Fahrzeug-Zulassung im Landkreis Leer
Die Zulassungsstelle des Landkreises Leer ist Teil des Straßenverkehrsamtes, ausgegliedert vom Kreishaus an die Ringstraße in Leer.
Die An-, Ab- und Ummeldung von Neu- oder Gebrauchtwagen, Kurzzeitkennzeichen für Überführungsfahrten, Änderung von Personalien in den Fahrzeugunterlagen oder die Eintragung einer technische Änderung in den Fahrzeugpapieren sind ein Teil der Aufgaben der Zulassungsstelle.
Öffnungszeiten
Das Straßenverkehrsamt ist montags bis freitags vormittags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie nachmittags montags und dienstags von 13:30 bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:30 bis 17:00 Uhr geöffnet.
Hinweis für die Zulassungsstelle: KfZ-Zulassungen sind vormittags ohne Termin möglich. Nachmittags ist zwingend ein Termin zu vereinbaren.
Termine bequem online vereinbaren oder telefonisch unter
- Zulassungsstelle: 0491 926-1409
- Führerscheinstelle 0491 926-1467
- Bußgeldstelle 0491 926-1400
Drive-In Schalter für Kfz-Zulassungen
Drive-In Schalter für Kfz-Zulassungen
Die Kunden können beim Drive-In-Schalter der Zulassungststelle vormittags bequem aus dem Auto heraus ihre Zulassungsvorgänge in Leer abgeben und werden per SMS benachrichtigt, sobald der Vorgang bearbeitet worden ist. Danach können die Unterlagen ebenfalls in Leer abgeholt werden.
Geöffnet hat der Drive-In-Schalter für Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen montags bis freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr.
Der Vorgang wird anschließend am Ausgabeschalter bereit gelegt. Ein pünktliches Erscheinen ist daher nicht erforderlich.
Sondervorgänge wie Kurzzeitkennzeichen, Händlerkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder ein Briefverlust können nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0491 926 1409 erledigt werden.
Neue Gebührenordnung bei Fahrzeugzulassung ab 1. September
Ab dem 1. September 2023 tritt eine bundesweite Neuerung im Bereich der Fahrzeugzulassung in Kraft. Mit der Einführung der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geht auch eine neue Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) einher.
Digitale Kfz-Zulassung: Deutlich niedrigere Gebühren bei Nutzung des Online-Angebots
Wer bei der Kfz-Zulassung den digitalen Weg wählt, profitiert von der Gebührenänderung des Bundes: Die Onlinedienste gehen schneller vonstatten und kosten weniger. Zum Beispiel bei der Abmeldung statt bislang 6,30 Euro nur noch 2,70 Euro.
Die Gebühren für die Zulassung direkt vor Ort in der Zulassungsstelle werden dagegen angehoben. Beim eben genannten Beispiel Abmeldung sind das bislang 7,50 Euro, neu dann vor Ort 16,50 Euro.
Hinweis: Die Gebührenerhöhungen gelten bundesweit und liegen daher nicht im Ermessen der einzelnen Zulassungsstellen, sondern sind eine gesetzliche Vorgabe.
Schnellere Teilnahme am Straßenverkehr
Eine erhebliche Neuerung betrifft zudem die unmittelbare Teilnahme am Straßenverkehr nach erfolgter digitaler Zulassung. Der digitale Zulassungsbescheid ermöglicht es, das Fahrzeug ohne Wartezeit in Betrieb zu nehmen. Hierfür werden nach Abschluss des Online-Antragsverfahrens ein Zulassungsbescheid sowie ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt. Diese Dokumente sind dann sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrzeugnutzung ist anschließend für zehn Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich. Die Kennzeichen müssen gemäß DIN-Norm am Fahrzeug befestigt werden. Die eigentlichen Zulassungsbescheinigungen und Plaketten werden per Post von der Zulassungsstelle des Landkreises verschickt.
Weitere Informationen zu den Änderungen sind auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts verfügbar.
Wichtige Unterlagen für Ihre Zulassung
Für eine schnelle Abwicklung Ihres Anliegens können Sie hier bereits überprüfen, ob Sie an alle Unterlagen gedacht haben:
Abmeldung
Folgenden Unterlagen und Dokumente müssen für eine Abmeldung des Fahrzeugs vorhanden sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichen (Nummernschilder)
Zulassung
Neuzulassung
= Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs, welches bislang weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen wurde.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches), sofern noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorliegt
- Certificate of Conformity (COC)-Bescheinigung oder Gutachten gemäß § 21 StVZO
COC-Bescheinigungen werden bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. - EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland
= Zulassung eines Fahrzeugs, welches zuvor im Ausland zugelassen war.
- Ausländische Fahrzeugdokumente
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Ähnliches)
- Certificate of Conformity (COC)-Bescheinigung oder Gutachten gem. § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
COC-Bescheinigungen werden bei einem Neuwagenkauf ausgehändigt. Der Hersteller weist damit nach, dass das Auto den Normen der EU entspricht, also eine EU-Typgenehmigung hat. Alternativ kann auch ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis bestätigen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllt. - EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Gültige Hauptuntersuchung
- ggf. Verzollungsnachweis, wenn das Fahrzeug zuvor außerhalb der EU zugelassen war
- Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Wiederzulassung eines Fahrzeugs (mit/ohne Halterwechsel) oder Umschreibung eines Fahrzeugs (aus einem anderen Landkreis)
= Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs - auf den letzten eingetragenen Halter (ohne Halterwechsel) oder auf einen neuen Halter, wenn das Fahrzeug zuletzt im Landkreis Leer zugelassen war (mit Halterwechsel). Als Umschreibung wird ein Zulassungsvorgang beschrieben, wo ein Fahrzeug im Landkreis Leer auf einen neuen Halter zugelassen wird, welches zuvor in einem anderen Landkreis zugelassen war/ist. Die Umschreibung kann mit gleichbleibenden Kennzeichen oder mit neuen Kennzeichen erfolgen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Kennzeichen (Nummernschilder), sofern diese nicht am Fahrzeug verbleiben sollen
- Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Namens- & Adressänderung
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Namens- und/oder Adressänderung der Fahrzeug-Dokumente vorhanden sein:
Namensänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausweisdokument des Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Adressänderung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern der Brief vor dem 30. September 2005 ausgegeben wurde
- Ausweisdokument des Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Adressänderung mit Kennzeichenwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Kennzeichen (Nummernschilder)
- Ausweisdokument des Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Kurzzeit- oder Exportkennzeichen
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines Exportkennzeichens vorhanden sein:
Kurzzeitkennzeichen
= Ein Kurzzeitkennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
- (Kopie der) Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt - Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Sofern keine gültige Hauptuntersuchung vorgelgt wird, ist die Gültigkeit der Kurzzeitkennzeichen auf den Landkreis Leer beschränkt.
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Exportkennzeichen
= Ein Ausfuhrkennzeichen (auch Zoll- oder Exportkennzeichen genannt) wird benötigt, wenn ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland exportiert werden soll. Zollkennzeichen sind maximal zwölf Monate gültig.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
- Gültige Hauptuntersuchung über den Zeitraum der Gültigkeit der Exportkennzeichen
- Ausweisdokument des zukünftigen Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Bankverbindung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
- Fahrzeug vor Ort
Das Fahrzeug muss bei Erteilung der Exportkennzeichen zwecks Abgleich der Fahrgestellnummer vor Ort sein.
Technische Änderung
Technische Änderungen (Umbauten oder Nachrüstungen) sind Änderungen, welche die Funktionsweise des jeweiligen Teils betreffen und dadurch auch die Fahrzeugbeschreibungen verändern. Diese sind mittels eines Gutachtens einer zugelassenen Prüforganisation nachzuweisen. Die Änderungen werden durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren eingetragen.
Gemeint sind Änderungen zur Leistungssteigerung oder -reduzierung, der Emissionsklasse oder der Aufbauart. Auch der Anbau einer Anhängerkupplung muss eingetragen werden.
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für die Eintragung einer technischen Änderung vorhanden sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern die Änderung nachfolgende Felder in der Zulassungsbescheinigung betrifft: D1, D2, D3, 2, 2.1, 2.2, E, 3, J, 4, 5, R, 11, P.1, P.2, P.4, P.3, 10, K, 6, 17
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Ersatzausstellung eines Fahrzeugscheins
Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für die Ersatzausstellung vorhanden sein:
- Fahrzeugbrief
Die Vorlage ist erforderlich, falls Sie im Besitz eines bis zum 30. September 2005 ausgegebenen Fahrzeugbriefes sind. - Verlusterklärung des Halters
- Ausweisdokument des Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - Nachweis (Original) über die Hauptuntersuchung
- ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Umkennzeichnung (Verlust, Diebstahl oder eines Wunschkennzeichens)
Umkennzeichnung aufgrund Verlust, Diebstahl oder eines Wunschkennzeichens
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Umkennzeichnung des Fahrzeugs vorhanden sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt. - Verlusterklärung des Halters (bei Verkust oder Diebstahl)
- Kennzeichen, sofern diese nicht verloren oder gestohlen sind
- Ausweisdokument des Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint
Saisonkennzeichen
Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens ist für einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens 11 Monate) begrenzt.
Für die Zulassung eines Saisonkennzeichen sind die benötigten Unterlagen im Bereich Zulassung aufgeführt.
Folgende Unterlagen und Dokumente müssen für eine Änderung des Saisonzeitraums vorhanden sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EVB-Nummer (Versicherungsnummer)
Siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigung aus Zahlen und Buchstaben, die die Versicherung aushändigt. - Kennzeichen (Nummernschilder)
- Ausweisdokument des Halters:
Bundespersonalausweis (wenn nicht vorhanden: Anderes Ausweisdokument + Meldebescheinigung). Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. - ggf. Vollmacht, sofern der/die Halter:in nicht persönlich erscheint