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Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche:r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält (§ 12 Bundeswahlgesetz) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (§ 13 Bundeswahlgesetz).
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