Europawahl am 9. Juni
Am 9. Juni 2024 hat in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament stattgefunden. Bei der Wahl werden die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. 2024 wurden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl fand im Mai 2019 statt.
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene. Zurzeit gibt es insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten.
Fraktionen im Europäischen Parlament
Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament:
- Europäische Volkspartei (EVP)
- Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten (S&D)
- Renew Europe (Renew)
- Grüne / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
- Europäische Konservative und Reformer (EKR)
- Identität und Demokratie (ID)
- Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL)
Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an und gelten als fraktionslos.
Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Für Personen, die am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dabei kann man seine Stimme vorab per Post abgeben.
Wer darf wählen?
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat;
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).
Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.
Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Deutsche Bilden und Sehbehindertenverband (DBSV) sorgt dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an der Europawahl teilnehmen können.
Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.
In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten.
Diese Informationen online auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) abgerufen werden.
Europa-Wahl in Leichter Sprache
Was ist die Europa-Wahl?
Bei der Europa-Wahl wählen die Menschen in der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mitglieder vertreten dann die Menschen im Parlament.
Die Europäische Union nennt man EU.
Die Wahl findet in allen 27 EU-Ländern statt.
Wie oft findet die Europa-Wahl statt?
Die Wahl findet alle 5 Jahre statt.
Wann ist die nächste Europa-Wahl?
Die nächste Europa-Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Wer darf bei der Europawahl wählen?
Sie möchte bei der Europawahl wählen?
Dann müssen Sie auf diese 4 Regeln achten:
- Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
- Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder in einem EU-Land.
- Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin.
Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem EU-Land. - Sie sind im Wähler-Verzeichnis eingetragen.
Wie sehe ich ob ich im Wähler-Verzeichnis bin?
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Wie kann ich wählen?
Bei der Europa-Wahl haben Sie eine Stimme. Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 1 Kästchen ankreuzen.
Mit Ihrer Stimme wählen Sie eine Partei.
Weitere Informationen gibt es auf diesen Internet-Seiten
Bekanntmachungen
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