Wahlen
Wahlen sind die Basis unseres demokratischen Rechtsstaats. Im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland ist der Grundsatz fest verankert: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" - Art. 20 Abs. 2 GG
Damit an den Wahltagen ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist, müssen die Wahlen gründlich vorbereitet werden. Das übernimmt beim Landkreis Leer das Kreiswahlbüro unter Leitung der Kreiswalleiterin/ des Kreiswahlleiters.
Bundestagswahl
Zuletzt wurde am Sonntag, 26. September 2021, in Deutschland der 20. Deutsche Bundestag gewählt.
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2021 das amtliche Endergebnis für den Wahlkreis 25 Unterems festgestellt: Die Bewerberin Gitta Connemann, CDU hat im Wahlkreis 25 Unterems die meisten Stimmen auf sich vereinigt und ist damit als Wahlkreisabgeordnete gewählt.
Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen für die Bundestagswahl sind das Bundeswahlgesetz und die Bundeswahlordnung.
Wahlkreis
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Landkreis Leer gehört zusammen mit neun Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zum Wahlkreis 25 Unterems.
Kommunalwahlen
Auch im Landkreis Leer wurden am Sonntag, 12. September 2021 ein neuer Kreistag, die Stadträte, die Gemeinderäte, die Samtgemeinderäte und die Ortsräte neu gewählt. Die Zahl der zu wählenden Kreistagsabgeordneten betrug 54. Am gleichen Tag fand im Landkreis Leer auch die Landratswahl sowie zahlreiche Bürgermeisterwahlen statt.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO).
Landtagswahl
Der Niedersächsische Landtag ist als gewählte Vertretung des Volkes das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet die Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung.
Wahlgebiet
Der Landkreis Leer besteht aus zwei Wahlkreisen:
- Wahlkreis 83 Leer
Dazu zählen die Stadt Leer, die Samtgemeinden Hesel und Jümme und die Gemeinden Ostrhauderfehn, Rhauderfehn und Uplengen. - Wahlkreis 84 Leer/Borkum
Dazu zählen die Städte Borkum und Weener und die Gemeinden Bunde, Jemgum, Moormerland und Westoverledingen.
Europawahl
Am 9. Juni 2024 hat in Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament stattgefunden. Bei der Wahl werden die deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt. 2024 wurden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt. Die Wahl zum Europäischen Parlament findet alle fünf Jahre statt. Die letzte Europawahl fand im Mai 2019 statt.
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger auf europäischer Ebene. Zurzeit gibt es insgesamt 705 Abgeordnete aus den 27 EU-Mitgliedstaaten.
Fraktionen im Europäischen Parlament
Aktuell gibt es sieben Fraktionen im Europäischen Parlament:
- Europäische Volkspartei (EVP)
- Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten (S&D)
- Renew Europe (Renew)
- Grüne / Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA)
- Europäische Konservative und Reformer (EKR)
- Identität und Demokratie (ID)
- Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL)
Einige Abgeordnete gehören keiner Fraktion an und gelten als fraktionslos.
Wo ist der Sitz des Europäischen Parlaments?
Das Europäische Parlament hat seinen offiziellen Sitz in Straßburg (Frankreich), weitere Arbeitsorte sind Brüssel (Belgien) und Luxemburg (Luxemburg). Die monatlichen Plenarsitzungen finden in Straßburg statt. Zudem gibt es weitere Sitzungen in Brüssel und auch die Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden dort statt.
Wie wird gewählt?
Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. In Deutschland erfolgt die Wahl anhand von Listen. Dabei kann es sowohl Länderlisten als auch bundesweite Listen geben. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme.
Für Personen, die am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können oder möchten, besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Dabei kann man seine Stimme vorab per Post abgeben.
Wer darf wählen?
In Deutschland ist wahlberechtigt, wer
- das 16. Lebensjahr vollendet hat;
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
- in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger).
Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf. Bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.
Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen
Der Deutsche Bilden und Sehbehindertenverband (DBSV) sorgt dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an der Europawahl teilnehmen können.
Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.
In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.
Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Erstmals besteht bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten.
Diese Informationen online auf der Internetseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) abgerufen werden.
Europa-Wahl in Leichter Sprache
Was ist die Europa-Wahl?
Bei der Europa-Wahl wählen die Menschen in der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Diese Mitglieder vertreten dann die Menschen im Parlament.
Die Europäische Union nennt man EU.
Die Wahl findet in allen 27 EU-Ländern statt.
Wie oft findet die Europa-Wahl statt?
Die Wahl findet alle 5 Jahre statt.
Wann ist die nächste Europa-Wahl?
Die nächste Europa-Wahl findet am 9. Juni 2024 statt.
Wer darf bei der Europawahl wählen?
Sie möchte bei der Europawahl wählen?
Dann müssen Sie auf diese 4 Regeln achten:
- Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
- Sie wohnen seit 3 Monaten in Deutschland oder in einem EU-Land.
- Sie sind EU-Bürger oder EU-Bürgerin.
Das heißt: Sie haben einen Ausweis aus einem EU-Land. - Sie sind im Wähler-Verzeichnis eingetragen.
Wie sehe ich ob ich im Wähler-Verzeichnis bin?
Sie bekommen eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Wie kann ich wählen?
Bei der Europa-Wahl haben Sie eine Stimme. Sie dürfen auf dem Stimm-Zettel 1 Kästchen ankreuzen.
Mit Ihrer Stimme wählen Sie eine Partei.
Weitere Informationen gibt es auf diesen Internet-Seiten
Bekanntmachungen
Aktuelle Meldungen aus dem Kreiswahlbüro
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Datum: 05. Juni 2024 In vier Wahllokalen gibt es besondere Stimmzettel
Europawahl: Vier Kommunen sind ausgewählt für die repräsentative Wahlstatistik In vier Wahllokalen werden die Wählerinnen und Wähler bei der Europawahl am ...
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Datum: 04. Juni 2024 Europawahl: Die rechte obere Ecke fehlt
Blinde und Sehbehinderte können so ihre Blindenschablone an den Stimmzettel der Europawahl legen Bei allen Stimmzetteln zur Europawahl fehlt die rechte ...
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Datum: 29. Mai 2024 Europawahl: Briefwahl bleibt beliebt
Viele Wähler aus dem Landkreis Leer wollen schon vor dem 9. Juni ihre Stimme abgeben / Bisher sind 8140 Wahlbriefe eingegangen ...
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Datum: 10. Mai 2024 Europawahl: Wählen ab 16 Jahren möglich
Am 9. Juni findet in Deutschland die Europawahl statt. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Wahl (aktives Wahlrecht) wurde in Deutschland auf ...
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Datum: 30. April 2024 Europawahl: Briefwahl möglich
Am 9. Juni ist Europawahl. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Die erforderlichen Unterlagen können Wahlberechtigte ab ...