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KFZ-Zulassung
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Zulassungsstelle

  • Vormittags Drive-In-Schalter, nachmittags Termin
    Kunden der Zulassungsstelle können vormittags ihre Zulassungsvorgänge in Leer abgeben und werden per SMS benachrichtigt, sobald der Vorgang bearbeitet worden ist. Danach können die Unterlagen ebenfalls in Leer abgeholt werden.

    Geöffnet hat der Drive-In-Schalter für Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen montags bis freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr.

    Nachmittags arbeitet das Straßenverkehrsamt ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine können online über das Portal TEVIS gebucht werden: https://tevis.lkleer.de/. Terminbuchungen sind ebenfalls telefonisch über die 0491 926 1409 möglich.

    Sondervorgänge wie Kurzzeitkennzeichen, Händlerkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen oder ein Briefverlust können ebenfalls nur mit Termin erledigt werden.

  • Nur EC-Kartenzahlung möglich.


Wartezeiten sparen: Jetzt online zulassen!

Online-Dienstleistungen

Zulassung, Abmeldung, Außerbetriebssetzung, Adressänderung:
https://landkreis-leer.govconnect.de/

Praktische Videos und weitere Hilfestellungen:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat online die wichtigsten Schritte zur internetbasierten Fahrzeugzulassung zusammengefasst.

Grundsätzlich wird für die Online-Zulassung ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt.

Aufgrund der aktuellen Lage haben Bund und Land vorübergehend zugelassen, dass hierauf verzichtet werden kann, wenn die Identität anderweitig nachgewiesen wird, z. B. indem eine Kopie des Personalausweises an kfz@lkleer.de nachgereicht wird.

Weitere Dienstleistungen online


Das muss mitgebracht werden

bei einer Neuzulassung

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) / COC-Bescheinigung
  2. Versicherungsbestätigung (EVB) 
  3. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  4. SEPA-Mandat (KFZ-Steuern; Zoll)
  5. Einverständnis bei einer GbR
  6. Vollmacht

bei einem Standortwechsel


  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebestätigung)
  3. Versicherungsbestätigung (EVB)
  4. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung) 
  5. Bescheinigung über die Hauptuntersuchung/technisches Gutachten
  6. SEPA-Mandat (KFZ-Steuern; Zoll)
  7. Einverständnis bei einer GbR
  8. Vollmacht

bei einem Halterwechsel

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein bzw. Abmeldebestätigung)
  3. Versicherungsbestätigung (EVB)
  4. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  5. Bescheinigung über die Hauptuntersuchung/technisches Gutachten
  6. bisherige Kennzeichen (wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet ist)
  7. SEPA-Mandat (KFZ-Steuer; Zoll)
  8. Einverständnis bei einer GbR
  9. Vollmacht

bei einer Außerbetriebsetzung

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  2. bisherige Kennzeichen

bei einer Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

  1. Versicherungsbestätigung (EVB)
  2. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  3. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  4. Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  5. Nachweis über die durchgeführte Hauptuntersuchung

 

bei einer Wiederzulassung

  1. Fahrzeugbrief
  2. Fahrzeugschein bzw. Abmeldebestätigung
  3. Versicherungsbestätigung (EVB)
  4. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  5. Bescheinigung über die Hauptuntersuchung/technisches Gutachten
  6. SEPA-Mandat (KFZ-Steuer; Zoll)
  7. Einverständnis bei einer GbR
  8. Vollmacht

bei einer Adress- oder Namensänderung

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  3. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)

bei einer technischen Änderung

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  2. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  3. Bescheinigung über das technische Gutachten
  4. bisherige Kennzeichen

bei Verlust des Fahrzeugscheins

  1. Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
  2. gültiger Personalausweis (bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
  3. Bescheinigung über die Hauptuntersuchung/technisches Gutachten
  4. Verlusterklärung des Halters (KFZ-Schein)

Allgemeine Hinweise

Bei Zulassungen für Minderjährige sind die Einwilligungen beider Elternteile oder des Vormundes sowie die Personalausweise vorzulegen.

Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis und eine aktuelle Meldebescheinigung.

Bei Ersatzfahrzeugbriefen muss evtl. eine Aushändigungsbescheinigung des Bevollmächtigten vorgelegt werden.

Bei Einfuhrfahrzeugen sind zusätzlich eine Abnahme gemäß § 21 StVZO, eine KBA-Anfrage und ein Kaufvertrag erforderlich.

Für Kurzzeitkennzeichen ist eine spezielle Versicherungsbestätigung (EVB) erforderlich.

Bei Umkennzeichnung oder Halterwechsel ist eine Versicherungsbestätigung (EVB) erforderlich.

Es ist immer ein Original-TÜV-Bericht und eine Original-AU-Bescheinigung vorzulegen.


Sie haben ein Elektrofahrzeug angemeldet?

Dann haben wir eine Bitte: Lassen Sie den Geräuschsimulator immer eingeschaltet. Zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern.

Elektrofahrzeuge sind besonders leise. Was gut ist für den Lärmschutz, hat gravierende Nachteile gerade für blinde und sehbehinderte Menschen – denn sie verlassen sich im Straßenverkehr auf ihr Gehör. Bei geringem Tempo sind E-Fahrzeuge kaum wahrnehmbar, weil Rollgeräusche erst ab etwa 20 km/h zu hören sind.

Seit dem 1. Juli ist es in der Europäischen Union Pflicht, dass zum Schutz für Fußgänger in allen neuen Typen von Elektrofahrzeugen akustische Warneinrichtungen verbaut werden – sie simulieren ein Fahrgeräusch vom Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h.


Kontakt

Ringstraße 26
26789 Leer (Ostfriesland)
Karte anzeigen

Telefon: 0491 926-3111 (Zentrale)
Telefon: 0491 926-1409
Fax: 0491 926-91595 (KFZ-Zulassungsstelle)
E-Mail senden

Öffnungszeiten

Das Straßenverkehrsamt hat montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr, montags und dienstags von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Die Abgabe der Zulassungsvorgänge ist von Montag bis Freitag vom 8 bis 12 Uhr direkt am Container möglich.

Warten vermeiden -
SMS bei Erledigung

Im Straßenverkehrsamt müssen Kunden nicht mehr wartend herumsitzen.

Sie werden kostenlos per SMS benachrichtigt, wenn die Zulassung oder der Führerscheinantrag fertig bearbeitet ist. 

Der Vorgang wird anschließend am Ausgabeschalter bereit gelegt. Ein pünktliches Erscheinen ist daher nicht erforderlich.