Inklusionsbeauftragter
Der Landkreis Leer setzt auf Taten - seit Juli 2021 gibt es in der Kreisverwaltung einen Beauftragten für Inklusion und Menschen mit Einschränkungen
Der Inklusionsbeauftragte des Landkreises Leer ist Ansprechpartner bei allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen im Landkreis Leer betreffen.
Zu seinen Aufgaben zählen:
- Beratung von Menschen mit Behinderungen
- Vertretung der Interessen behinderter Menschen gegenüber der Verwaltung und den politischen Gremien
- Förderung der Selbsthilfe und Begleitung von Selbsthilfegruppen
- Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren
- Mitwirkung in Arbeitsgemeinschaften
- Organisation von Informationsveranstaltungen
Soweit es die Situation erfordert, sind Hausbesuche möglich.
Behindertenbeirat für den Landkreis Leer
Für den Landkreis Leer gibt es seit Beginn des Jahres 2009 einen Behindertenbeirat. Auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (NBGG), wurde von der Kreisverwaltung eine Satzung erarbeitet, die nach Beratung in den Ausschüssen am 16.04.2008 beschlossen wurde. Aus der Erkenntnis, dass behinderte Menschen Spezialisten in eigener Sache sind, sieht die Satzung vor, dass folgende Personengruppen mit einem Mitglied im Beirat vertreten sind: Menschen mit einer körperlichen Behinderung, Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit einer seelischen Behinderung , Blinde und hochgradig sehgeschädigte Menschen, Menschen mit Hörschädigungen sowie Eltern von Kindern mit Behinderung.
Mitglieder des Behindertenbeirats:
- Markus Pieper, Vorsitzender (Weener)
- Holger Schlink, Stellvertreter (Leer)
- Bernhard Abel (Rhauderfehn)
- Günter Dobelmann (Weener)
- Frieda Harms (Moormerland)
- Joachim Sanders (Weener)
- Christoffer Möller (Leer)
Die Mitglieder des Behindertenbeirates nehmen Anliegen bestmöglich schriftlich per E-Mail an behindertenbeirat@lkleer.de.