Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Ukrainische Staatsbürger:innen können für einen Kurzaufenthalt maximal 90 Tage visumfrei nach Deutschland einreisen.
Für darüber hinausgehende Aufenthalte ist aktuell ein Asylantrag nicht erforderlich, da die Europäische Union für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein Aufnahmeverfahren über den vorübergehenden Schutz beschlossen hat. Damit wird die Aufnahme in Deutschland unbürokratisch nach § 24 Aufenthaltsgesetz erfolgen, Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.
Aktuelles: Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird automatisch bis März 2025 verlängert
Wo kann ich eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Eine Aufenthaltserlaubnis kann formlos über die Ausländerbehörde des Landkreises Leer beantragt werden. Hierzu können die erforderlichen Unterlagen (Identitätsdokumente, Einreisestempel, Adresse, Kontaktdaten) per E-Mail an abh@lkleer.de geschickt werden. Alternativ kann das Sozialamt der Stadt bzw. der Gemeinde, in der die Geflüchteten im Landkreis Leer unterkommen, die erforderlichen Unterlagen (Kontaktdaten im Bereich "Unterkunft, Einkauf & Krankheit") an die Ausländerbehörde der Kreisverwaltung weitergeben. Mit der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis endet die Freizügigkeit in Deutschland. Sie müssen sich dann weiterhin im Landkreis Leer aufhalten.
Alternativ kann ein Asylantrag gestellt werden. In diesem Fall kann der Landkreis Leer bzw. Gemeinde/Stadt nicht weiter helfen, dann ist die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zuständig.
Das Kultusministerium gibt online einen Überblick über Angebote und Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten (Kita) und Schulen, aber auch Hinweise für Betreuende, wie sie Ängsten und Sorgen sowie psychischen und physischen Belastungsreaktionen begegnen können.
Für Fragen rund um das Thema "Schule im Landkreis Leer" steht das Amt für Schule und Bildung zur Verfügung.
Ansprechpartner:innen der Städte und Gemeinden
| Gemeinde | Ansprechpartner:in |
|---|---|
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Stadt Borkum |
E-Mail: volker.apfeld@borkum.de |
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Stadt Leer |
E-Mail: soziales@leer.de |
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Stadt Weener |
E-Mail: sozialamt@weener.de |
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Gemeinde Bunde |
E-Mail: Sozialamt@Gemeinde-Bunde.de |
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Gemeinde Jemgum |
E-Mail: Sonja.Sluiter@jemgum.de |
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Gemeinde Moormerland |
E-Mail: FragenUkraine@moormerland.de |
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Gemeinde Ostrhauderfehn |
E-Mail:leuschner@ostrhauderfehn.de, roder@ostrhauderfehn.de, dunker@ostrhauderfehn.de, guttmann@ostrhauderfehn.de und rogowski@ostrhauderfehn.de |
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Gemeinde Rhauderfehn |
E-Mail: s.westerhoff@rhauderfehn.de |
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Gemeinde Uplengen |
E-Mail: sozialamt@uplengen.de |
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Gemeinde Westoverledingen |
E-Mail: Leptin@westoverledingen.de und Lonser@westoverledingen.de |
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Samtgemeinde Hesel |
Telefon: 0171 699 5623, 04950 39 27, 04950 39 28 |
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Samtgemeinde Jümme |
E-Mail: sozialamt@juemme.de |