Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).