetzen von Hormonstäbchen
  • die Durchführung einer Sterilisation

Finanzielle Hilfe ist möglich, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld

Hinweis

Es fällt eine Eigenbeteiligung in Höhe von 80 Euro an, die unter bestimmten Voraussetzungen durch die Jugendhilfe übernommen werden kann. Lassen Sie sich beraten.


Karte wird geladen...
zurück