Wirtschaftliche Hilfen
Die wirtschaftliche Erziehungshilfe umfasst alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe für einzelne Minderjährige und junge Volljährige, deren Erziehungsanspruch von der Familie nicht oder nur teilweise erfüllt werden kann und die Erziehungshilfe außerhalb des Elternhauses erhalten.
Aufgabenschwerpunkte:
Übernahme von Tagespflegegeld LINK zur Kinderbetreuung
Pflegegeld bei Erziehung in einer Pflegefamilie
Beihilfen gemäß der Richtlinien des Landkreises Leer
Tagesgruppenkosten
Heimpflegekosten
Gewährung von Leistungen für seelisch behinderte junge Menschen
Rahmenrichtlinie für die Erlaubniserteilung gemäß § 43 SGB VIII in der Kindertagespflege im Landkreis Leer