Das sind die Voraussetzungen für das Leuchtfeuer
Für eine Ehrung können jedes Jahr Menschen vorgeschlagen werden, die sich in den Bereichen „Kultur", „Soziales", „Sport" oder in „Gruppen und Vereinen" in herausragender Weise eingesetzt haben. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss dabei folgende Auswahlkriterien erfüllen:
- besondere und herausragende Art und Weise
- ohne Vergütung (abgesehen von Aufwandsentschädigungen)
- zum Wohl der Allgemeinheit (nicht auf einzelne Personen beschränkt)
- kontinuierlich und vorbildlich
Vorschläge für eine Ehrung einzelner Personen können immer bis Ende April an den Landkreis Leer, Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur, gerichtet werden.
Die Preisträger:innen für das "Blinkfüür" 2026 werden von der Jury ausgewählt und vom Kreisausschuss beschlossen. Die Verleihung wird voraussichtlich im Sommer 2026 erfolgen.