© svort - Fotolia |
Wartezeiten sparen: Jetzt online zulassen! |
Zulassung, Abmeldung, Außerbetriebssetzung, Adressänderung: Praktische Videos und weitere Hilfestellungen: |
Grundsätzlich wird für die Online-Zulassung ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) benötigt.
Aufgrund der aktuellen Lage haben Bund und Land vorübergehend zugelassen, dass hierauf verzichtet werden kann, wenn die Identität anderweitig nachgewiesen wird, z. B. indem eine Kopie des Personalausweises an kfz@lkleer.de nachgereicht wird.
Bei Zulassungen für Minderjährige sind die Einwilligungen beider Elternteile oder des Vormundes sowie die Personalausweise vorzulegen.
Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) beizufügen. Ausländische Mitbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis und eine aktuelle Meldebescheinigung.
Bei Ersatzfahrzeugbriefen muss evtl. eine Aushändigungsbescheinigung des Bevollmächtigten vorgelegt werden.
Bei Einfuhrfahrzeugen sind zusätzlich eine Abnahme gemäß § 21 StVZO, eine KBA-Anfrage und ein Kaufvertrag erforderlich.
Für Kurzzeitkennzeichen ist eine spezielle Versicherungsbestätigung (EVB) erforderlich.
Bei Umkennzeichnung oder Halterwechsel ist eine Versicherungsbestätigung (EVB) erforderlich.
Es ist immer ein Original-TÜV-Bericht und eine Original-AU-Bescheinigung vorzulegen.
Sie haben ein Elektrofahrzeug angemeldet?
Dann haben wir eine Bitte: Lassen Sie den Geräuschsimulator immer eingeschaltet. Zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern.
Elektrofahrzeuge sind besonders leise. Was gut ist für den Lärmschutz, hat gravierende Nachteile gerade für blinde und sehbehinderte Menschen – denn sie verlassen sich im Straßenverkehr auf ihr Gehör. Bei geringem Tempo sind E-Fahrzeuge kaum wahrnehmbar, weil Rollgeräusche erst ab etwa 20 km/h zu hören sind.
Seit dem 1. Juli ist es in der Europäischen Union Pflicht, dass zum Schutz für Fußgänger in allen neuen Typen von Elektrofahrzeugen akustische Warneinrichtungen verbaut werden – sie simulieren ein Fahrgeräusch vom Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 20 km/h.
Das Straßenverkehrsamt hat montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr, montags und dienstags von 13.30 bis 15.30 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die Abgabe der Zulassungsvorgänge ist von Montag bis Freitag vom 8 bis 12 Uhr direkt am Container möglich.